08.04.2008, 17:46
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| Moderator Themenstarter  
Registriert seit: Jul 2005 Ort: PPC Welt & Telekommunikation
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| Plattenfirmen unter Druck Zitat: Darf die Musikindustrie auf Kundendaten von Internetprovidern zugreifen? Der Bundestag soll's am Donnerstag entscheiden. In den USA hat eine Richterin das bereits getan - gegen die Wünsche der Industrie. Das und mehr im Nachrichtenüberblick.
Wenn am kommenden Donnerstag im Bundestag über einen Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abgestimmt wird, dürften die Herzen der Musikindustrie schneller schlagen. Falls der Vorschlag durchkommt, hätten Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten. Golem.de befürchtet, dass die Musikindustrie damit Namen und Anschriften von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen könnte. Bislang mussten sie den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen. Die Änderung würde den Weg für massenhafte Abmahnungen ebnen, ein lukratives Geschäft. Manche Staatsanwaltschaften schieben dem bereits einen Riegel vor, indem sie sich der Musik- und Pornoindustrie schlicht verweigern (mehr...). Mit der möglichen Neuregelung wäre das nicht mehr möglich und nötig.
Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag zu diesem Novum des Drittauskunftsanspruchs: "Bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat." Eigentlich soll das Gesetz die Vorgaben der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie der EU umsetzen, geht aber noch darüber hinaus.
Einschränkend wirkt, dass diese Auskunftspflicht nur dann greift, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". Im Klartext ist das eine Bagatellgrenze, die den "normalen" Filesharer schützen könnte.
Nicht ganz, meint Montag: " Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzung schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"
Wenigstens ein guter Vorschlag steckt im vorliegenden Gesetzentwurf: Bei privaten Nutzern will die Bundesregierung die Abmahnkosten deckeln. Bei unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs fallen dann nur noch Kosten von 50 Euro an. Eine Regelung, die manchen Rechteinhabern sauer aufstößt ( Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im PDF-Format): Abmahnen würde damit für den Abmahnenden teuer werden falls der einen hohen Gegenstandswert annimmt, sich Anwaltskosten jenseits der 50-Euro-Grenze aber nicht erstatten lassen kann. US-Richter bremst Musikindustrie
Nachdem US-Richter letzte Woche neue Wege gingen und in Frage stellten, ob das reine Anbieten zum Beispiel von Musikdateien in einem Filesharing-Netzwerk bereits eine Urheberrechtsverletzung ist, hat die Plattenindustrie einen weiteren Rückschlag zu erleiden. Die "Netzeitung" berichtet von einem vorläufigen Urteil einer Bundesrichterin der Uni Boston, Daten ihrer filesharenden Studenten den Plattenfirmen nicht preiszugeben. Viele Studenten benutzen den schnellen Internetzugang ihrer Uni auch, um Tauschbörsen zu benutzen.
Bislang, so die Meldung, haben die meisten Universitäten mit den Plattenfirmen kooperiert. Sie lieferten ihnen die Daten von Studenten, die über das Universitätsnetzwerk Musik für andere Nutzer zum Download bereithalten oder stellten Anwaltsschreiben zu.
Das habe jetzt zumindest an der Uni Boston ein Ende – es sei nur erlaubt, wenn das in Verträgen zwischen Uni, Internetprovider und Student geregelt ist.
| Quelle: Spiegel |
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