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Alt 11.04.2008, 19:53   #29 (Permalink)
recon
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Standard Bundestag erleichtert Jagd nach Produktpiraten

nun ist es amtlich:

Zitat:
Im Kampf gegen Produktpiraterie hat der Bundestag die Rechte der Urheber gestärkt. Das Parlament ein Gesetz, das das Aufspüren von Fälschern geschützter Markenwaren erleichtern soll. Unternehmen müssen in Zukunft die Kundendaten von Produktpiraten preisgeben. Geschädigte Urheber können diese Auskunft verlangen, wenn die Fälscher das Angebot der jeweiligen Firma zur Verbreitung der kopierten Waren genutzt haben. Das betrifft etwa Künstler, die ihre Musik im Internet als illegalen Download finden. Internet-Provider müssen in solchen Fällen künftig Auskunft geben. Dasselbe gilt auch für Spediteure, die ohne eigenes Wissen gefälschte Waren transportiert haben. Die neuen Regelungen schützen alle Arten geistigen Eigentums.

Der neue Auskunftsanspruch gegenüber Dritten gilt jedoch nicht für die gespeicherten Vorratsdaten von Telekommunikationsverbindungen. Sobald Produktpiraten ermittelt sind, kann der Urheber als Ausgleich für den entstandenen Schaden den Gewinn einfordern oder ihm eine fiktive Lizenzgebühr berechnen.

Opposition geht Auskunftsanspruch zu weit

Das neue "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" wurde mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage. Sie unterstützten das Anliegen grundsätzlich, lehnten den Gesetzentwurf aber ab, weil sie den Auskunftsanspruch für zu weitgehend hielten.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) begrüßte das neue Gesetz, das eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 umsetzte. "Das vereinfacht die bisher sehr umständliche Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten", erklärte ein Sprecher.

Abmahngebühren begrenzt

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries machte deutlich, dass das Gesetz auch Verbrauchern direkte Vorteile bringe. Denn es begrenzt die Abmahngebühren auf 100 Euro, wenn Urheberrechte ohne kommerzielle Interessen verletzt werden. Das Justizministerium verwies exemplarisch auf den Fall einer 16-Jährigen, die auf ihrer Webseite den Ausschnitt eines Stadtplans veröffentlicht hatte. Eine Kanzlei mahnte die Schülerin daraufhin ab, forderte eine Unterlassungserklärung und verlangte als Anwaltshonorar 1000 Euro. Solche Forderungen sind durch die neue Höchstgrenze für Bagatellfälle künftig ausgeschlossen.
Quelle: tagesschau.de
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