Oh je
Sobald der Rechteinhaber einem Dritten (wie z.B promedia) das Nutzungsrecht einräumt
ein geschütztes Werk zum Zwecke der Beweisaufnahme herunterzuladen (nicht anzubieten),
verstößt dieser auch nicht gegen das von dir zitierte Gesetz.
Auch die Rechte an der illegal hergestellten Kopie des geschützten Werkes liegen
beim Rechteinhaber des Originals.
Ich werde auf weitere Postings in dieser Art jedoch jetzt nicht mehr eingehen.
Wer ernstgemeinte Fragen stellt, bekommt eventuell trotzdem Antwort.
2005