Als Telekommunikationsunternehmen in D gibt es klare Gesetze zur Speicherung und Herausgabe von Verbindungsdaten...
Es wär nicht das erste Mal, dass ein Unternehmen gerichtlich gezwungen wurde Kundendaten herauszugeben...das kann jeden Versandhändler treffen wenn der Verdacht einer Straftat naheliegt...
Zur Straftat: Die Gerichte in D sehen sich schon lange nicht mehr als Vollstrecker der Abmahnanwälte. Staatsanwälte stellen ein Verfahren wegen ein paar Filmen oder Alben eher ein als Erfüllungsgehilfen für die Lizenzgeber zu spielen...
allerdings geht es in diesem Fall doch "NUR" um die illegale Veröffentlichung vor der offiziellen Veröffentlichung...
Wenn Ihr ein Unternehmen hättet und eine undichte Stelle habt ist es doch mehr als verständlich diese abzudichten...
Die einzige Chance an Informationen zu kommen sehe ich hier auch nur bei den "Erstuploadern"...
juristisch ist diese Straftatermittlung m.E. nach völlig einwandfrei...diese Ermittlung geht also praktisch nur gegen den eigentlichen "Dieb" des Albums....
Und so ein Ermittlungsverfahren in D geht schnell wenn es nur ein Jahr dauert. Gerade wenn Computer beschlagnahmt werden die in den LKA´s ausgewertet werden müssen...
Und nach dieser Ermittlung entscheidet der Staatsanwalt erst ob er Klage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Und an alle Zweifler: Wenn der Beschluss ein Fake sein soll... lasst euch doch einen Scan der Durchsuchungsniederschrift zeigen
Bei dem Vorwurf haben die Beamten auf jeden Fall den PC mitgenommen, dafür gibts ne Quittung...