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Hauptberuf + Nebenberuf jetzt Nachzahlung?


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Arbeit Hauptberuf + Nebenberuf jetzt Nachzahlung? im Bildung & Karriere Forum; Hallo Community Ich habe mal eine Frage, bezüglich eines Problems Ich habe einen Hauptberuf als Fachkraft in der Gastro + ...

 
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Alt 05.02.2012, 00:28   #1 (Permalink)
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Benutzerbild von Bastiboy85
 

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Standard Hauptberuf + Nebenberuf jetzt Nachzahlung?





Hallo Community

Ich habe mal eine Frage,
bezüglich eines Problems


Ich habe einen Hauptberuf als Fachkraft in der Gastro
+ Nebenher einen Nebenjob 400€ Basis

Mein Nebenjob Chef hat mich letztes Jahr in 2 Monaten gefragt ob ich nicht etwas mehr arbeiten könnte (ich dürfe wohl auch 2x über die Grenze kommen ohne das was passiert)

jetzt habe ich aber wohl Irgend was anderes Überschritten
und mein letztes 400€ Job Gehalt wurde mit den anderen Gehältern des 400€ Jobs Rückverrechnet und Versteuert......


Meine Chefin meinte mach dir keine Sorgen kannst dir ALLES über die Steuer wiederholen.
Auch der Finanzbuchhalter meiner Eltern sagte das die Aussage so richtig wäre und ich das wieder bekäme....


Ich mach meine Steuern eigentlich Selbst (WISO STEUER-SPARBUCH)


jetzt habe ich beide Jobs
in das Programm eingetragen Einmal den Hauptberuf und 400-Euro-Job


jetzt sagt das Programm 273,03€ Nachzahlen?

Dachte ich bekomme das aus dem Job Raus?? Was nun?


Für eine Info / Antwort wäre ich Dankbar,

Ich bin mir auch Bewusst das es keine rechtlich bindende Auskunft ist sondern nur eine Hilfestellung

Geändert von Bastiboy85 (05.02.2012 um 00:36 Uhr)
Bastiboy85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 04:44   #2 (Permalink)
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Die Aussagen Deiner Chefin und des Finanzbuchhalters sind mir unverständlich.
Ist doch klar, dass Du sämtliche Einkommen angeben musst, und diese auch besteuert werden. Unabhängig davon ob 400 € Job, Nebentätigkeit oder Hauptberuf.
Zapata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 10:43   #3 (Permalink)
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so ein Quatsch,
ein 400€ - Job wird pauschal versteuert und diese werden vom Arbeitgeber bezahlt und müssen auch nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Kommt man jedoch über die 400€ im Monat bzw. 4800€ im Jahr so wird das nachversteuert, ist ja dann kein 400€ - Job mehr.
__________________
<<< Das Leben ist ein Prozess, den man verliert, was man auch tut und wer man auch ist >>>
rinkm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 16:56   #4 (Permalink)
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Benutzerbild von Zweistein
 

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Zitat:
Zitat von rinkm Beitrag anzeigen
so ein Quatsch,
ein 400€ - Job wird pauschal versteuert und diese werden vom Arbeitgeber bezahlt und müssen auch nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
da schmeisst du 2 dinge durcheinander: ja, die werden pauschal versteuert. aber selbstverständlich müssen die in eine ordentliche steuererklärung, da es sich um einnahmen handelt. wenn man nur auf 400€ arbeitet, kann man es gerne weglassen. aber wer macht dann eine steuerklärung? und wer sagt dir, dass er nicht gemeinsam veranlagt wird?

im übrigen, das was Zapata sagt.

Geändert von Zweistein (05.02.2012 um 17:01 Uhr)
Zweistein ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
hauptberuf, nachzahlung, nebenberuf

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