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Das ist quatsch. Zunächst einmal
1.): Besteht für die Zeit, in der Du bis zu Beginn Deiner Ausbildung arbeitest ein Vertrag? Falls ja, dann sollten wir versuchen herauszufinden, ob ein Zusammenahng zwischen Deiner "behaupteten Fehlleistung" jjetzt und einer Kündigung ab dem 01.08. ein...
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