der Kaufvertrag bei OnlineShops kommt meistens erst mit der Lieferung zustande, selbst die Eingangsbestätigung gilt nicht als Bestätigung.
Es muss der Kaufpreis bezahlt werden, der bei zustandekommen des Vertrages vereinbart wurde, ergo 100 Euro.
Anders wenn zB bei Autos eine Erhöhung ansteht...