Ein Hersteller darf ein Anzeigegerät mit dem „HD ready“-Logo versehen, wenn es
* eine native 16:9-Auflösung von wenigstens 720 Zeilen hat,
* über (mindestens) einen analogen YPbPr-Komponenteneingang verfügt,
* (mindestens) einen HDCP-verschlüsselungsfähigen digitalen Eingang (DVI-D/-I oder...