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Von welcher Marke ist das Netzteil?
Welche CPU genau? Q6600? Gibts dazu auch noch den Boxedkühler, da mir der Arctic Freezer persönlich zu schlecht ist?
Hast du mehr Angaben zum Ram? Timmings, genauer Name etc.?
Und ich hätte gerne die genaue Bezeichnung der Festplatte.
Lies doch mal bitte was OLIVER95 geschrieben hat. Die Maus hat erheblichliche Mängel.
Nur weil etwas gebraucht ist, darf es noch lange nicht verdreckt oder gar angekokelt sein!
Bilder: definitiv ja.
Ich würde den Antrag auf Käuferschutz stellen, wenn du merkst, das der Verkäufer seinen Fehler nicht einsieht bzw. dich mit inakzeptablen Lösungsvorschlägen zu besänftigen versucht.
Du solltest du höfflich ausdrücken und sehr detailliert beschreiben was genau verdreckt/kaputt ist.
99,6% deuten ja dennoch darauf hin, dass der Verkäufer nicht immer ganz ehrlich ist was seine Beschreibungen angeht. Deshalb ist wohl auch davon auszugehen, dass Paypal bereits im ihm zu tun...
Dem Verkäufer die Rücksendung auf seine Kosten angeboten, aber das wollte nie jemand bezahlen. Also habe ich die Artikel behalten bzw. in den Müll geworfen, falls sie absolut unbrauchbar waren.
Der einfachste ist die Kontaktaufnahme über Paypal, d.h. du öffnest dort einen Problemfall und dann kann sich der Verkäufer dort ja äußern. Da die Maus aber anscheinend wesentlich besser dargestellt wurde als das tatsächlich der Fall ist wirst du nicht um einen Antrag auf Paypal Käuferschutz zu...
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