Hallo,
Einzelheiten zu Deinem Arbeits- und/oder Tarifvertrag kenne ich natürlich nicht, aber eines gilt für alle Arbeitnehmer:
Erholungsurlaub muss dem Arbeitnehmer gewährt werden. Dabei darf der Arbeitnehmer Terminvorstellungen äußern. Wenn aus betrieblichen Gründen nichts dagegen spricht, ist...