Hi Pinki,
sorry ich hätte wohl präziser lesen müssen:-)
also zum Thema Probezeit:
Hat ein Arbeiter wärend der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht...