Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung-möglich??

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  • darling
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  • Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung-möglich??

    Ich habe weniger ein inhaltliches gesundheitliches Problem, als viel mehr eine formelle Frage. Stundenlanges Suchen im Inet und über die Suchfunktion hier, konnten mir bisher auch nicht helfen. Vielleicht weiß hier jemand Rat.

    Eine Freundin von mir hat nach 10 Jahren ihren Job verloren. Sie hat angeblich privates Vermögen (was auch immer die ARGE darunter versteht), kaum Arbeitslosengeld I erhalten und der Antrag auf Alg II wurde abgelehnt. Bis dato war sie über das Amt versichert, hat nun aber diese 3 Monats-Frist zur Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versäumt. Heisst- sie ist derzeit NICHT versichert! Gibt es eine Möglichkeit wieder in die gesetzliche KV einzutreten? Bleibt eine andere Möglichkeit als sich privat zu versichern? Kennt jemand eine wirklich günstige private Krankenversicherung?
    Die Alternative einen neuen Job anzunehmen und somit wieder versichert zu sein ist ihr klar, aber leider ist das mit der Job-Suche zur Zeit ja kein Kinderspiel. Was von den Ämtern als Vermögen betitelt wird, reicht gerade mal zum Leben.

    Bin mir nicht 100% sicher, ob das Thema hier richtig plaziert ist. Habe mich nach langem Stöbern für diese Kategorie entschieden. Falls falsch, ein dickes SORRY an den Mod mit der Bitte ganz leise zu verschieben ;) .
  • Danke für all die "Ausnahmefälle" bei Ämtern und Behörden! Es gibt noch MitarbeiterInnen, die Dienstanweisungen missachten und einfach mal unkonventionell antworten. Mir ist so jemand begegnet und es stimmt mich positiv. Falls jemand mal ein ähnliches Problem hat, hier die Antwort auf meine Frage:
    Sollte diese 3-Monats-Frist versäumt worden sein, muss glaubhaft und nachvollziehbar erläutert werden, warum das passiert ist. In meinem beschriebenen Fall handelte es sich um ein schwebendes Verfahren, was den Anspruch an ALG I anging. Geld und damit verbundene Krankenversicherung wurde erst rückwirkend und nach Ablauf der 3-Monats-Frist zugesprochen.
    Wichtig: es kann dann weiterhin nur in der gesetzlichen KV aufgenommen werden, in der sich die Person zuletzt befand. Wechsel ist erst nach 18 Monaten möglich. Rückwirkend müssen dann die Beiträge für bisherige Monate gezahlt werden. Lehnt die KV die Aufnahme ab, kann in o.a. Fall auf Aufnahme (erfolgreich) geklagt werden. Allerbeste Alternative in solchen Fällen: irgendeinen Job annehmen (versicherungspflichtige Beschäftigung) und eine Woche durchhalten. Danach bei dieser letzten KV als freiwilliges Mitglied anmelden.
    So, vielleicht wird es irgendwann für irgendjemanden mal nützlich sein :)
  • Hallo Darling!

    Es gibt noch MitarbeiterInnen, die Dienstanweisungen missachten und einfach mal unkonventionell antworten. Mir ist so jemand begegnet und es stimmt mich positiv. Falls jemand mal ein ähnliches Problem hat, hier die Antwort auf meine Frage:


    Das ist wohl nur in NRW so- in Bayern wird dies keine gesetzliche Krankenkasse wagen! Ziehen die Prüfer vom Bundesversicherungsamt so einen Fall aus den Akten heraus zahlt die Krankenkasse zigtausend Euro Strafe!

    Wichtig: es kann dann weiterhin nur in der gesetzlichen KV aufgenommen werden, in der sich die Person zuletzt befand. Wechsel ist erst nach 18 Monaten möglich. Rückwirkend müssen dann die Beiträge für bisherige Monate gezahlt werden. Lehnt die KV die Aufnahme ab, kann in o.a. Fall auf Aufnahme (erfolgreich) geklagt werden. Allerbeste Alternative in solchen Fällen: irgendeinen Job annehmen (versicherungspflichtige Beschäftigung) und eine Woche durchhalten. Danach bei dieser letzten KV als freiwilliges Mitglied anmelden.


    Das wiederum ist geltendes Gesetz und kann ich auf jeden Fall so stehen lassen- is ne Möglichkeit!

    Es ist wirklich wichtig, sich innerhalb von 3 Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden- danach ist wirklich und definitiv Sense- das hat aber auch seine guten Gründe, warum das so ist... :rolleyes:

    P.S.: Bin vom Fach ;)