Probezeit : Was darf ich was nicht

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  • Probezeit : Was darf ich was nicht

    Stimmt es das nun laut "neuem Gesetz"
    in der Probezeit nicht mehr Alkohol getrunken werden darf?d.h. 0,0 sein muss?

    Und was mich schon immer interessiert hat : Wenn ich als Fußgänger über rot gehe -> bedeutet das für mich als besizer eines Führerscheins - > Lappen wech?
    Habe ne 10 Euro Bußgeld Variante gehört und auch gesagt bekommen 50 euro bußgeld -was ja punkte und damit lappen weg bedeuten würd
    [thread=194422]UPz[/thread]
  • Was du nicht alles hörst! Schon in der alten Probezeit durftest du 0.0%% im Blut haben.

    Und ja wenn du grobe Verstöße im Straßenverkehr begehst dann ist der Lappen weg, egal ob als Fussgänger, Radfahrer oder Autofahrer.

    Ciao :lego:
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  • du darfst theoretisch bis 0,5 haben, solang du ned auffällig fährst.
    Alles ab 0,3 + auffälige Fahrweise gibt schon Strafen.
    (Natürlich alles ohne Unfallbeteiligung o.ä)
    Und diese Regelung gilt für alle Fahrer - ob in der Probezeit oder nicht.
    -= Mitleid gibts umsonst, Neid muss man sich erarbeiten=-
  • ja was darf man jetzt in der probezeit haben? 0,0 oder 0,3? und was heißt

    Vandoors schrieb:

    theoretisch bis 0,5 haben, solang du ned auffällig fährst

    ich glaube nicht, dass das so in irgend einem gesetzbuch steht
    mfg,moe
  • das hab ich befürchtet, aber gut, sicher ist sicher. keine lust, wegen en bissl zu viel alkohol ein kind über den haufen zu fahren. es geht auch ohne!
    wenn ich fahre, trink ich sowieso nur 1 bier bzw. radler, und dann war's das. mehr nicht.
    mfg & thx, moe
  • chicken, bezieht sich deine aussage, darauf, das ich an einem unfall beteiligt bin,

    oder gilt das mit den 0.0 promill auch bei einer allgemeinen verkehrskontrolle ?

    bisher war ich immer der auffassung, das mir bei einer allgemeinen verkehrskontrolle nicht viel passieren kann wenn ich ein radler oder ähnliches "intus" habe ?!
  • Tja so richtig weiß ich das auch nicht. Anhand dieser Seite sollte der Alkoholpegel erst ab 0.5 Promille gelten.

    auto-und-verkehr.de/fuehrerschein.php

    Aber nen Freund von mir haben se mit 0.3 rausgewunken (ich hab daneben gesessen) und der durfte gleich ordentlich blechen... Seit dem war ich da etwas vorsichtig.

    Wenn du alkoholisiert nen Unfall baust bekommste sowieso mind. ne Teilschuld wenn nicht sogar die komplette Schuld.
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  • ich habe gehört das is von bundesland zu bundesland anders oder wars von land zu land anders Oo weis nimma n paar sollen scho 0,0 haben n paar 0,3 und n paar 0,5 weis aber net ob das stimmt :D
  • chicken schrieb:

    Tja so richtig weiß ich das auch nicht. Anhand dieser Seite sollte der Alkoholpegel erst ab 0.5 Promille gelten.

    auto-und-verkehr.de/fuehrerschein.php

    Aber nen Freund von mir haben se mit 0.3 rausgewunken (ich hab daneben gesessen) und der durfte gleich ordentlich blechen... Seit dem war ich da etwas vorsichtig.

    Wenn du alkoholisiert nen Unfall baust bekommste sowieso mind. ne Teilschuld wenn nicht sogar die komplette Schuld.



    ich glaub, das hast du halb-richtig gelesen:

    einleitender artikel von chicken's link schrieb:

    Ein schwerer Verstoß liegt bei einem Bußgeld über 40,00 Euro vor, z.B. Alkohol ab 0,5 Promille, Rotlichtverstoß, überhöhte Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Unfallflucht. In diesem Fall reicht bereits ein Verstoß, um von der Führerscheinbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert zu werden.

    da heißt es, wenn du mehr als 0,5 ‰ hast, dann biste den lappen in der probezeit los (gehört zu der kategorie von verstößen, bei denen du grad die rote karte bekommst)

    weiter geklickt auf der site:auto-und-verkehr.de/alc-einleitung.php
    Ab 0,5-Promille Alkohol im Blut (Blutalkoholkonzentration, BAK) begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings ist es ein schwerer Irrtum zu glauben, mit weniger als 0,5 Promille BAK könne man sich folgenlos hinters Steuer setzen. Bereits ab 0,3 Promille hat es rechtliche Konsequenzen, wenn man in diesem Zustand alkoholbedingt einen Fahrfehler oder gar einen Unfall begeht.


    demnach darf man bis 0,3‰ haben, wenn man aber ab 0,3 und mehr auffällt, zahlt man, nach dem motto: "bestraft wirst du nur, wenn du erwischt wirst"

    aber von Probezeit steht da nichts. *grml*

    und die paragraphen-perversion hat kein ende, hier geht's anscheinend um strafbarkeit:auto-und-verkehr.de/fahruntuechtig.php
    Das Gesetz selbst enthält keine konkreten Angaben, ab welcher Promillegrenze Fahruntüchtigkeit und Strafbarkeit eintritt. Die Rechtssprechung unterscheidet zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit.

    [...]
    Relative Fahruntüchtigkeit:
    Bereits ab einer BAK von 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn neben der festgestellten Alkoholmenge im Blut noch Umstände hinzutreten, aus denen auf Fahruntüchtigkeit zu schließen ist. Indizien dafür sind ein Fahrfehler oder Unfall.
    Entscheidend ist jedoch, dass der Fahrfehler oder der Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
    Fahrfehler, die typischerweise unter Alkoholeinfluss begangen werden, sind:
    - Schlangenlinie fahren
    - Falsche Straßenseite benutzen
    - Rotlicht überfahren
    - Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken
    - Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
    - Bei Dunkelheit kein Licht einschalten.

    Ab 0,5 Promille BAK begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die beim Erstverstoß mit einem Bußgeld von 250,00 Euro, 4 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird.


    ok chicken, ich glaube, du hattest doch recht.

    alles, was ich jetzt hier zusammengetragen habe, ist chronologisch korrekt mit dem, was ich auf dieser site gelesen habe und dient zur nachvollziehbarkeit meinem gewinn neuer erkenntnisse dank chicken's link. erst, nachdem ich die zuletzt zitierte stelle gelesen habe, bin ich zu dieser erkenntnis gekommen, nachdem ich durch die vorangekommenen artikel anderer meinung war :)
    nur zur info, damit niemand meiner anfänglichen meinung ist, wir hätten die site nur zur hälfte gelesen :)
  • Mein Kenntnisstand der Dinge:

    Es gelten in der Probezeit die gleichen Regeln und Gesetze bezüglich der Promille Grenze wie auch nach der Probezeit !

    Sprich, ich zitiere:

    Ab 0,5-Promille Alkohol im Blut (Blutalkoholkonzentration, BAK) begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings ist es ein schwerer Irrtum zu glauben, mit weniger als 0,5 Promille BAK könne man sich folgenlos hinters Steuer setzen. Bereits ab 0,3 Promille hat es rechtliche Konsequenzen, wenn man in diesem Zustand alkoholbedingt einen Fahrfehler oder gar einen Unfall begeht.


    Wenn man als Fahranfänger jedoch an einem Unfall beteiligt ist und auch nur 0,1 Promille hat, ist man den Lappen los und muss zur Nachprüfung !

    Ein schwerer Verstoß liegt bei einem Bußgeld über 40,00 Euro vor, z.B. Alkohol ab 0,5 Promille,


    Somit ist Alkohol bis 0,5 Promille und ohne Auffälligkeiten auch in der Probezeit erlaubt, jedenfalls noch !

    Auf jeden Fall dürfen Fahranfänger aktuell mehr als 0,0 Promille haben !

    AvD: Keine 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger in Europa
    Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe kritisch gegenüber, für Fahranfänger eine 0,0-Promille-Grenze in ganz Europa einzuführen.

    Wer sagt, dass für alle Fahranfänger die Null-Promille-Grenze gelten soll, erweckt gleichzeitig den Anschein, dass für erfahrene Fahrer Alkohol bis zur gesetzlich zulässigen Grenze (in Deutschland 0,5 Promille) unbeachtlich ist. Das ist aber falsch.


    Abschliessend lässt sich also definitiv sage:

    Nach momentaner Rechtslage gelten auch für FS-Neulinge die üblichen Regelungen wie für die "normalen" Fahrer, Ausnahmen bestehen jedoch bei Auffälligkeiten oder bei Unfällen auch für geringere Werte.
  • mh in meiner Probezeit durfte ich bis 0,3 haben das weiß ich noch wurde mit 0,2 mal angehalten und da gabs nur ne verwarnung durfte aber weiterfahren. Aber da ich nicht mehr in der Probezeit bin können se mir eh nichts :) wann wird man den schon mal angehalten, jeder kennt die Brennpunkte in seiner city und dan fährt man halt wo anders her. Und wenn man selber merkt das man einen sitzen hat soll man eh nicht fahren. Aber wenn du nur 2-3 Bierchen getrunken hast (dann ist man schon über 0,3) und da ist ja wohl noch kein mensch von angetrunken dann kann man auch noch fahren...
  • Hab grad vor kurzem erst meinen Lappen bekommen.
    In der Fahrschule ham se gesagt,

    max. 0,5 Promille wenn nix passiert,
    max 0,3 wenn se dich wegen auffälliger Fahrweise anhalten und
    0,0 wenn du nen Unfall baust, bzw. beteiligt warst (auch unschuldig!!!)

    Also :bier1:
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    Pilot's desaster - Stinger is faster
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