PKV und Freistellung

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  • tomaten
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  • PKV und Freistellung

    Hallo, vor 3 Jahren wurde ich für 3 Monate arbeitslos. Ich war davor rund 10 Jahre in einer PKV. Nun wollte ich für die absehbaren 3 Monate nicht die Krankenkasse wechseln, wegen der Altersrücklage usw.! Man sagte mir, dass ich mich für die Zeit der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht freistellen lassen könnte, wenn ich mind. 5 Jahre private versichert war. Das habe ich dann auch machen lassen. Heute sagte mir aber jemand, dass eine Freistellung nicht zeitlich begrenzt sonder endgültig sei! Das fände ich aber garnicht so gut, besonders wenn ich mal wieder unter die BBG fallen sollte! :(

    Weiss da jemand Bescheid?
  • Hallo tomaten!

    Du wurdest fast richtig informiert- nur gibts diese "endgültige" Befreiung meines Wissens nur in der Rentenversicherung- in der Krankenversicherung aber nicht.

    Mein Tipp: geh am besten mal zu Deiner örtlichen (gesetzl.) Krankenkasse (AOK*g*) und lass Dich dort von nem Teamleiter oder erfahrenen Außendienstler beraten bzw. die Freistellung geben... wenn da keiner Bescheid weiß evtl mal nach dem Firmenkundenbereich oder dem Bereich Freiwillige Versicherung fragen- ich bin mir 100000% sicher, dass man Dir dort weiterhelfen kann...
  • shelltom schrieb:

    Genau wie ich mir dache ;)

    Ach ja und... AOK- immer da ;)

    :D Die AOK Fritzen sind umsonst durch's Archiv gerannt. Die Freistellung kam von der TKK. Die haben mir das schon geschickt. Da steht:

    "Damit bleibt die Versicherungspflicht als Bezieher von Leistungen des Arbeitsamtes nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V für Sie ausgeschlossen. Bis der Grund für Ihre Befreiung entfällt ...".

    Nach 3 Monaten war Schluss mit dem Spuk, aber nochmal mach ich das nicht. Da kommt man echt in's Schwitzen. Falls ich durch das Schicksal nochmal zu dieser Agentur muss, ist die Krankenversicherung eh das kleinste Problem!

    Btw. die temporäre Befreiung für Arbeitslose ist in § 207a SGB III geregelt, wenn es jemand interessiert.