Weiss da jemand Bescheid?
PKV und Freistellung
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- Frage
- tomaten
- 1912 Aufrufe 4 Antworten
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Hallo tomaten!
Du wurdest fast richtig informiert- nur gibts diese "endgültige" Befreiung meines Wissens nur in der Rentenversicherung- in der Krankenversicherung aber nicht.
Mein Tipp: geh am besten mal zu Deiner örtlichen (gesetzl.) Krankenkasse (AOK*g*) und lass Dich dort von nem Teamleiter oder erfahrenen Außendienstler beraten bzw. die Freistellung geben... wenn da keiner Bescheid weiß evtl mal nach dem Firmenkundenbereich oder dem Bereich Freiwillige Versicherung fragen- ich bin mir 100000% sicher, dass man Dir dort weiterhelfen kann... -
Habe dazu schon was gefunden und genauso ist es bei mir auch abgelaufen:
versicherungs-seite.de/go/pkv_arbeitslosigkeit.php
Ich rufe morgen trotzdem mal bei der AOK an (die haben das damals bearbeitet). -
Genau wie ich mir dache
Ach ja und... AOK- immer da -
shelltom schrieb:
Genau wie ich mir dache
Ach ja und... AOK- immer da
Die AOK Fritzen sind umsonst durch's Archiv gerannt. Die Freistellung kam von der TKK. Die haben mir das schon geschickt. Da steht:
"Damit bleibt die Versicherungspflicht als Bezieher von Leistungen des Arbeitsamtes nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V für Sie ausgeschlossen. Bis der Grund für Ihre Befreiung entfällt ...".
Nach 3 Monaten war Schluss mit dem Spuk, aber nochmal mach ich das nicht. Da kommt man echt in's Schwitzen. Falls ich durch das Schicksal nochmal zu dieser Agentur muss, ist die Krankenversicherung eh das kleinste Problem!
Btw. die temporäre Befreiung für Arbeitslose ist in § 207a SGB III geregelt, wenn es jemand interessiert.
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