Begleitetes Fahren ab 17 - Was wisst ihr darüber?!

  • Frage

  • Chriss100
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  • Begleitetes Fahren ab 17 - Was wisst ihr darüber?!

    hi leute!

    ich habe vor 2 tagen angefangen den führerschein mit 17 zu machen, oder nobel gesagt die fahrerlaubnis zum begleiteten fahren ab 17. irgendwie wissen z.T. nicht mal die Fahrlerer wie das jetz mit den Begleitpersonen läuft. Wisst ihr da vlt bisschen was darüber?!

    Danke für die Infos!

    bye

    chriss :cool:
  • dazu hätte ich ne frage, ich sag gleich das ich von der idee nicht viel halte (genauso wie von 45km/h autos und rollern ! *gg*)
    warum.. brauch ich einen beifahrer, der selbst einen führerschein hat, seit 5 jahren fährt, wenn ich fahren will, der beifahrer könnte genauso gut selbst fahren...

    den einzigen vorteil den es hätte, wäre das ich den beifahrer von irgendwelchen partys abhohlen könnte, aber selbst das darf ich nicht, denn der beifahrer muss sicher nüchtern sein, und darf nicht schlafen, und nachts darf ich dann auch nicht fahren...

    oh man was für ein unfug !
    ich bin froh über 18 zu sein und meinen führerschein + richtiges auto (nein keine 350kg /45kmh karre ^^) zu haben ;)
  • ich habe diesen führerschein vor einen halben jahr gemacht in niedersachsen...bin aber mitlerweile 18 und kann alleine fahren...hier mal ein parr sachen die mir einfallen, es kann aber in bayer etwas anders sein das weiß ich nicht :

    Die begleitende Person muss ein Erziehungsberechtigter sein brauch aber selber keinen Führerschein er dürfte rechtlich gesehen sogar blind und besoffen sein.

    Die Eltern müssen nicht an einem Kurs teilnehen sie können allerding, der Fahrschüler muss an einen 2 Stündigen Kurs teilnehmen, dort werden dann vor und nachteile usw. besprochen.

    Die Probezeit fängt an dem Tag an wo du den Führerschein kriegst und nicht erst mit 18.

    Mit 18 kannst du dann deinen richtigen Führerschein bei einer Führerscheinstelle abholen und dein alter 17er Schein wird zerstört

    Der Begleiter kann auch sitzen wo er will er muss nicht neben den Fahranfänger sitzten, schlafen darf er auch^^. Was er allerdings nicht darf ist dem Fahrer ins Steuer greifen oder ähnliches, er darf nur Ratschläge geben

    Mehr
    fällt mir grad net ein
  • Also ich mache auch einen Führerschein mit 17, aber da ist das vollkommen nicht so. Ich kann auch schneller als 45 km/h fahren. Habe noch nie was davon gehört von wegen nur 45 km/h! Komme aus Niedersachsen und in Niedersachsen ist es so das nur ein Elternteil mitkommen muss. Dieses Elternteil muss auch keinen Führerschein haben! Also wie es in den anderen Bundesländern aussieht, die schon mit 17 machen dürfen, weiß ich nicht. Aber bei uns müssen die Eltern dann auch nicht so ne komische Prüfung machen. Habe davon in der Fahrschule auch noch überhaupt nichts gehört.

    Sogesehen darf ich dann so schnell fahren wie erlaubt ist, aber nur wenn ein Elternteil neben mir sitzt. Ansonsten fragt doch einfach in derFahrschule nach und die werden euch das bestimmt ein wenig erklären. Die wissen natürlich mehr als wir!

    PS: Wie der schon von mir erwähnt hatte. Die Eltern müssen nicht so ne Prüfung machen! Aber sie könnten zu einem Kurs kommen (sind dazu nicht verpflichtet). Aber du als Fahrschüler musst hinkommen!
  • ich fange heute abend mit diesem führerschein (in bayern) an und habe hier deshalb eine infozusammenfassung der fahrlehrer

    da steht unter anderem drin:

    - der antrag bei den behörden kann ab 1. september gestellt werden

    - der begleiter muss mindestens 30 sein, seit 5 jahren in besitz der fahrerlaubnis klasse b sein und darf maximal 3 punkte in flensburg haben. außerdem darf er nicht alkoholisiert sein

    - der begleiter muss nicht an einem kurs oder einer einweisung teilnehmen

    - auch der fahrlehrer muss vorher nicht an einem speziellen seminar teilnehmen

    - die theoretische prüfung darf maximal 3 monate, die praktische einen monat vor dem 17 geburtstag abgelegt werden


    wenns noch fragen gibt, her damit. hier in meinem heftchen sind glaub ich ziemlich alle beantwortet ;)


    edit: hab grad was gefunden..hier ist das auch noch alles aufgelistet
    hatetepe://w³.lbfmuc.de/html/main/fs_17.html
  • retter, wenn du mitgelsen hast, es muss ein 30+ elternteil sein, 5 jahre führerschein, das mti dem besoffen gehn die meinungen ausdeinander,


    das mit dem 45kmh auto war azuf den fhrerschein ab 16 bezogen, da darf man so ein 45 kmh spielzeug fahren und sogar damit auf die langstrasse...
    nun stell dir vor du fährst 100 auf der landstrasse (ok, 110, jeder iss ein bisserl drüber) und dann hast du SOWAS vor dir und darfst mit 45 (nein hier ist man nicht zu schnell, denmehr wie 45 geht nicht) hinter dem herrn 16j herfahren, weil seine eltern zu viel geld haben und ihm so nen schmarrn schenken.
    ausserdem dürfen die autos nur 350kg wiegen somit ist für sicherheit kein platz ...
    das bezieht sich aber auf den führerschein ab 16, nicht den ab 17 !
  • yeah wir nähern uns immer mehr an unser vorbild Amerika fehlt bald nurnoch das die hauptsprache englisch ist !!
    ok nun zum thema für die jungentlichen die es betrifft wird es bestimmt toll sein aber ich finde das nicht so toll weil viele in dem alter nur unsinn im sinn haben das sieht man schon an denen die roller fahren die machen damit schon nur mist!! werden sich eh nicht an die auflagen halten und trotzdem alleine fahren usw.
  • Tero77 schrieb:

    yeah wir nähern uns immer mehr an unser vorbild Amerika fehlt bald nurnoch das die hauptsprache englisch ist !!
    ok nun zum thema für die jungentlichen die es betrifft wird es bestimmt toll sein aber ich finde das nicht so toll weil viele in dem alter nur unsinn im sinn haben das sieht man schon an denen die roller fahren die machen damit schon nur mist!! werden sich eh nicht an die auflagen halten und trotzdem alleine fahren usw.


    das glaube ich nicht tim...äää also das ist quatsch, ich denke das die Eltern da wohl was sagen werden wenn man alleine fährt ich hatte allerdings die Erlaubnis morgens allein 4km zu ner Mitfahrgelegenheit zu fahren, hat mich zum Glück keiner erwischt. Ansonsten find ich das ziemlich hilfreich nicht gleich alleine rumzufahren.Und ist man mit 18 so viel reifer als mit 17? Das glaube ich kaum
  • Österreich

    Ich hätte noch ne zusammenfassung von Österreich!
    Wann kann's losgehen ?
    Ab vollendetem 16. Lebensjahr:
    Antrag auf eine "vorgezogene Lenkberechtigung" für die
    Führerscheinklasse B (bei der zuständigen Wohnsitz-Behörde - Bezirkshauptmannschaft / Bundespolizei-direktion / in Wien: Bezirkskommissariat). In diesem Antrag müssen auch ein oder zwei "Begleiter" und ein oder zwei Fahrzeuge genannt werden, mit denen die "Ausbildungsfahrten" durchgeführt werden sollen.

    Ärztliche Untersuchung
    Grundausbildung in der Fahrschule (26 Lektionen Theorie & 12 Fahr-Lektionen) Deine Fahrschule stellt Dir eine Bestätigung über diese Grundausbildung aus. Bei Vorlage dieser Bestätigung erteilt die Behörde eine Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten mit dem oder den Begleiter(n).

    Der Begleiter muß:
    1. seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die
    Klasse B besitzen,

    2. während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der
    Klasse B gelenkt haben,

    3. in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der in Z 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

    Das Auto des Begleiters/ der Begleiterin:
    Muß den Bestimmungen des § 122 Abs. 2. Z3 lit.a und b KFG 1967 entsprechen, das heißt im Wesentlichen, daß die Handbremse und das Zündschloß (Vorrichtung zum Abstellen des Motors) vom Beifahrersitz aus gut erreichbar sind. Ein Auto mit Fuß-Feststellbremse ist also dafür nicht geeignet.

    Die Durchführung der Ausbildungsfahrten:
    nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters/BegleiterIn

    Kennzeichnung des Autos (Tafel "L17 - Ausbildungsfahrt" vorn und hinten)

    Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und
    amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber)

    0,1‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter

    Führung des Fahrtenprotokolls

    Nach 1.000 km
    Schulfahrt in der Fahrschule mit Deinem EASY TRAINER (1 Fahrlektion) und Besprechung (2 Lektionen) dieser Fahrt und der nächsten 1.000 km in Anwesenheit auch des/der Begleiter.

    Die zweiten 1.000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter, danach Schulfahrt wieder in der EASY DRIVERS-Fahrschule mit Deinem EASY TRAINER und dem Begleiter mit anschließender Besprechung
    (wie nach den ersten 1.000 km)

    Die dritten 1.000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter, danach Schulfahrt mit Prüfungssimulation (3 Fahrlektionen) und Besprechung (s. oben) plus Theoretische Abschlußausbildung (6 Theorielektionen - wenn diese nicht schon bei der Anfangsausbildung absolviert wurden) in der
    EASY DRIVERS-Fahrschule.

    Die Prüfung:
    Nach vollendetem 17. Lebensjahr legst Du eine ganz normale Theorie- u.
    Fahrprüfung ab und erhältst dann den heiß ersehnten Führerschein.


    Aber ACHTUNG! mit diesem Führerschein darfst Du:

    bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Nur in Österreich, Deutschland,
    Großbritannien und Dänemark fahren!

    0,1‰ Alkohol, also nixkommanix

    ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten für Dich dann alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.


    ÖSTERREICH IS GEIL

    Yasim => Deutscher in Österreich
  • hi

    falls ihr noch nicht wisst, wer ich bin... ich hab den threat hier eröffnet... :D

    danke euch allen für die infos, hab jetz auch ncohmal mit meinem fahrlerer geredet und so ne broschüre bekommen.... in bayern is irgendwie alles anders als in bw...

    trotzdem MANY THX @ ALL!!!

    bye

    Chriss :cool: