[Info] Firstload.de: Der Abo-Abzocker aus dem Alpenland


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  • [Info] Firstload.de: Der Abo-Abzocker aus dem Alpenland

    Geködert. Geklickt. Gezockt. - In Deutschland tobt das Netz. Und in Wien klingeln die Kassen. Grund: Ein dubioses Filesharing-Programm, das kostenloses Testen verspricht – und damit immer mehr Nutzer in die teure Abo-Falle lockt. Firstload.de und die „Geldmaschine Internet“ – der neuste Coup eines umtriebigen Österreichers auf virtuellem Beutezug.

    netzwelt.de/news/72206-firstlo…-aboabzocker-aus-dem.html
  • Tja meine Erfahrungen habe ich diesbezüglich auch schon gesammelt, " Gott sei Dank " kurz vorher abgebrochen, habe doch tatsächlich das kleingedruckte gelesen, 14 Tage auf Probe und Kontoabbuchung, habe mich gefragt wofür " 14 Tage kostenlos" kann doch danach kündigen. Naja kündigen geht erst zum Abschluß des Vertragsjahres und Abbuchung erfolgt für 1 Jahr im voraus, damit hätte ich schon die 2. Arschkarte gezogen, denn bei Usenext bin ich schon mit der Jahresabbuchung rein gefallen.

    Gut lies sich bis jetzt auch rechnen, aber ob das alles Rechtens ist, ich weis nicht.

    Grüsse
    Bijou
  • Also ich bin auch auf die Scheisse reingefallen aber ich hab mir prompt das Geld wieder zurück überweisen lassen also die Abbuchung storniert. Ich hab den Dienst nie genutzt un werde ihn nie nutzen.

    Daraufhin kam die schöne E-mail

    Quellcode

    1. Sehr geehrte(r) *zensiert*,
    2. Sie haben unsere Dienstleistung bestellt und wir haben daraufhin versucht, wie von Ihnen gewünscht von Ihrem Konto den offenen Betrag abzubuchen. Leider haben Sie jedoch unsere Abbuchung bei Ihrer Bank rückgängig gemacht oder Ihr Konto hatte nicht die erforderliche Deckung.
    3. Ihr Account wurde gesperrt, bis wir einen Zahlungseingang feststellen.
    4. Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, denn es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Bitte führen Sie daher die Überweisung prompt durch.
    5. Der offene Betrag in Höhe von 94,80 ist auf folgendes Konto zu überweisen:
    6. Inhaber: Valentin Fritzmann
    7. Konto: 1061107197
    8. BLZ: 70120700
    9. Verwendungszweck: 277105
    10. Konto in Österreich:
    11. Inhaber: Valentin Fritzmann
    12. Konto: 501070619
    13. BLZ: 15150
    14. Verwendungszweck: 277105
    15. Mit freundlichen Grüssen
    16. Ihr Firstload.de Team
    17. Buchhaltungsabteilung
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    Meine Frage diesbezüglich könnten die damit vor Gericht durchkommen weil der Dienst ja in Deutschladn eigentlich verboten sein müsste oda??

    Ich würde mich über Antworten freuen.



    mfg cheatkiller
  • Keine Ahnung als ich mich angemeldet hab dann hab ich OC Folgen gesucht und gerade mal eine gefunden. un des war ne sehr alte. Also ich kann dem nicht zustimmen das man immer neue Sachen findet.


    mfg cheatkiller
  • cheatkiller schrieb:


    Meine Frage diesbezüglich könnten die damit vor Gericht durchkommen weil der Dienst ja in Deutschladn eigentlich verboten sein müsste oda??


    hast du den Artikel GANZ gelesen ? Ich empfehle als Lektüre insbesondere mal die 4. Seite ;)

    Schicke denen einen Widerruf. Am besten per Einschreiben. Dann können die ruhig klagen, was nicht tun werden, weil sie wissen, dass sie bei einem Widerruf keine Chance haben. Aber widerrufen solltest du auf jeden Fall.
  • Widerrufs-Lücke: Der Rechtsweg aus der Abo-Falle zitat von netzwelt.de

    Quellcode

    1. Einen Weg aus der Abo-Falle weiß Rechtsanwalt Alexander Schneehain.
    2. Der findige Jurist hat in Fs. ausgetüftelten AGB-Dschungel eine verheerende Lücke entdeckt. Schneehain hierzu: "Probenexpress.de und Firstload.de weisen zwar in ihren Homepage-AGBs auf ein Widerrufsrecht hin. Dieser Hinweis muss jedoch nach deutschen Recht bei Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nicht nur auf der Internetseite, sondern in Textform, zum Beispiel einer E-Mail an die Kunden erfolgen. Dies geschah in unseren Tests nicht.
    3. Somit hat der Kunde grundsätzlich ein unbefristetes Widerrufsrecht. Sprich: Er kann den Vertrag jederzeit widerrufen und muss nicht zahlen. Dies gilt jedoch uneingeschränkt nur, wenn er nach dem Testabo den Dienst nicht mehr in Anspruch nahm."


    Also rate ich allen bei denen die 90€ abgebucht wurden als erstes zurückbuchen und den Dienst nicht zu nutzen ausser ihr habt den Dienst ausserhalb der Testühase weiter genutzt dann seit ihr selber schuld. :D


    mfg cheatkiller