Zweitstimmen ungültig bei parteilosem Direktkandidat?

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  • Zweitstimmen ungültig bei parteilosem Direktkandidat?

    Hallo,

    Es geht hier um § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes. Da geht es um folgendes:
    Wenn ein parteiloser Direktkandidat seinen Wahlkreis gewinnt, dann werden alle Zweitstimmen seiner Wähler nicht gezählt.

    Kleines Beispiel:
    Ich kandidiere ohne Partei in meinem Wahlkreis und gewinne ihn auch. Mein Nachbar hat seine Erststimme mir gegeben und mit der Zweitstimme die grünen gewählt. Seine Zweitstimme ist nun ungültig. Hätte ich den Wahlkreis nicht gewonnen, würde sie zählen.

    Und nun meine Frage:
    WARUM? Was ergibt das für einen Sinn?!

    Ich bin für jede logische Erklärung dankbar,
    Copa

    P.S.: Wenn ihr euch wundert wie ich darauf komme:

    Martin Hohmann wurde aus der CDU wegen Fremdenfeindlichkeit ausgeschlossen. Jetzt kandidiert er parteilos für ein Direktmandat (und hat auch realistische Chancen zu gewinnen), ruft aber seine Wähler auf, die Zweitstimme an die CDU zu vergeben. Die örtliche CDU regt sich jetzt furchtbar auf, weil er der CDU damit einen Bärendienst erweisen würde: Gewinnt er den Wahlkreis, verfallen alle CDU-Zweitstimmen von denjenigen, die Hohmann gewählt haben. Der CDU würden also ein halber Wahlkreis entgehen!


    P.P.S.: Ich habe hier den Versuch einer Erklärung gefunden, der mich allerdings nicht wirklich weiterbringt:
    Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz werden die für eine andere Landesliste abgegebenen Zweitstimmen der Wähler, die mit ihrer Erststimme einen solchen erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, nicht mitgezählt, damit diese Stimmen nicht zu einem höheren Erfolgswert führen. Das Abziehen des Mandats von der zu verteilenden Gesamtzahl würde das alleine nicht verhindern.
    :confused: :confused: :confused: :confused:
  • Ok, da nun hier wieder offen ist (danke an Doc Lion), wollte ich meine Frage nun selbst beantworten. Hier nochmal der entsprechende Wortlaut im Bundeswahlgesetz:
    Nicht berücksichtigt werden
    dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis
    erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei,
    für die in dem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist.

    Quelle: .bundestag.de/parlament/gesetze/
    -> Bundeswahlgesetz (2. von oben)

    Was das bedeutet steht ja schon oben.

    Logische Erklärung für dieses Gesetz:

    Normalerweise kann man die Mehrheitsverhältnisse im Parlament nur mit der Zweitstimme beeinflussen. Die Direktkandidaten bekommen ja keine extra-Sitze im Parlament, sondern verdrängen einfach nur die Bewerber von der Landesliste.
    Die Mehrheit im Bundestag verändert sich also NICHT wenn ein Direktkandidat der einer Partei angehört gewählt wird, an seiner Stelle säße eben sonst jmd anderes im Bundestag.
    Anders verhält es sich wenn ein parteiloser Direktkandidat ins Parlament gewählt wird! Denn er verschiebt sehr wohl die Mehrheitsverhältnisse, würde er nicht gewählt, säße statt ihm niemand anderes im Parlament!
    Also kann man durch die erfolgreiche Wahl eines parteilosen Direktkandidaten mit der Erststimme die Mehrheitsverhältnisse beeinflussen, was normalerweise NUR mit der Zweitstimme geht! Wenn man also auch noch eine Zweitstimme vergeben könnte, würde man die Mehrheitsverhältnisse ZWEIMAL anstatt EINMAL beeinflussen können, das wäre unfair gegenüber den anderen Wählern, also wird in diesem speziellen Fall die Zweitstimme nicht gezählt.

    Ich hoffe das war verständlich, ist ein wenig kompliziert.

    Viele werden mich wahrscheinlich für bescheuert halten weil ich mir die Sache so genau anschaue und durchpflüge, aber ich find es irgendwie spannend zu wissen warum gesetze sind wie sie sind... ;)

    Also wenn noch fragen offen sind fragt, die Antwort habe ich mir jetzt ja schon selbst gegeben...

    P.S.: Also ich hoffe mal der Doppelpost geht in dem Fall in Ordnung...
  • Hmm das hört sich ja irgendwie logisch an, ist aber irgendwie auch kompliziert.

    Ich dachte bisher immer die erst und zweit Stimme seien völlig unabhängig voneinander und werden getrennt ausgezählt, egal was ich wähle. Aber das scheint ja dann nicht so zu sein.

    Heißt aber auch wenn ich einen parteilosen Kandidaten wähle ist es egal welche Zweitstimmt ich mache, weil die sowieso nicht zählt oder???
  • @ wessi:
    Nur wenn der Direktkandidat mit der Erststimme die Mehrheit der Stimmen seines Wahlbezirks erhält und direkt ins Parlament gewählt wird, sind die Zweitstimmen bedeutungslos, da er keiner Partei angehört und somit auf keiner Landesliste steht.