Es geht hier um § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes. Da geht es um folgendes:
Wenn ein parteiloser Direktkandidat seinen Wahlkreis gewinnt, dann werden alle Zweitstimmen seiner Wähler nicht gezählt.
Kleines Beispiel:
Ich kandidiere ohne Partei in meinem Wahlkreis und gewinne ihn auch. Mein Nachbar hat seine Erststimme mir gegeben und mit der Zweitstimme die grünen gewählt. Seine Zweitstimme ist nun ungültig. Hätte ich den Wahlkreis nicht gewonnen, würde sie zählen.
Und nun meine Frage:
WARUM? Was ergibt das für einen Sinn?!
Ich bin für jede logische Erklärung dankbar,
Copa
P.S.: Wenn ihr euch wundert wie ich darauf komme:
Martin Hohmann wurde aus der CDU wegen Fremdenfeindlichkeit ausgeschlossen. Jetzt kandidiert er parteilos für ein Direktmandat (und hat auch realistische Chancen zu gewinnen), ruft aber seine Wähler auf, die Zweitstimme an die CDU zu vergeben. Die örtliche CDU regt sich jetzt furchtbar auf, weil er der CDU damit einen Bärendienst erweisen würde: Gewinnt er den Wahlkreis, verfallen alle CDU-Zweitstimmen von denjenigen, die Hohmann gewählt haben. Der CDU würden also ein halber Wahlkreis entgehen!
P.P.S.: Ich habe hier den Versuch einer Erklärung gefunden, der mich allerdings nicht wirklich weiterbringt:
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz werden die für eine andere Landesliste abgegebenen Zweitstimmen der Wähler, die mit ihrer Erststimme einen solchen erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, nicht mitgezählt, damit diese Stimmen nicht zu einem höheren Erfolgswert führen. Das Abziehen des Mandats von der zu verteilenden Gesamtzahl würde das alleine nicht verhindern.