Zeugenaussage

  • Thema

  • Engelskrieger
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  • Zeugenaussage

    Hallo Leutz!!!
    Ich habe folgendes Problem: ich bin vom Gericht geladen geworden um meine aussage als opfer zu machen, also sprich eine richterliche zeugenbefragung.
    Nun will ich wissen ob da die "Täter" auch dabei sind, oder nur ich, der richter und der staatsanwalt...
    Also Leutz,möchte gern wissen was ihr wisst, habt ihr da schon erfahrugen gemacht??? wie läuft sowas ab????
    Bin euch dankbar für eure ratschläge...
    gruß engelskrieger
  • das kann man pauschal nicht beantworten.
    es kommt immer darauf an ob es sich um was zivilrechtliches oder was strafrechtliches handelt...
    in beiden fällen ist es sehr ratsam seinen anwalt zu befragen und sich nicht auf halbwahrheiten in foren zu verlassen ;)
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • Die aussage wirst Du im normalfall sowieso in deren abwesendheit machen. D.h. Du machst Deine Aussage und dann kommen nacheinander dein Dad und dann seine Frau zur aussage.
    Du könntest nach Deiner aussage den Saal verlassen und Dir Quasi nicht anhören was die so sagen aber das wäre wohl nicht so gut weil Du dann ja nicht auf deren aussagen eingehen könntest.
    Warum willst Du denn nicht dabei sein? Hast Du Angst? Wohnst Du noch bei denen? Kann nur für mich sprechen aber wenn Du etwas ändern oder sie zur Rechenschaft ziehen willst, mußt Du das auch konsequent durchziehen.
    Klar das soetwas wohl unangenehm ist aber danach wirst Du Dich bestimmt besser fühlen denke ich... Weiß ja nicht was vorgefallen ist.
  • Das ist heftig. Ne, erfahrung habe ich damit nicht. Kann verstehen das Du nicht in deren nähe sein willst. Aber wenn das Verfahren gelaufen und die ihre gerechten Stafen bekommen, wirst Du dich sicher besser fühlen.
  • Toppo schrieb:

    Als Täter hat er ja das Recht zu lügen das sich die Balken biegen...

    Definitiv FALSCH! Er hat die MOeglichkeit sich zum Geschehen zu aeussern. Alle Aussagen die er macht sind freiwillig! Er kann die Aussage verweigern wenn er sich oder einem nahen Angehoerigen einer Straftat bezichtigt! Nur wenn er Aussagt dann MUSS es die Wahrheit sein!!!
    Falschaussagen werden je nachdem ob sie unter Eid oder ohne mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet.

    @Engelskrieger
    Bei der Gerichtsverhandlung (das ist es denke ich mal) Sind neben dem Angeklagtem, seinem Anwalt auch noch der Staatsanwalt und der Richter anwesend. Du brauchst also eigentlich keine Angst vor der Verhandlung zu haben. Aber auch fuer dich gilt: Nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit!

    Viel Glueck!

    Gruss Schinderhannes
    Erst wenn der letzte FTP Server kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode
    verkauft, der letzte Algorithmus patentiert, der letzte Netzknoten
    verkommerzialisert ist, werdet Ihr merken, dass Geld nicht von alleine
    programmiert.
  • @NoName
    Bin da nicht ganz hintergestiegen was du damit aussagen willst. Misshandlung Schutzbefohlener ist eine Straftat die Strafverfolgungspflichtig ist! Die Aussage kann er nur verweigern wenn er sich dabei selbst einer Straftat bezichtigt. Wenn er zum Zeitpunkt der Aussage noch Minderjaehrig ist muss ein gesetzlicher Vertreter bei der Ausage dabei sein. Das kann das Jugendamt sein oder ein Elternteil etc. Fuer die Aussage selbst braucht er keinen Anwalt. Er wird ja vom Staatsanwalt "vertreten".
    Korrigiere mich wenn ich dich falsch verstanden habe.

    Gruss Schinderhannes
    Erst wenn der letzte FTP Server kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode
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  • seh das genauso wie Schinderhannes (cooler Name)
    Ich denke mal man muss auf jeden Fall als Zeuge mit den Angeklagten in einem Raum seine Aussage machen. Man kann aber als Verwandter, also mit direktem Bezug die Aussage auch verweigern, aber das willst du ja nicht.

    Also Augen zu und durch. Und natürlich nur die Wahrheit sagen.
  • @ Schinderhannes

    Der Angeklagte kann weder vereidigt noch für unvereidigte Falschaussagen belangt werden. Alles andere ist totaler Quatsch. Wenn er lügt und überführt wird, dann kann er nur nicht mit Milde auf Grund eines Geständisses oder erkennbarer Reue rechnen, aber er bekommt dann nicht nochmals ein Verfahren wegen Falschaussage angehängt!


    @ Engelskrieger

    Es gibt durchaus die Möglichkeit dass du deine gerichtliche Aussage ohne anwesenheit der beschuldigten machen kannst, dazu muss z.B.
    "eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Zeugen befürchtet werden. Denkbar ist etwa, dass das Opfer durch die Begegnung mit dem mutmaßlichen Täter ein psychisches Trauma erleiden könnte."

    Aber ich denke doch dass du eine Art Betreuer hast den du dementsprechend um Rat fragen kannst. Ansosten kannst du dich sicher auch an die Staatsanwaltschaft wenden, die werden dir sicher nicht die Hilfe verweigern.

    Letztendlich wäre es aber doch vielleicht nicht schlecht mit Anwesenheit der Beklagten auszusagen. Schließlich sagst du die Wahrheit und du könntest auf Ausflüchte ihrerseits eingehen. Und außerdem können sie dich, da du ja die Wahrheits sagst, nur persönlich angreifen und beleidigen und das tut ihnen wiederum nicht gut (und wird auch nicht geduldet). Wir sind schließlich nicht in Amerika wo man das Opfer grundlos niedermachen darf (etwas übertrieben)!
  • Danke für euren hilfreichen Tips. klar werde ich da die wahrheit sagen...
    hab ja nix zuverlieren. bloß wenn ich my leut da seh dann ist mir der hals wie zugeschnürt... die angst sitzt eben noch tief drin das wenn ich was gegen sie sage das ich dann wieder dresche bekomm. ich mein ich wohn nicht mehr daheim , deswegen ist dieses angstgefühl eigentlich voll für den arsch...
    mal wieder die onkelz zietriern:
    Angst ist nur ein Gefühl, und Gefühle lassen sich unterdrücke....


    danke für alles leutz
    mfg
    engelskrieger
  • so heut war der tag....
    des war ne richterliche Vernehmung mit den verteidigern....haben einen ganz schön drangeommen....
    edit: die haben meinen müssen mit mir "lieber bulle böhser bulle" spielen zu müssen. die verteidigerin hat fragen gestellt, mit denen ich keinen zusammenhang sehe... der verteidiger hatte schlechten sex denke ich mir mal so wie der drauf war. vorallem ist der kerl so blöd, fragt mich da sachen wo es sich am ende rausstellt das sein mandant ne falschaussage vor gericht gemacht hat(war anderes verfahren im jahr 00). dann hat der sich noch vol blamiert vorm richter, das war so:
    hab mal in der schule früher unterschrieft gefälscht wegen hausi vergessen. das kam raus und ich musste nachsitzen. hat der kerl mir versucht daraus mir einen strick zu drehen. hab ich dann gesagt ja das hab ich gemacht, welcher schüler macht das nicht???? pumpt sich der depp on anwalt auf und sagt richtig stoz und so er habe das nie gemacht, und was mir einfällt sowas zumachen und macht mich eben voll zur sau, fällt der richter ihm ins wort und sagt er solle lngsam machen weil er habe das früher auch gemacht (also der richter). der war soooooooo klein aufeinmal der kerl und ich hab gegrinst..
  • Giftmischer schrieb:

    @ Schinderhannes
    Der Angeklagte kann weder vereidigt noch für unvereidigte Falschaussagen belangt werden.

    Das ist richtig. Ich hatte auch nichts gegenteiliges geschrieben. Er (Engelskrieger) ist aber als Zeuge geladen gewesen. Also kann es auch sein das er unter Eid aussagen muss. (So hatte iches jedenfalls verstanden das er Zeuge ist).

    Giftmischer schrieb:

    Alles andere ist totaler Quatsch.

    Dito!

    Giftmischer schrieb:

    Wenn er lügt und überführt wird, dann kann er nur nicht mit Milde auf Grund eines Geständisses oder erkennbarer Reue rechnen, aber er bekommt dann nicht nochmals ein Verfahren wegen Falschaussage angehängt!

    Siehe oben! Wie gesagt ich habe es so verstanden das Engelskrieger als Zeuge aussagen soll. Damit hat er das Recht die Aussage zu verweigern wenn er sich selbst einer Strafttat belasten wuerde. Nur Luegen darf er zu keiner Zeit!

    Gruss Schinderhannes
    Erst wenn der letzte FTP Server kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode
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    programmiert.