Grundgesetzwidrige „Gewissensprüfung“ bei der Einbürgerung von Muslimen


  • caner
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  • Grundgesetzwidrige „Gewissensprüfung“ bei der Einbürgerung von Muslimen

    hallo zusammen!

    ich habe heute in den türkischen Nachrichten von neuen Regeln bei der Einbürgerung von Muslimen gehört und dann habe ich im netz danach gesucht und folgendes gefunden.


    islam.de - Die Hürden für die deutsche Staatsbürgerschaft für Muslime werden höher. Ausländer muslimischen Glaubens, die sich einbürgern lassen wollen, müssen sich in Baden-Württemberg künftig einer intensiven Befragung unterziehen. Das Innenministerium hat dafür einen "Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden" erstellt. Am 1. Januar 2006 tritt die Verwaltungsvorschrift in Kraft.

    Hintergrund dieses bislang einzigartigen Verfahrens in der neueren deutschen Geschichte ist der grundsätzliche Zweifel des Innenministeriums, ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche.
    Als Untermauerung für diese Unterstellung wird eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv herangeführt, wonach in Deutschland 21 Prozent der hier lebenden Muslime der Auffassung sind, dass das Grundgesetz nicht mit dem Koran vereinbar sei. "Kronzeugen" dieser Unterstellung sind zudem hinlänglich bekannte Islamkritiker wie z.B. Bassam Tibi.

    Unterdessen formiert sich erster Widerstand.
    Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist entsetzt über diese Entwicklung. „Das ist eine eindeutige Diskriminierung und Stigmatisierung von Muslimen“, sagte der Vorsitzende Nadeem Elyas vergangene Woche der Süddeutschen Zeitung.
    Der Zentralrat sieht in dem Fragenkatalog eine grundgesetzwidrige „Gewissensprüfung“. Viele der Fragen seinen Fangfragen. Zudem seien auch unerwünschte Antworten oft noch im Rahmen des Grundgesetztes, etwa wenn jemand die Tochter nicht in den Schwimmunterricht lassen wolle, sagte Elyas weiter in dem Interview.

    Zudem lehnte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) diese Einbürgungsregeln strikt ab. Körting sagte in einem dpa-Gespräch: „Das birgt die Gefahr der Diskriminierung.“ Eine Gruppe von rund drei Millionen Muslimen in Deutschland dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt werden. „Das ist eine ernste Gefährdung der inneren Sicherheit und nicht tolerabel.“ Er verstehe zwar die Sorge des Baden-Württembergischen Innenministers Heribert Rech (CDU) um die Entwicklung von Parallelgesellschaften. Doch der Weg zusätzlicher Tests sei nicht richtig, sagte Körting.

    Diese Auffassung wir ebenso von einer Reihe Politikern der Bündnis90/Die Grünen und landesweiten Ausländerorganisationen und Behörden geteilt.

    Weitere Fragen dieser Art - vollständiger Fragenkatalog im unteren Link – sind z.B.:
    „Was halten Sie davon, dass Eltern ihre Kinder zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, dass solche Ehen mit der Menschenwürde vereinbar sind?“
    Abgesehen davon, dass diese Ehen auch islamisch unstatthaft sind, zeugen doch diese Fragen, in welche Richtung eine von Behörden ausgehende Stigmatisierung gehen kann.

    Weiters Beispiel: „Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?“

    Solche Suggestiv-Fragen sprechen zudem Bände, welchen Geistes Kind die Verfasser dieser „Gewissensfragen“ selber sein könnten. Würde bei Letzterem das Wort Juden mit Muslimen ausgetauscht, würden sich die Verfasser bei ihrer Antwort wohl selber als Verschwörungstheoretiker betätigen und ordentlich in die Bredouille kommen.


    Diese Gewissensprüfung ist wirklich eine Frechheit, welche sich die CDU in BA-WÜ erlaubt.
    Wofür tragen diese Freigen bei? Sollen dadurch Terroristen ausfindig gemacht werden? Also wirklich, warum muss man diese Fragen beantworten, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
    „Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?“
    die Antwort auf diese Frage hat doch nichts mit der Einbürgerung zu tun. Und außerdem herrscht in Deutschland die Meinungsfreiheit, also kann jeder dazu sagen was er will.
    Die Fragen haben meiner Meinung nach nichts mit der Einbürgerung zu tun und sollten schleunigst geändert werden!

    Wie steht ihr zu diesem Thema?
    Wenn ihr dafür seit, dann beantwortet mir bitte diese eine Frage "Warum muss man diese Fragen beantworten, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?" Ich find da leider keine Zusammenhang.

    mfg

    caner
  • Das sind doch solche Fragen, die auch immer mit bei der Einreise in die USA gefragt werden. Finde nichts schlimmes daran, da solche Fragen sowieso nur so beantwortet werden, wie es der Fragesteller hören will. Und solche Fragen haben im Endeffekt schon etwas mit der Einbürgerung zu tun. Überspitzt könnte man auch fragen, ob die Person den Holocaust leugnet - hat nichts mit der Einbürgerung an sich zu tun, jedoch mit der Einstellung der Person gegenüber der Gesellschaft und der Denkweise.
  • Man sollte nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn man auch das deutsche Grundgesetzte akzeptiert!
    Das hat erstmal gar nichts mit Diskriminierung oder ähnlichem zu tun sondern ist einfach nur sinnvoll und richtig.

    Die Idee der Fragen ist gar nicht verkehrt, die Leugnung des Holocaust z.B. ist in Deutschland verboten, wenn jemand nun bei Befragung auf die Frage: "Gab es den Holocaust, ja oder nein?"
    Mit "Nein" antwortet, dann hat der hier in Deutschland nichts zu suchen. Ebenso ist eine Frage nach Zwangsehen usw. nicht verkehrt unabhängig davon ob ein Moslem befragt wird oder nicht!

    Also ich habe generell nichts gegen eine Befragung nur würde ich gerne mal einen unkommenierten Fragenkatalog bekommen und dazu dann die Lösungsmöglichkeiten & Auswirkungen, solange die eigentliche Sache jedoch im politischen Gezänk untergeht und unter allgemeinen Phrasen erstickt wird, bringt es nichts.

    (Würdest du bitte dem im Text angesprochen Link des Kataloges auch mit angeben? Wenn schon jemand die Fragen ins Netz gestellt hat, dann gehört das doch dazu, sonst kann man da gar nicht drüber diskutieren)
  • Ich finde auch, man sollte erstmal den ganzen Fragenkatalog begutachten können, um eine akzeptable Rezession geben zu können.

    Hier in Deutschland traut man sich bisher nicht solche Test einzuführen, weil wir in unseren jüngeren Vergangenheit die Menschwürde und das Grundgesetz verachtet haben. Ich finde solche Fragen eine Selbstverständlichkeit, denn viele der Einreisenden (nicht nur Muslime!) haben einfach keine Ahnung von der Theorie unsres Staates und leben gerade deshalb in einer prallelen Gesellschaft zu uns.
    In den meisten Staaten dieser Welt würde so eine Diskussion erst gar nicht aufkommen, weil man irgendwo schon patriotisch eingestellt ist.
    Und wie siehts in Deutschland aus? Versucht mal in der Öffentlichkeit die Nationalhymne zu singen...und schwingt am besten noch mit der Flagge..die Menschen würden denken du bist geisteskrank oder ein Neonazi...

    Was ich hier versuche klarzustellen ist, dass wir uns wie kleine Sensibelchen verhalten...die mit ihren Vergangenheit nicht klarkommen wollen. Natürlich darf man die nicht vergessen, aber sich immer noch dafür freiwillig Nachteile zu machen, ist einfach lächerlich...
  • Ich finde diesen Fragenkatalog OK.

    Aber er sollte für ALLE die sich einbürgern lassen wollen (nicht nur für Muslime) gelten.

    So erhält ein großer Teil der Leute die unsere Verfassung nicht akzeptieren keinen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft.

    Es ist auch klar das dieser Katalog bald in gewissen Kreisen inkl gewünschter Antworten kursieren wird, die die es unbedingt wollen schaffen den Test egal wie sie eingestellt sind (selbst Bin Laden oder Adolf würden den Test schaffen wenn sie vorher die Fragen + gew. Antworten wüßten).

    Deswegen müßte es noch mehr geben als diesen Fragebogen:
    -unangemeldete Besuche Zuhause
    -in der Schule der Kinder vorbeigucken
    -etc.

    Ich finde ganz einfach das jmd der mit unserer Verfassung und mit unseren Gesetzen nicht klar kommt, hier nichts zu suchen hat. Wir müssen uns endlich mal von der "Brandmarkung" Holocaust lossagen, unsere Generation hat nun wirklich nichts mehr zu tun damit.
    Ich meine damit nicht das wir das alles vbergessen sollen, aber es soll unser Denken nicht mehr beeinflußen als es ein Eingländer Amerikaner oder sonstwen beeinflußt.
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    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
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  • >>wonach in Deutschland 21 Prozent der hier lebenden Muslime der Auffassung sind, dass das Grundgesetz nicht mit dem Koran vereinbar sei

    und ich kann beweisen, dass die Bibel nicht mit unseren Grundgesetz in Einklang steht. Steht da nicht irgendwas von "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Könnte das nicht als Aufforderung zur Selbstjustiz ausgelegt werden:confused: Ist Selbstjustiz in Deutschland erlaubt oder toleriert :confused: Da haben die sich ja mal wieder ein dickes Ei ins Nest gesetzt.

    DOcean hat meine Meinung sehr gut, kurz zusammengefasst : Aber er sollte für ALLE die sich einbürgern lassen wollen (nicht nur für Muslime) gelten

    Wobei ich das gerne relativieren möchte : Entweder Alle oder Keiner
  • ich finde sowas einfach nur lächerlich. Ich meine wie will man herausfinden ob die "BÖSEN" nichtnur gut tun und in wirklichkeit böses im kopf haben und stattdessen gute abgelehnt werden??

    Das haben wir doch schon mit psychosexualtätern all zu oft erlebt oder ?

    Meiner Meinung ist das Schwachsinn
    Checkeins
    [SIZE="2"][COLOR="SeaGreen"]Du verschwendest nur deine Zeit diese Singatur zu lesen es steht nichts sinnvolles oder gehaltvolles drin.[/color][/SIZE]
    Warum liest du dann immer weiter und weiter, scheinst wohl schon süchtig danach zu sein. Doch das ist leider nur ein Lückenfüller.
  • Zunächst mal finde ich es völlig richtig zu prüfen ob jemand der sich nach Deutschland einbürgern will, auch willens ist unsere demokratischen Spielregeln einzuhalten. Andererseits ist die Gleichbehandlung aller eine dieser Spielregeln. Daher wenn schon Gewissensprüfung dann für alle Einbürgerungswilligen nicht nur für Muslime.

    Andererseits sehe ich diesen Fragebogen ehrlich gesagt als Witz an. Wer sich das ausgedacht hat, hat wohl noch nie etwas von der "Taqiya" gehört.

    Taqiya bedeutet, daß ein Muslim seine religiöse Identität oder seine wahren Absichten im Fall von Bedrohung verschweigen darf, sprich darüber lügen darf. Die Taqiya wird insbesondere von den Schiiten praktiziert, was aber nicht heißen soll dass die Sunniten dies nicht ebenso anwenden.
    Freude ist nur ein Mangel an Information
  • wenn ich etwas möchte, habe ich mich den bedingungen des anbietenden zu unterwerfen. wenn ich autofahren will, muss ich mich der straßenverkehrsordnung unterwerfen. ich kann den führerschein freiwillig machen oder es sein lassen. das gilt auch beim einkaufen - ich kann den preis akzeptieren oder den kauf unterlassen.

    bei uns wird keiner gezwungen, die deutsche staatsbürgerschaft anzunehmen. und wenn er/sie es will, muss er/sie sich ganz einfach in das vorhandene system (wie z.b. den demokratischen regeln) einfügen. wenn man das nicht will, wird keiner etwas dagegen haben, wenn er/sie sich ein anderes einreiseland sucht, dass den wunschvorstellungen entspricht.
  • Ich denke, man kann das Problem auf vielerlei Weise sehen. Einerseits kann ich verstehen, dass sich Muslime diskriminiert fühlen, andererseits kann ich verstehen, dass sich ein Bundesland sicher sein möchte, wer denn da alles eine deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt. Es liegt ja wohl auf der Hand, dass jeder, der Deutscher werden will, auch die Spielregeln, die hier gelten zu befolgen hat, aber dabei ist es völlig egal, ob er nun dem Islam, Christentum, Hinduismus oder anderen Religionen angehört. Drache 29 hat schon recht mit seinem, auf eine einfache Stufe reduziertem Vergleich, aber auch Zweistein hat recht, wenn er fordert, dass entweder Jeder diesen Test macht oder Keiner.
    Ich muss sagen, ich finde den Schritt der Regierung in Baden Würtemberg mutig, die tun wenigstens mal was, ob es dann so das perfekte Mittel ist, sei mal dahingestellt. Ich denke auch, dass man mal vor Augen haben sollte, wieviele eingebürgerte Muslime denn nun wirklich in "terorristische" Akte verwickelt sind und dann noch die Zahl sieht, das knapp 21% (ob diese Zahl objektiv richtig ist, sie mal dahingestellt) der Muslime das Grundgesetz ablehnen, dann frag ich mich, tun wir genug um uns gegen sowas zu wehren und wie könnten andere Wege aussehen? Deutschland ist bekannt als tolerantes Land, zumindest seine Verwaltung und Justiz, so denke ich darüber. Baden Würtemberg soll den Test doch einführen, dann werden sich die Leute halt in nem anderen Bundesland einbürgern lassen... who cares?...aber es ist ein Schritt in eine Richtung, von der man nciht abschätzen kann, ob sie nun die richtige ist oder nicht.
  • Ich denke, daß für eine Einbürgerung in Deutschland verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein sollten. Dazu gehören Sprachkenntnisse, etwas Wissen über den Staat, das Anerkennen seiner Grundlagen und zumindest eine Gewisse Warscheinlichkeit, sich seinen Lebensunterhalt hier dauerhaft selbst legal verdienen zu können. Ich würde das also nicht auf so einen "Gewissenstest" beschränken. Es sollte eine Art Probezeit eingeführt werden. In der muß der Antragsteller die genannten Dinge nachweisen, also zum Beispiel auch ne vernünftige Ausbildung. Klar brauchen wir in Deutschland den Zuzug junger Leute, gerade für das Rentenproblem. Aber was nützen uns Leute, die nicht integrations- und bildungswillig sind und danach nur Sozialleistungen benötigen? Ich halte das nicht für so diskriminierend. Wenn ich in irgendeine neue Wohnung ziehe, muß ich doch auch erstmal nachweisen, daß ich die Miete bezahlen kann. In anderen Ländern gibt es das auch.
    Die Gewissensprüfung muß sich aber darauf beschränken, daß der Antragsteller nicht gewaltbereit ist und die Gesetze achten will. Ansonsten kann er an Allah oder die Teletubbies glauben, daß ist privat.
    Seit es Internet gibt, äußern sich Legastheniker besonders gern schriftlich.
  • Es ist halt leider so, dass sich die Ansichten verschiedener radikaler Glaubensrichtungen nicht mit den Regelungen eines freiheitlichen demokratischen Landes vereinbaren lassen. Meiner Meinung nach sollte es eine viel strengere Trennung von Kirche und Staat geben und die Rechte der einzelnen Kirchen sollten dann beschnitten werden, wenn sie der freiheitlichen Grundordnung entgegenstehen.

    Es ist z.B. unmöglich, dass junge Mädchen "zwangsverheiratet" werden. Das kann ein freiheitlicher Staat nicht zulassen.

    Und wenn einer in Deutschland leben will, dann muss er sich halt an "unsere" Regeln halten.
  • Kurz und knapp: Verfassungswidrig
    d’accord caner :)
    da es das Recht auf freie Meinungsäußerung Art.5GG
    und das Recht auf Religionsfreiheit verletzt, Art.4GG
    zudem eine Minderheit diskriminiert. Art.3GG
    Alle übrigen Punkte regeln sowieso der Eid auf die Verfassung sowie das BGB etc.

    Das aber bei Zuzug immernoch nicht bundeseinheitliche Zugangsvoraussetzungen wie z.B. die rudimentäre Beherrschung der Sprache geregelt sind, ist eigentlich ein Skandal.

    insofern ist das Ganze:
    u.a. auch reine Geldverschwendung - leider noch nicht verfassungswidrig :D
    Stattdessen so etwas :löl:

    PS:
    Spitze rolfie :) ...an die "Taqiya" hatte ich noch nicht mal gedacht :D

    EDIT:@ giftmischer:
    Kurze Ergänzung um Missverständnisse zu vermeiden ;)
    Meine Meinung/Einschätzung bezieht sich auf die Zulässigkeit einer derartigen Befragung durch deutsche Behörden

    giftmischer schrieb:


    In Deutschland gilt das Grundgesetzt. Und das steht zum Glück vor Religions- und Meinungsfreiheit.

    Die Verfassung der BRD beinhaltet das Grundgesetz (ich uppe es demnächst aber nochmal)
    Meine o.g. genannten Punkte beziehen sich grundsätzlich auf die Artikel 1 bis 5 des Grundgesetzes, im speziellen aber wie oben rot edidiert.
    Also "Unfug" editier Du mal ganz schnell :D
    und auch Deinen zweiten wie daraus folgende Sätze: lasse ich mal unkommentiert :rofl:
    Wie heisst es so schön....erst lesen, dann....
    greetz
  • @ musli Kurz und Knapp: Unfug.

    [Edit=Das hier war gemeint (Warum ichs nicht so geschrieben habe... war wohl sehr spät?]In Deutschland gelten gewisse Grundrechte. Und die stehen zum Glück vor der Religions- und Meinungsfreiheit anderer.[/Edit]

    Die Äußerung: "Meine Tochter hat den Mann zu heiraten, den ich ihr aussuche" ist sowohl religiös begründbar als auch eine Äußerung der eigenen Meinung. (komm mir jetzt nicht damit, die Zwangsehe kein Bestandteil des Islam an sich ist, habe ich nie gesagt!: Es geht darum, dass man jegliche Handlung religös begründen kann wenn man es denn will, vom Menschenopfer bis zum Beten).

    Die Handlung die solch einer Aussage folgt wiederspricht aber zum Glück den Grundrechten der Tochter!

    Jetzt kann jemand zwar einwende: "Dann lügt die betreffende Person bei dieser Antwort eben": Okay das mag sein, aber da könnte man dann ansetzten und vielleicht doch die Staatsbürgerschaft entziehen (Richtung: falsche Angaben oder so [klar, da müsste man eine Gesetztesänderung vornehmen])

    Sei es wie es sei: "Deutsche Staatsbürger von Geburt" kann man leider nicht rauswerfen auch wenn man es bei manchen wohl besser tun sollte, aber gerade deswegen sollte man diejenigen die hier nicht hinpassen gar nicht erst reinlassen (nein damit meine ich nicht pauschal alle Muslime / Türken / was auch immer unterstellt es mir gar nicht erst!)

    Und wegen der Minderheit: Das Verfahren gilt nicht nur für Muslime.

    Das grenzt wieder an das elend lange Thema mit der "Leitkultur": Der Begriff wurde inzwischen sowas von zertreten, aber was steckt bitte dahinter? Die Leitkuluter ist letztendlich die Zusammenfassung aller Werte welche die Mehrheit der Gesellschaft vertritt, dazu gehören in Deutschland u.A. keine Todesstrafe, keine Menschenopfer, keine Sklaverei usw. Wenn jemand gegen diese Leitkultur verstößt bzw. sich nicht an diese Grundregeln halten will, dann braucht er hier nicht leben (nein, unter Leitkultur versteht man sicher nicht Leute in Dirndeln die Bier saufen!).

    /Edit Denkst du ich sehe dass du da nachträglich was drüber geschrieben hast?

    Hast aber natürlich recht, ich meinte dass die Grundrechte vorgehen nicht das Grundgesetz.. aber das das was ich vorhergeschrieben habe unfug war hast du ja deutlich gemacht (so nun hab ichs so wie ich es meine^^)
  • Es kotzt mich so an, dass hier gleich wieder "unsere Vergangenheit" und vorallem die Diskrimierung aufgeführt werden.

    da es das Recht auf freie Meinungsäußerung Art.5GG
    und das Recht auf Religionsfreiheit verletzt, Art.4GG
    zudem eine Minderheit diskriminiert. Art.3GG


    Es geht hierbei keineswegs darum die Leute mundtot zu machen, im Gegenteil werden sie doch gradezu aufgefordert ihre Meinung zu äußern.

    Und dann kommt einfach der Punkt: Der muslimische Glaube wiederspricht unserer Verfassung, unsere Gesetzten.
    Insofern ist hier jede Prüfung völlig angebracht! Da mit dem Holzhammer Diskiminierung anzukommen ist total daneben.
    Und damit wird auch der Punkt Religionsfreiheit unbedeutend, da der Islam in diesem Sinne mehr ist als nur eine Religion.

    Steht da nicht irgendwas von "Auge um Auge, Zahn um Zahn".


    Ja Ja , steht da nicht irgendwas ... Das ist von mose aus dem alten Testament, da waren die Dinge noch etwas anders. Es sind nicht Gottes oder Jesu Worte und es sind vorallem nicht die Glaubensgrundsätze des Christlichen Glaubens. Das ist nämlich nächsten Liebe und das kommt bestimmt öfters vor, als das "Auge um Auge". Schon in den 10 Geboten, die Moses von Gott bringt, heißt es dann "Liebe deinen nächsten wie dich selbst".
    Ach ja und es gibt sogar noch das passende Jesuszitat:
    Ihr habt gehört, dass den Alten gesagt ist: ,Auge um Auge, Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin (Mt 5,38 f.)

    Ach und nebenbei kommt das Auge um Auge vor, als es darum geht, wenn deine schwangere Frau umgebracht wird....

    Ansonsten kann Ich mich nur anschließen, Ich fidne den Test in ordnung, aber nicht grade sinnvoll.
  • Juzam teilweise muss ich dir wiedersprechen.

    - "Der Muslimische Glaube wiederspricht unserer Verfassung" Das ist falsch, einige Interpretationen tun das, nicht alle und nicht grundsätzlich.

    Dieser ganze Dialog um Bibel, Christentum, Koran und Islam ist vollkommen daneben und unnütz er ist sogar kontraproduktiv wie man gerade an diesem Thema sieht: Jeder verallgemeinert auf die beiden Religionen ohne deren verschiedenen Auslegungsarten wirklich zu beachten: Man kann Schriften und religöse Texte deuten wie man will. Deswegen kann man die Sache nicht anfassen, indem man einen Unterschied zwischen Christen und Moslems im Grundsätzlichen sucht und darüber argumentieren will, etwas "bestimmtest" trifft sowieso nicht auf alle Gruppen zu. Man kann dieses ganze Thema behandel ohne die Glaubensarten grundsätzlich aufzufassen: Formuliert man es nämlich sinnvoll und spricht nur noch von "einigen Auslegungsarten auf die X und Y zu triff" dann bezieht man sich nur noch auf eben diese Auslegungen (die falsch sind [Unterdrückung der Frau z.B. (die Unterdrückung der Frau kann man übrigens auch 'christlich' begründen!]) und greift gleichzeitig nicht die "Masse" (wenn sie es denn ist), die nicht damit konform geht, an.
  • Voran möchte Ich sagen, dass es nicht nur um die Schriften und deren auslegung geht sondern um die alltägliche Umsetzung. Und das sieht es bei den Christen schonmal wesentlich besser aus als bei den Muslimen.

    Ich muss zugeben, dass Ich nicht grade islamfest bin. Aber es gibt auf jeden Fall Regeln die gegen unsere Gesetzte verstoßen. Besonder denke Ich hierbei natürlich an die Sharia. Aber selbst in der Islam.de-FAQ findet man schnell einige Sachen. Z.B. dass die Frau nicht wilkürlich den Beischlaf verweigern darf....
  • @ juzam und Giftmischer

    So langsam strapaziert ihr hier meine Geduld ;)
    Wer, wie ihr, scheinbar überhaupt keine Kenntnisse über fundamentale Verfassungsrechte der BRD besitzt, sollte nicht in übelster Stammtischmanier darüber spekulieren bzw. sogar pauschal bestimmte Grundrechte einfach mal ausser Kraft setzen :depp:
    Lest Euch nur mal die Artikel 1-5 (es gibt noch mehr davon :D) der Grundrechte (Grundgesetz) einmal sorgfältig durch, editiert dann Euren Unsinn - tut mir leid, aber das ist noch vorsichtig ausgedrückt - und dann könnt ihr der Allgemeinheit gerne Eure - dann hoffentlich fundiertere - Meinung erneut kundtun.
    Aber so derartig falsch und demagogisch, wie jetzt, kann ich Eure post einfach nicht stehenlassen,
    @juzam
    Du stellt hier populistische Behauptungen auf (z.B. der islamische Glaube widerspräche unserer Verfassung)und belegst sie in keiner Weise.
    Dein "Holzhammer" ist ein Grundrecht !!! Mann oh Mann
    @Giftmischer
    Es gehört schon eine gehörige Portition Unverfrorenheit dazu, den Wirrwar, den Du da in der ersten post (#14) verzapft hast, auch noch beim zweiten Mal - ohne Dich mal schlau zu machen - zu wiederholen.
    Es fällt mir - bei aller Toleranz - echt schwer, Dich da überhaupt noch ernst zu nehmen :rolleyes:

    greetz
    muesli

    PS. Artikel 1-5 (5 der Grundrechte) des Grundgesetzes der BRD:

    I. Die Grundrechte
    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
    Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
    Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
    unmittelbar geltendes Recht.
    Artikel 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
    und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
    diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
    Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
    und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
    werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Artikel 4
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
    Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt
    ein Bundesgesetz.
    Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
    allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
    Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  • @ Müslie

    Was steht in dem Wirwar (Post 16)?

    Nun da steht drin, dass ich dagegen bin immer vom Islam oder vom Christentum pauschal als einer homogenen Masse zu sprechen. Es ist nämlich nicht richtig zu sagen der Islam verstößt "hier" gegen "dieses" Gesetz. Vielleicht gibt es einige Personen die den Islam so auslegen, dass er an "hier" gegen "dieses" Gesetz verstößt, aber man kann nicht generell sagen, dass eine Religion eine Sache nur auf eine Art sieht. Das selbe bezieht sich natürlich auch auf das Christentum.

    Deswegen bin ich dagegen wenn jemand sagt "der" Islam, "das" Judentum, "das" Christentum sind "so". Das führt nämlich dann nur dazu, dass man sich nicht mehr um das eigentliche Thema streitet, sondern darum dass man sich darüber streitet "was" eine beliebige Religion "wie" sieht.

    Okay, das ist so klarer formuliert als im Post #16. Innhaltlich wirst du damit wohl keine Probleme haben, oder siehst du das anders? (Wegen deinem Post gegenüber Juzam [#18] denke ich mal du gehst mit mir darin konform, dass solche Verallgemeinerung nichts taugen.)

    -

    Warum finde ich nun solch eine "Befragung" angebracht?

    Weil es eben Personen gibt, die aus bestimmten Gründen (dazu gehört eben manchmal auch der Glaube, aber welcher das ist ist erstmal egal, denn man kann ja alles irgendwie religös begründen) mit "unseren" Gesetzten nicht konform gehen.

    Ein Beispiel hier ist z.B. bei vielen Menschen die dem Islam angehören die etwas "problematische" Ansichten über die Rechte und die Stellung von Frauen: Denn dass es religös motivierte Zwangsehen gibt ist unbestreitbar, oder siehst du das anders?
    Und dass diese Zwangsehen gegen die Grundrechte der Frau verstoßen, die im, von dir zitierten, Grundgesetz stehen, wird niemand bestreiten wollen, oder doch?


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
    Gewalt.

    und

    Artikel 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
    und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
    diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    -

    Warum habe ich geschrieben das die Grundrechte (ja ich hatte fälschlicher weise in Pst #14 Grundgesetz geschrieben, dazu siehe diesen nochmals) vor Religons und Meinungsfreiheit stehen?

    Eben weil es so ist, da muss ich nicht groß zitieren, die Rechte einer Person hören da auf, wo die einer anderen beginnen. Zwar kann man eine Zwangsehe Religösbegründen bzw. als Meinung vertreten, aber dennoch gehen hier Artikel 1 bzw. 2 vor


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
    Gewalt.


    -

    Und eben weil es dennoch Menschen gibt die die Rechte von Frauen (nur ein Beispiel da findest du sicher selbst noch andere) beschneiden finde ich es sinnvoll, dass man einen Test durchführt um festzustellen ob solch ein "Gedankengut" vorliegt und dann eben ggf. nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erteilt (zum Lügen komme ich später).

    -

    Bis jetzt solltest du ja keine Probleme damit haben, oder? Zu der von dir angeprangerten Illegalität komme ich nun:

    -> Warum meine ich nun, dass der Test nicht nur sinnvoll (dass habe ich in den oberen Punkte erläutert) sondern entgegen deiner Meinung sogar legal ist (das habe ich u.A. schon in dem, das gebe ich zu, missglückten Post #14 darzulegen versucht):

    Deine Argumente waren

    muesli schrieb:


    da es das Recht auf freie Meinungsäußerung Art.5GG
    und das Recht auf Religionsfreiheit verletzt, Art.4GG
    zudem eine Minderheit diskriminiert. Art.3GG


    Zum Recht auf freie Meinungsäußerung: Ich kann nicht erkennen wo diese verletzt wird, man darf doch bei dem Test seine Meinung frei äußern, man soll gerade das tun!

    Zum Recht der Religionsfreiheit: Religion ist eben nicht so frei wie du anscheinend denkst: Sie wird durch andere Gesetzte eingeschränkt, diese verbieten eben (krasser Fall!) Menschenopfer aber auch jede Form religös motivierter Unterdrückung. Deswegen sehe ich nicht wieso du in diesem Fall gelten machen willst, dass gesetzlich bestimmt ist, dass es keine Konsequenz haben darf wenn jemand angibt, dass er eine Person aus religösen Gründen unterdrücken will; Ich finde, dass Artikel 1 über der Religionsfreiheit steht und ich denke auch, dass dies nicht nur meine Meinung sondern auch gelten Recht ist, denn sonst wären religös motivierte Menscheopfer doch legal, oder etwa nicht?

    Zur Diskriminierung von Minderheiten:

    Da der Test grundsätzlich nicht auf Muslime beschränkt ist, sondern bei jedem Neubrüger durchgeführt werden kann ist der Test an sich nicht diskriminierend;
    wenn dann sind es die Personen die ihn nur bei Moslems durchführen; aber dafür kann der Test doch nichts: Hier wäre es dann nötig (und richtig) die Tester zu bearbeiten.
    Wenn Polizisten eher bei Zollkontrollen eher Ausländer kontrolieren und deswegen dem Vorwurf der Diskriminierung ausgesetzt sind lässt man die Kontrollen auch nicht fallen, man führt sie statt dessen eben auch bei Nicht-Ausländern durch.


    Und abschließend noch ein paar Gedanken betreffend der Umgehung des Tests durch Lügen oder ähnlichem: Natürlich trifft das zu, aber man kann auch andere Regelungen umgehen, soll man diese etwa auch alle fallen lassen? Wieviel Gesetzte und Regeln die man nicht umgehen kann fallen dir ein?
  • Da hat wohl jemand zu viel Müsli gegessen, Ich hatte mir erhofft, die ganze Zitiererei erspraen zu können....

    islam.de schrieb:

    Der Islam erlaubt es der Frau nicht, sich ihrem Mann ohne berechtigten Grund (also willkürlich) sexuell zu verweigern.


    islam.de schrieb:

    Die Heirat unter Verwandten ist im Islam erlaubt


    ilsam.de schrieb:

    Islamisch gesehen ist das Tragen des Kopftuches eine Pflicht, die Allah im Koran offenbarte.

    Wiki schrieb:


    Unter Scharia (arab. »der Weg zur Wasserstelle«) versteht man das islamische Recht, d.h. die Gesamtheit von religiösen Regeln und Pflichten der Muslime (Gebet, Reinigung, Fasten, etc.) zum einen, und die Regelungen zwischenmenschlicher Beziehungen (Ehe- Kauf- Vertragsrecht usw.), ferner das Strafrecht (hudùd / 'uqùbât), aber auch das Kriegsrecht (siyar), d.h. die Regelung der Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt zum anderen.
    ...
    Seit der Kairiner Deklaration 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. in Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung.

    In der Türkei wird die Scharia in der Rechtsprechung überhaupt nicht praktiziert. Allerdings sieht die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft anders aus.


    Dann schauen wir mal was das WIki so zur Sharia zu bieten hat:

    Wiki schrieb:

    Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei.


    Wiki schrieb:


    Islamische Ehen werden durch einen Ehevertrag zwischen einem gesetzlichen Vertreter der Braut, der mit den Zeugen die Einwilligung der Braut einholen muss - was jedoch nicht für die Schafiiten-Rechtsschule gilt, die die Verheiratung einer Jungfrau gegen ihren Willen erlaubt - und dem Bräutigam geschlossen.


    Wiki schrieb:

    Töchter erben die Hälfte des Erbteils von Söhnen


    Wiki schrieb:

    Diebstahl wird mit Amputation der rechten Hand, im Wiederholungsfalle mit Amputation des linken Fußes bestraft

    Wiki schrieb:


    Für außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran bei volljährigen Muslimen, die verheiratet sind, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen «Ausweg» vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung.

    Wiki schrieb:

    Auch Homosexualität gilt als Unzucht.


    Wiki schrieb:

    Verleumdung betreffs Unzucht wird mit 40–80 Peitschenhieben bestraft (allerdings kann der Geschädigte auf die Bestrafung verzichten), ebenso das Trinken von Wein. Straßenraub wird, je nach Schwere, mit Gefängnis oder Kreuzigung geahndet.


    Den Abschnitt Dschihad erspare Ich mir jetzt einmal ...
    Wie du siehst berufe Ich mich nur auf Wiki und nicht nur auf die Sharia.
    Gegen welche unserer nur 5 Grundgesetzte das Zeug verstöß muss Ich dir hoffentlich nicht erklären.
    Und auch wenn die offiziell Sharia nicht mehr so verbreitet ist usw, wird doch gesagt, dass sie noch mancher Orts existiert oder sie einfach inoffiziell angewandt wird.
    Alleine die Stellung der Frau wiederspricht wohl gleich allen 5 ersten Paragraphen...
    Selbstverständlich liegt hier eine Verallgemeinerung vor, aber trotzdem ist es der Islam und daher halte Ich es nicht für unangebracht einen einwanderenden Muslimen diesbezüglich zu befragen.

    So jetzt hast du mir auch etwas Geduld abverlangt...
  • hi!
    Ich will mal was klar stellen die Deutschen machen alles schwerer für die Musime Die Deutschen haben doch die Muslime geholt das sie z.b Arbeiten und jetzt wollen sie das wir wieder zurück gehen das ist nach meiner Meinung einfach Dumm sorry aber des ist so"!!!#

    Aber das gillt nicht für alle nicht das ihr das FALSCH versteht.

    MFG.chanell
  • @ chanell

    Rausgeworfen soll niemand werden, wer die Staatsbürgerschaft hat der darf und soll sie behalten!

    Dagegen soll nun endlich mal überprüft werden wer die Staatsbürgerschaft bekommt: Über die Art mag man sich streiten, aber das derart allgemein und fast schob per "Stammtischparole" generell zu verhindern wie du es machst ist nicht richtig!