An alle angehenden Rechtsanwälte :)


  • Leen!
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  • An alle angehenden Rechtsanwälte :)

    Hi,

    also ich hab da ein Problem. Ich wusste jetzt nicht genau wo ich das hier posten sollte aber ich denke hier bin ich richtig. Und zwar habe ich mir bei einem Onlineshop einen Pullover gekauft. Den hat meine Mutter daraufhin, ich betone Ordnungsgemäß, gewaschen. Naja das Ende vom Lied war das der Pullover völlig eingegangen ist. Ich habe daraufhin mich an den Shop gewendet und habe denen geschrieben, wie ichs im Unterricht gelernt habe :), dass ich einen Sachmangel an der Ware festgestellt und ich hiermit eine Mängelrüge einreichen müsste. Desweiteren hab ich noch geschrieben, dass hier der Grundsatz der umgekehrte Beweislast gelten müsste. Naja hab die e-mail dann abgeschickt und bekam als antwort, dass der Pullover bei der Auslieferung doch in Ordnung gewesen sei. Nun stelle ich mir die Frage was ich noch machen könnte weil ich mich eigentlich im Recht fühle und auch nix falsch gemacht habe. Und ich betone hierbei nochmals, dass der Pullover Ordnungsgemäß gewaschen wurde. Habe ich da noch eine Chance? Danke euch schonmals im voraus für eure antworten.

    mfg,

    Leen!
    ATL that's where i stay
  • Kauf dir mal die neue Computerbild Spiele, hab ich gestern beim Freund gelesen (ist zwar mit PC-spielen) aber Online shop ist Online shop. Und solange nichts in der "AGB" steht vom Untausch und bla kannste das innerhalb von 14 Tagen zurückgeben oder bei Mängeln eben auch^^.