Brief von T-Online bzgl. scannen

  • Frage

  • Big Dunker
  • 4598 Aufrufe 41 Antworten

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  • saugerr, wenn du scannst, scannst du nach dem port21 (ftp).. somit wiedersprichst du dir da selber.

    dann muss ich aber doch noch mal ganz vorsichtig Giftmischer fragen, warum gibt es ip-blacklisten, die man nicht scannen sollte (z.b. gov/mil/nasa), wenns eh net illegal ist???
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  • Gute Frage Gorerott3d ;)

    Vorstellen könnte ich mir da folgendes:

    1. Wer da scannt macht sich nicht strafbar, aber der Scan kann als Vorbereitung für einen Angriff gewertet werden (Aus dieser nicht beweisbaren Annahme heraus kann man aber immer noch keine rechtlichen Schritte einleiten, wer was anderes meint -> Gesetz?). Und wer möchte schon gerne z.B. das FBI auf sich aufmerksam machen? Nur weil man sich nicht strafbar gemacht hat, heißt das nicht, dass die einen, erstmal auf einen Aufmerksam geworden, nicht weiter beobachten.

    2. Was passiert wenn man in einer "bösen" Range (z.B. einer, die einer Behörde der BRD gehört) nun einen Rechner gefunden hat und dort dummerweise nun etwas plaziert (oder plazieren lässt)? Der Admin einer kleinen Firma irgendwo wird, solange der Upper nichts kaputt macht, die Daten löschen und dicht machen, mehr nicht. Aber eine Behörde wird schonl eher ermitteln lassen wer da Daten plaziert hat. Das mag zwar für den Scanner nicht direkt strafrechtliche Konsequenzen haben (er hat ja nichts illegales getan und die verbindung zum Upper muss erst nachgewiesen werden [außer er ist der Upper] und zwischen Scan und hochladen wird sicher Zeit vergangen sein) aber er wird nicht nicht gerade gut für seinen Ruf sein wenn er solche Pups verbreitet.

    Wie gesagt: Wirklich Ahnung habe ich nicht und das habe ich auch nie behauptet, aber nur weil ich immer lese man dürfe nicht anklopfen muss das nicht stimmen.. und ein Gesetz das Scannen verbietet konnte bis jetzt niemand vorlegen, da müsst ihr zustimmen, oder?
  • Giftmischer schrieb:

    Meines zugegeben beschränktem Wissen nach ist Scannen nicht starfbar, den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne vorgelegt bekommen.

    -> In der Welt herum gucken wer mit einem reden mag und wer nicht wird man doch wohl dürfen. Und um zu sehen, dass man den ggf. vorhanden offenen Zugang nicht nutzen darf muss man auch erstmal Kontakt aufnehmen.

    Scannen wird dir wohl niemand verbieten können, aber wenn dann plötzlich etwas auf den Rechnern die du so scanst liegen sollte, dann wirds wohl Ärger geben ;)

    -> Halt dich zurück, säuber dein System und in einigen Monaten kannst du dir ja einen neuen Virus fangen :p.

    /Edit

    Zu den Posts in dem anderen Thread: Naja ich meine was will man einem Scanner anhängen?
    Die Firmen die sich beschweren sind doch wohl eh "zu" und dann können sie dem Scanner nichts, der Scanner hat ja nichts getan außer zu fragen ob er denn verbinden darf.
    Die Firmen die "offen" sind und sich beschweren werden nach der Beschwerde "zu" sein und der Scanner hat auch hier nur gefragt ob er verbinden darf.

    Solange nichts auf den Rechnern plaziert wird hat er nichts gemacht was er nicht darf.



    Scannen ist illegal genauso wie der Besitz eines Portscanners und die Herrsteller solcher Programme! - Hackerz Book Seite 293 (kapitel 11.4 - Scanning - legal oder illegal?)

    Strafen: bis zu enem Jahr Knast + 50000EUR strafe

    (siehe Zugangskontrolldienste- Schutzgesetz (ZKDSG))
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • Wusste nicht, dass das Hackerz Book zu den Gesetzbüchern der BRD gehört, verzeih mir das bitte...

    Weiter ist der Bestitz eines Portscanner defintiv nicht illegal, ich habe meinen Rechner schon öfter nach offenen Ports scannen lassen. Sygate bietet das auf seiner Website ebenso wie viele andere Firmen an, damit dürfte diese unglaublich genaue "Quelle" als Unsinn entarnt sein.

    Die Quelle in der "Quelle"
    Zugangskontrolldienste- Schutzgesetz

    ist auch unbeschreibbar genau: Für die weitere Angabe wo man betreffendes in diesem Gesetz findet hat es wohl nicht gereicht.

    Aber okay, ich suche das Gesetz mal und lese es, vielleicht steht da ja was drin.

    /Edit

    Hier ist es:

    hxxp://www.kanzlei.de/zkdsg.htm schrieb:


    ...
    Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz – ZKDSG)

    A b s c h n i t t 1 - A l l g e m e i n e V o r s c h r i f t e n
    § 1 Zweck des Gesetzes
    Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.

    § 2 Begriffsbestimmungen
    Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck

    1. „zugangskontrollierte Dienste"

    a) Rundfunkdarbietungen im Sinne von § 2 des Rundfunkstaatsvertrages,

    b) Teledienste im Sinne von § 2 des Teledienstegesetzes,

    c) Mediendienste im Sinne von § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages, die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können,

    2. „Zugangskontrolldienste" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die die erlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes ermöglichen,

    3. „Umgehungsvorrichtungen" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt oder entsprechend angepasst sind, die unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen,

    4. „Absatzförderung" jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.

    A b s c h n i t t 2 - Schutz der Zugangskontrolldienste
    § 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
    Verboten sind

    1. die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

    2. der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

    3. die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.

    A b s c h n i t t 3 - S t r a f - u n d B u ß g e l d v o r s c h r i f t e n
    § 4 Strafvorschriften
    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder verbreitet.

    § 5 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

    § 6 Einziehung
    Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden.

    A b s c h n i t t 4 - S c h l u s s v o r s c h r i f t
    § 7 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    © esb Rechtsanwälte, Vaihinger Str. 153, D-70567 Stuttgart, Tel. +49 711 282035
    alle Angaben ohne Gewähr! Impressum
    NACH OBEN
    Zugangskontrolldiensteschutzgesetz


    Da ein Portscanner keinen Schutz umgeht verbietet ihn dieses Gesetz nicht, es betrifft ihn nichtmal. Ebenso wird scannen weder verboten noch angesprochen, da scannen nur prüft ob ein Schutz existiert (bzw. ob er eben nicht existiert).

    (Ich kanns mir nicht verkneifen: Nur weil du es dicker geschrieben hast wurde es dadurch auch nicht wahrer...)
  • wenn du dir das jetzt noch in deutsch übersetzen lässt wirst du feststellen, dass damit alles, das ich beschrieben, habe zutrifft
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • Wenn ich einer Übersetzung bedürfen würde, dann würde ich mir diese selbst fertigen, aber da das verwendete Deutsch kaum als schwer betrachtet werden darf, frage ich mich was man daran übersetzten muss?

    Ich verstehe deswegen leider nicht wieso du es dir übersetzen lassen musstest, aber unabhängig davon scheint bei der dir gelieferten Übersetzung ein Fehler enthalten zu sein. Deswegen wäre es wohl nur förderlich wenn du mal deine Interpretation samt interpretierten Stelle nennen könntest.

    (Ich würde gerne ebenfalls die entsprechenden Stellen aufgreifen, aber da sich der Text nicht auf Portscanner bezieht ist mir das schlicht unmöglich)
  • Hi!
    So für alle die es noch interessiert, ich habe gerade bei der Telekom angerufen und die IP von Flatrateusern wird automatisch NICHT gespeichert, das heißt man muss nicht erst anrufen, wie oben steht.

    mfg
    Mr, Anderson
  • Kann es sein, dass das erst bei neueren Kunden so ist und ältere Kunden (diejenigen vor dem entsprechenden Urteil) noch extra anrufen müssen? Denn auf meiner Rechnung stand das extra unten drauf, dass erst auf meinen Wunsch hin sofort gelöscht wird...da bin ich nun verwirt.....
  • Hi!
    Also ich habe angerufen und gemeint das ich in Zukunft das nicht mehr will und dann hat der gemeint das das eh nicht gespeichert wird. Ansonsten schnell anrufen.
    mfg
    Mr, Anderson
  • Auszug aus einer Rechnungen (Tarif T-Online dsl flat classic) schrieb:


    Bitte beachten sie folgende Hinweise:
    ...
    Wir löschen ihre Verbindungsdaten 80 Tage nach Versand der Rechnung, sofern sie nicht sogar die sofortige Löschung beauftragt haben. Die gesetzliche Höchstspeicherdauer beträgt sechs Monate.
    ...


    Ich glaub ich rufe am Wocheende auch mal da an.
  • Also folgendes:
    Meine Anfrage beim Kundenservice ergab, dass ich mich an die Technik wenden solle.
    Bei der Technik hieß es dann ich solle mich doch an den Kundenservice wenden, nach meinem Einwand dass der Kundenservice mich zur Technik verwiesen hat fragte man dann erstmal (bei wen auch immmer) nach. Ergebniss: Ich wurde bei Vertragsabschluss angeblich gefragt ob ich 80 Tage speichern lassen will oder ob nicht und die Wahl von damals ist nicht mehr zu ändern.