Garantiefall mit Gutschrift begleichen - Rechtens?


  • BadBoy!
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  • Garantiefall mit Gutschrift begleichen - Rechtens?

    Hallo,

    ich habe meine defekte X800XT PE zu einen Händler in Berlin geschickt, da ich ca. 350 km von Berlin wohne, die haben die weiter nach ATI geschickt, jetzt hat der Händler in Berlin ne Gutschrift von ATI bekommen. Mir haben die ne Gutschrift per Post geschickt, dass ich die nur bei den einlösen kann, zudem steht da in Klammern: Zeitgutschrift.

    Dürfen die das so machen? Können die mir nicht einfach das Geld überweisen? Hat da jemand Erfahrungen, ob das irgendwo gesetzlich geregelt ist?

    Ich hab mir inzwischen ne 7800GS gekauft, wollte natürlich nicht so lange warten.

    Hoffe, mir kann jemand helfen, weil so will ich mich nicht zufrieden geben. Die können doch nicht verlangen, dass ich nach Berlin komme...

    Gruß

    BadBoy!
    Gruß
    Baddy
  • mit den 50ct kannste knicken! die fertigen dir ein neuen gutschein an - also kannst du das schon mal ausser betrachjt ziehen.

    kauf dir doch ne neue ati mit den gutschein + geld :read: :depp:
  • die Frage ist, was vorher schon war!

    Wann hast Du denn die GraKa gekauft? Hast Du schonmal Mängel angemeldet?
    Die gesetzlichen Regelungen findest Du in §§433 ff. BGB

    §433 sagt im Prinzip nur aus, welche Pflichten wer hat bei einem Kaufvertrag.
    kurz gesagt. Käufer = Pflicht Geld zu zahlen
    Verkäufer = Pflicht Eigentum am gekauften zu
    verschaffen

    §434 regelt, was ein Sachmangel ist. Denn der muss vorliegen, damit Du
    reklamieren kannst
    Nach dem Gesetz liegt dann ein Sachmangel vor, wenn:
    1. Sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht
    eignet - oder
    2. Wenn sie sich zwar eignet aber kleine Macken hat, die üblich sind

    ZISCHENBERICHT:
    ich gehe mal davon aus, dass die GraKa nicht geht. Also müsste nach §434 Abs. I Satz 1 Punkt 1 ein Sachmangel vorliegen, weil die GraKa im Rechner nicht funzt... (oder war es ein Sonderangebot mit kleinen Mängeln, etc.)

    Welche Rechte hast Du jetz, wenn ein Mangel da ist. Das Regelt im Gesetz der §439, die sogenannte Nacherfüllung.

    Prinzipiell kannst Du als Käufer wählen, ob Du
    a) nach Deiner Wahl den Mangel beseitigen lassen, oder
    b) die Lieferung einer mangelfreien Sache möchtest.
    Alles was dafür notwendig ist (Transport-, Wege-, Arbeits- und
    Materialkosten) hat der Verkäuer zu tragen (§439 Abs. II)

    allerdings kann der Verkäufer das verweigern, wenn die Kosten oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist.

    ZWISCHENBERICHT II
    Du kannst also sagen, ich will das Ding nicht haben... es ist kaputt. Darauf kann der Verkäufer aber sagen... ich kanns Dir reparieren! Wenn Du das nicht möchtest, dann MUSS er Dir eine neue GraKa geben.
    Jetzt hast Du aber eine Gutschrift bekommen was die Sache etwas verzwickter macht, denn hier kommen die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ins Spiel.

    Grundsätzlich darf in den AGBs vieles stehen, was die Rechte des Verkäufers stärkt. Unter anderem auch, dass er Dir eine Gutschrift gibt. Die AGBs werden aber nur dann Bestandteil des Kaufvertrags, wenn sie Dir bei Vertragsschluss vorliegen.

    Ich nehme an, Du hast im Internet gekauft und es kam das übliche PopUp "bitte aktivieren Sie das Kästchen, dass sie unsere AGBs akzeptieren" wenn dem so ist, kannst Du nicht viel machen und müsstest Dich mit der Gutschrift zufrieden geben

    Ich als Laie würde sagen, dass eine Gutschrift rechtmässig ist, aber zweifelhaft, ob Du gezwungen werden kannst sie bei ihnen einzulösen. Versuch erstmal im guten mit ihnen Kontakt aufzunehmen und zu schildern, dass Du Dir gleich eine GraKa gekauft hast, weil Du den Rechner für Schule, Studium oder sonstwas dringend gebraucht hast. Ob sie Dir daher das Geld nicht einfach überweisen können, zumal es für Dich nicht so einfach ist, wegen einem solchen Betrag dahin zu fahren...

    Wenn sie darauf nicht eingehen, würde ich mich mal bei einem Anwalt informieren und bei Deiner Rechtschutzversicherung ob sie im Zweifel die Sache übernehmen würden. Dann schreibst Du die Fa. nochmals an, dass der Gutschriftsbetrag unverhältnismäßig hoch zu dem Aufwand ist, den Du betreiben müsstest um ihn einzulösen. Da wird Dir sicher jeder Anwalt Recht geben...

    Aber wie gesagt, erstmal im Guten ;)

    Greetz
    taurus

    P.S. wenn noch was ist, dann per PN oder via ICQ ;)
  • Vielen Dank an taurus!

    Ich werde da nochmal anrufen und fragen, ob die den Betrag nicht überweisen können, sonst kann ich mir da ja was kaufen und verscherbel das wieder bei Ebay oder so.

    Da Beispiel: Rohling kaufen und Rest behalten wird sicherlich nicht klappen, so blöd sind die wohl auch nicht :D

    Ich werde nochmal berichten, wie es ausgegangen ist.

    Gruß

    BadBoy!
    Gruß
    Baddy
  • hi


    also ich bin mir da nich sicher aber ich glaub so ne gutschrift musst du nicht annehmen. der händler kann dich ja nicht zwingen wieder was bei ihm zu kaufen und genau das passiert ja mit der gutschrift.

    ausserdem finde ich es eine frechheit, wenn du nicht ausdrücklich gesagt hast das du keinen ersatz für die karte haben willst, das die dir ne gutschrift anstatt, wie durch die gewährleistung verpflichtet, ne funktionsfähige karte schicken.....

    welcher händler war das denn wenn ich fragen darf?

    mfg
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  • Hi,

    ne der Händler hat vorher angerufen und mir da ja bescheid gesagt, dass die ne Gutschrift bekommen haben und ob ich schon ne neue Graka hab, da hab ich ja gesagt, darauf sagte er, dass er sich nochmal wieder meldet, weil er jetzt nicht wusste, was er noch für Möglichkeiten hat. Dann bekam ich aber heute einfach den Brief.

    Mich wundert ja bloß auch, dass da Zeitgutschrift steht. Aber was das bedeutet könnt ihr mir ja auch nicht sagen :D

    Das klär ich telefonisch ab, vielleicht rufe ich gleich nochmal da an.

    Den Namen der Firma möchte ich jetzt nicht nennen, ist aber kein großes Unternehmen, hat nur ein paar Filialen in Berlin ;)

    Gruß

    BadBoy!
    Gruß
    Baddy
  • So hab da mal eben angerufen, weder Überweisung noch Barauszahlung machen die. Na toll, bin ich immer noch an die gebunden.

    Hab mir überlegt, vielleicht n Monitor zu kaufen und den gleich wieder bei Ebay verkaufen.

    Oder warten bis die neuen Prozessoren von Intel da sind und davon einen kaufen und verkaufen, da macht man sicherlich kein Verlust, oder was würdet ihr jetzt machen?

    Wegen Zeitguthaben, hat nix mit der Gültigkeit zu tun, so entsteht die Summe, wegen 36 Monaten usw...
    Gruß
    Baddy
  • So unüblich ist das leider gar ned.
    Als ein Bekannter von mir sich ein Netzteil bei Vobis gekauft hat, hat er extra vorher nachfragt, wenn es doch zu laut sein sollte, ob es dann eine Geld zurück Garantie gibt. Die meinten das, daß Umtauschen ohne Probleme der 14Tage Frist möglich ist, dann aber nur als Gutschein. Wichtig für solche Firmen das, daß einmal investierte Geld in der Firma bleibt.
  • Naja so einfach ist das auch nicht. Wann hast du die Graka gekauft und wie lange danach hast du die als defekt gemeldet. Ausserdem ist das nicht dein Problem wenn er nur eine Gutschrift bekommt und dir dann die gleiche Karte nicht nochmal geben kann. DU bist nicht verpflichtet bei dem nochmal was zu kaufen. Er muss dir das Geld zurückgeben. Muss man halt mal mit Anwalt drohen. Ausserdem ist natürlich noch wichtig was in den AGB s steht. Es gibt ja schlieslich sowas wie einen Käuferschutz. Ansonstne droh dem mit dem Verbraucherschutz. Wenn du dem hart genug auf die Nüsse gehst kriegst du auch dein Geld wieder. Ich persöhnlich hatte das auch mal mit einem Laden aus Berlin und ich nehme mal an das war der gleiche. Kommt mir irgendwie bekannt vor. ALs ich ihm damit gedroht habe das ich ihn mal persönlich besuche war es aufeinmal kein Problem mehr mir mein Geld zu schicken.
  • Ich glaube Gutschrift ist rechtens. Aber Zeitgutschrift!!!!!!!

    Da müßte dann ja auch mindestens ein Datum dastehen, bis wann man den Gutschein einlösen muss.

    MfG
    [SIZE="2"][COLOR="Navy"][SIZE="1"]Frauen suchen Liebe, das kann gelegentlich zu Sex führen. Bei Männern ist es[/SIZE] [SIZE="1"]umgekehrt[/SIZE].[/color][/SIZE]
    [SIZE="2"][COLOR="Blue"][COLOR="RoyalBlue"]„Eines Tages wird alles wieder wie früher sein. Und es wird dir nicht mehr gefallen.“[/color][/color][/SIZE]
  • BadBoy! schrieb:


    Wegen Zeitguthaben, hat nix mit der Gültigkeit zu tun, so entsteht die Summe, wegen 36 Monaten usw...


    @lesephil: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)

    Ich werde mir irgendwann da was kaufen, ob den neuen Prozessor oder n TFT Monitor oder Arbeitsspeicher, beim Arbeitsspeicher macht man ja eigentlich nicht so viel Verlust beim Wiederverkauf.

    Kann dann jetzt geclost werden Modz :)

    Gruß

    BadBoy!

    EDIT: DEUTSCHLAND HAT 3:0 GEWONNEN :drum:
    Gruß
    Baddy