Hab gehört wenn man sie nicht einschaltet ja, ansonsten nein is da was dran?
greez catalyst
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Die UnterBodenBeleuchtung kann dran sein, aber es MUSS eine Schaltung installiert sein, die bewirkt, dass die UBB ausgeht, sobald der Zündschlüssel rumgedreht wird! Nur dann ist das erlaubt und kommt sogar durch den TÜV!
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die
Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere
Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten
Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil
andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine
unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;
diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Kurz gesagt: Egal ob Strom drauf ist oder nicht, Neon
(o.ä. wie Kaltlichtkathoden oder LEDs) am Roller => ABE erloschen, sprich
illegal mit allen Konsequenzen .