Jugendschutzgesetzt - Die ewige Legende


  • Juzam
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  • Jugendschutzgesetzt - Die ewige Legende

    Die ganz einfach Frage:

    Gibt es ein Gesetzt, das Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren nach 12 Uhr nicht mehr draußen sein dürfen?

    Kann hier mal jemand Details bringen und bitte mit nem ordentlichen Beleg? :)
  • wieso bist du so unfähig um bei google jugendschutzgesetz einzugeben?

    Abschnitt 2
    Jugendschutz in der Öffentlichkeit

    § 4 Gaststätten

    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.


    § 5 Tanzveranstaltungen

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient

    § 8 Jugendgefährdende Orte

    Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

    zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
    der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
    In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten


    *auszug ausm JuSchG*
  • wieso bist du so unfähig um bei google jugendschutzgesetz einzugeben?


    Wieso bist du so unfähig, dass du nicht mal ordentliches Deutsch zu Stande bringst?
    Das Jugendschutzgesetz lesen kann ich auch, aber es beantwortet nicht meine Frage ob Ich um 0:30 draußen im Park oder in der U-bahn sitzen darf.
    Ich sprach nicht von einer Gaststätte oder einer Tanzveranstaltung.