Jedenfalls, hat das Arbeitsamt bzw. die ARGE seine Frau wegen Unterhaltspflicht angeschrieben.
Jetzt hat er mich gefragt, ob ich vielleicht wüsste, ab wann Unterhaltspflicht besteht. Ich habe nun ein bisschen im Internet gesucht und bin bloss auf einen Paragraphendschungel gestossen.
Wisst Ihr vielleicht was das Arbeitsamt als Ausgaben anerkennt, und wieviel man abzüglich allem noch über haben darf?
(die beiden haben keine Kinder)