Dummerweiße hab ich 13 gefunden.
Jetzt würd mich interessieren, was ihr dazu sagt.
Ob und wenn ja welcher zuviel ist, oder ob ich gleich noch n paar andere Sachen falsch hab oder was auch immer.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie (1). Die oberste Gewalt liegt beim Volk (2). Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings gewählten Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Frage kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen (3).
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre (4) statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler (5). Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können (6). Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt (7) sind.
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommt oder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben (8).
Jede(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine so genannte Erst-stimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme (9).
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskandidat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit) (10). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird Verhältniswahl (11) genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis (12), das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.
Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreis-kandidaten der einen Partei die Erst- und der Landesliste einer anderen Partei die Zweit-stimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn (13), es erleichtert aber Wählern die Stimmenabgabe, die sich nicht festlegen wollen.
Fehlerkorrektur:
Fehler 1: Die BRD ist eine parlamentarische Demokratie.
Fehler 2: Die größte Macht liegt beim Parlament, das vom Volk gewählt wird.
Fehler 3: Es gibt keine Volksentscheide, aber andere Möglichkeiten wie Bürgerinitiativen.
Fehler 4: Die Wahl findet alle 4 Jahre statt.
Fehler 5: Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, der vom Volk gewählt wird.
Fehler 6: Man muss nur 18 und Deutscher Staatsbürger sein.
Fehler 7: Man erhält das passive Wahlrecht ab 18 Jahren.
Fehler 8: Die Wahlkabine muss benutzt werden.
Fehler 9: Die Zweitstimme ist wahlentscheidend.
Fehler 10: Es langt die einfache Mehrheit.
Fehler 11: Das Wahlprinzip wird Mehrheitswahlrecht genannt.
Fehler 12: Die Hälfte der Sitze wird durch die Erststimmen, die andere Hälfte durch die Zweitstimmen vergeben.
Fehler 13: Man kann durch das Stimmensplitting z.b. Koalitionen unterstützen.
mfg
neo