Politik - Wahlrecht - Fehlerkorrektur


  • Mr. Anderson
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  • Politik - Wahlrecht - Fehlerkorrektur

    Ich muss hier einen Text korrigieren, bei dem 12 Fehler drin sind.
    Dummerweiße hab ich 13 gefunden. :D
    Jetzt würd mich interessieren, was ihr dazu sagt.
    Ob und wenn ja welcher zuviel ist, oder ob ich gleich noch n paar andere Sachen falsch hab oder was auch immer. :P


    Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie (1). Die oberste Gewalt liegt beim Volk (2). Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings gewählten Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Frage kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen (3).

    Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre (4) statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler (5). Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können (6). Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt (7) sind.

    Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommt oder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben (8).

    Jede(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine so genannte Erst-stimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme (9).

    Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
    Erststimme: Die Stimme mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskandidat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit) (10). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird Verhältniswahl (11) genannt.

    Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.

    Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis (12), das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.

    Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreis-kandidaten der einen Partei die Erst- und der Landesliste einer anderen Partei die Zweit-stimme geben.

    Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn (13), es erleichtert aber Wählern die Stimmenabgabe, die sich nicht festlegen wollen.

    Fehlerkorrektur:
    Fehler 1: Die BRD ist eine parlamentarische Demokratie.
    Fehler 2: Die größte Macht liegt beim Parlament, das vom Volk gewählt wird.
    Fehler 3: Es gibt keine Volksentscheide, aber andere Möglichkeiten wie Bürgerinitiativen.
    Fehler 4: Die Wahl findet alle 4 Jahre statt.
    Fehler 5: Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, der vom Volk gewählt wird.
    Fehler 6: Man muss nur 18 und Deutscher Staatsbürger sein.
    Fehler 7: Man erhält das passive Wahlrecht ab 18 Jahren.
    Fehler 8: Die Wahlkabine muss benutzt werden.
    Fehler 9: Die Zweitstimme ist wahlentscheidend.
    Fehler 10: Es langt die einfache Mehrheit.
    Fehler 11: Das Wahlprinzip wird Mehrheitswahlrecht genannt.
    Fehler 12: Die Hälfte der Sitze wird durch die Erststimmen, die andere Hälfte durch die Zweitstimmen vergeben.
    Fehler 13: Man kann durch das Stimmensplitting z.b. Koalitionen unterstützen.


    mfg
    neo
  • Aber nur in so fern, dass du alle 4 Jahre die Vertreter wählen kannst, und die vetreten dann deine Meinung. Sonst hättest du sie ja nicht gewählt. Da ist allerdings Aktionenschwenk nach der Wahl nicht berücksichtigt wie ich finde :D
    In Deutschland hast du ja nicht wie in anderen Ländern die Möglichkeit mit abzustimmen (EU-Gesetze z.B.). Rossou sagt ja auch, du bist nur dann frei, wenn du wählen kannst. Und das ist nun bei uns immer alle 4 Jahre am Sonntag (bei der Bundestagswahl) :)

    Mfg
    Horizon

    *edit*
    Mr,Anderson: Ich glaube weisungsgebunden schreibt sich mit "s" statt "ß" ;) Von der Anweisung
    "Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Benjamin Franklin
  • Hi Neo :)

    Du bist echt übereifrig...da musst Du vorsichtiger werden...13 :D
    dabei solltest Du Absatz 4 auch beachten ;)
    Insofern...solltest Du besser auf Das-Über-Ich hören :D

    ->
    Artikel 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
    besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
    sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
    Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
  • Mr,Anderson: Ich glaube weisungsgebunden schreibt sich mit "s" statt "ß" Von der Anweisung

    stimmt :)

    Artikel 20
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

    Stand das eigentlich gestern auch schon drin ? :D

    Danke für die schnelle Hilfe und den Beleg muesli! :)
    Und natürlich auch an alle anderen! :)

    Kann dann zugemacht werden. :)

    mfg
    neo
  • Man kann nur alle 4 Jahre unsere vertreter wählen, die unsere Interessen wie der name ''vertreter'' schon sagt vertreten!
    diese stimmen dann für gesetze ab die in unserem interesse liegen.
    Wir jedoch können sowas genauso wenig bei EU-GEsetzen machen da wir dazu nicht das recht haben!
    Das ist miene meinung kann ja seind ass sie falsch ist bitte korrigiert micht wenn meine Aussage falsch ist!
    DANKE!:D