Urlaubsanspruch in der Probezeit


  • ventur@86
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  • Urlaubsanspruch in der Probezeit

    Hallo,

    ich arbeite seit juli in einem neuen betrieb und hatte nunächst 3 monate probezeit, nun wurde diese mir aber verlängert bis zum 31.12.06. also insgesamt 1/2 jahr. Habe ich in dieser Zeit schon Anspruch auf Urlaub? Wenn ja wie viel Tage und könnte ich ihn auch in der probezeit schon nehmen? Weil was wäre wenn ich danach rausgeschmissen werde, werd den urlaub ja nicht verfallen lassen..schade drum:D Danke für eure HIlfe!!

    Ventur@86
  • Hi!

    Der Urlaubsanspruch geht durch die Probezeit nicht verloren. Wenn Du also 6 Monate Probezeit hast, stehen Dir auch Urlaubtage für diese gearbeiteten Monate zu. Ob Du den Urlaub in der Probezeit nehmen kannst, das entscheidet glaube ich der Arbeitgeber. Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag diesbezüglich drinnen?

    Wenn Du zuvor schon rausgeschmissen werden solltest, so kann ich mir denken, daß nichtgenommener Urlaub ausbezahlt werden muß. Das ist jetzt aber meine ganz persönliche Meinung.

    Ich in Deiner Situation würde aber, sofern es geht, immer nur soviel Urlaub nehmen, wie Dir auch schon zusteht.
    Beispiel:
    Du bekommst meintetwegen einen Jahresurlaub von 24 Tagen, entspricht 12 Tage in der Probezeit, bzw. 2 Tage im Monat. Wenn Du 3 Monate gearbeitet hast, würde ich nur 6 Tage Urlaub nehmen. Nimmst Du mehr und wirst Du zum 4. Monat gekündigt, dann hast Du mehr Urlaub genommen, als Dir rechtlich zusteht. Sanktionen wären dann eine Gehaltskürzung unter Umständen.

    HTH

    Gruß,
    Linda
  • danke hast mir echt sehr geholfen!!! d.h. im dezember hätte ich dann auch nur anspruch von 5 monaten,d.h. 10 tage?! da ja der 6. monat noch nicht rum ist?!

    und wenn ich nach der probezeit gehen müsste dann kann ich den urlaub ja nur in der probezeit nehmen...
    Liebe grüße, Ventur@86
  • ventur@86 schrieb:

    danke hast mir echt sehr geholfen!!! d.h. im dezember hätte ich dann auch nur anspruch von 5 monaten,d.h. 10 tage?! da ja der 6. monat noch nicht rum ist?!


    Wie gesagt, die 2 Tage pro Monat Urlaub sind jetzt von mir fiktiv mal rausgegriffen. 23 Tage Urlaub muß Dir der Arbeitgeber glaube ich sowieso zugestehen pro Jahr. Kann aber auch mehr sein.

    Aber was sieht denn Dein Arbeitsvertrag genau vor? Meist steht in dem die Kündigungsfrist mit drin, sollte es zu einer Kündigung in der Probezeit kommen. Nehmen wir mal an, es lautet "Kündigung von beiden Seiten mit einem Monat Frist zum Monatsende möglich".

    Kündigt Dir der Arbeitgeber jetzt, wird die Kündigung zum 31.12.2006 gültig. D.h. Du wirst dann 6 Monate gearbeitet haben, hast also Anspruch auf Urlaub für diese 6 gearbeiteten Monate, nicht nur für 5. Ob Du den Urlaub dann noch nehmen kannst, das steht auf einem anderen Blatt. Aber den Anspruch hast Du jedenfalls. Kann vielleicht ganz nützlich sein, wenn Du nicht genommenen Urlaub Dir ausbezahlen lassen willst/kannst.


    und wenn ich nach der probezeit gehen müsste dann kann ich den urlaub ja nur in der probezeit nehmen...
    Liebe grüße, Ventur@86


    Wie gesagt, kommt darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, ob Du den Urlaub in der Probezeit nehmen darfst oder nicht.
    Wenn Dich das Thema genauer interessiert, sieh einfach mal im Forum bei recht.de nach. Aber Vorsicht! Dort nie konkretes Fragen, immer nur abstrakte Fälle diskutieren, da Dir die Anwälte dort im Forum keine Rechtsberatung geben dürfen. Also wenn Du eine Frage stelltst, dann immer so anfangen: "Nehmen wir an klein Erwin arbeitet bei Firma X und ist noch in der Probezeit, die am 31.12. endet. Hat Erwin Anspruch auf Urlaub ..."

    PS: Mir hat das Forum schon viel weitergeholfen und das meiste findet man auch durch passives mitlesen. Denn die Leute dort haben halt einfach mehr Ahnung von der Materie, weil die das berufsmäßig machen.

    PPS: Bitte auch meine Postings nicht als Rechtsberatung auffassen. Das ist, nach bestem Wissen und Gewissen meine persönliche Meinung was ich hier schreibe. Und die Infos stützen sich auf im Netz oder bei recht.de gelesenes.


    HTH

    Gruß,
    Linda
  • ameisenpo schrieb:

    kann sein dass ich mich täusche, aber gibt es nicht nur maximal 5 monate probezeit ?!


    Du kannst in deinen Arbeitsverträgen so ziemlich alles festlegen, was du willst ... z.B. dass der Chef ein rosa Hütchen trägt, wenn er mit dir spricht etc. alles was mit gesetzlichen Bestimmungen (Tarifverträge, Arbeitsgesetz etc.) vereinbar ist, hat dann Gültigkeit.

    Der springende Punkt ist, dass während der Probezeit beide Vertragspartner ohne grössere Begründung das Arbeitsverhältnis lösen können, d.h. aber auch, dass Urlaubsansprüche die nicht genommen werden konnten vergütet werden müssen.

    Der Arbeitgeber kann also auch am letzten Tag der Probezeit noch wirksam kündigen.Die Kündigungsfrist ist verkürzt und hat 2 Wochen Frist.

    Arbeitsrecht Handbuch Rechtsanwalt Dr. Hensche - Probezeit
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  • maximale probezeit kann 6 monate betragen...in meinem arbeitsvertrag steht darin irgendwie nichts..aber ich schaue nochmal nach...aber was bringt mir denn der urlaub wenn ich nicht mehr dort angestellt bin. dann wäre ja wie du schon sagtest es besser sich den auszubezahlen lassen...
  • Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen.

    Zu deiner Frage. Normalerweise hat man einne Anspruch auf mind. 24 Werktage Urlaub im Jahr. Diesen Anspruch hast du aber erst nach 6 Monaten, also nach deiner Probezeit!

    Du hast jedoch einen Anspruch auf Teilurlaub gem. § 5 Bundesurlaubsgesetz.
    Der beträgt pro vollem Monat wo du dort arbeitest 1/12 des Jahresurlaubs. D.h. wenn in deinem Arbeitsvertrag kein Jahresurlaub benannt wurde, heißt das für dich, dass du mindestens 8 Tage Urlaub zustehen!
    Rechne es dir selbst aus. Du hast für jeden völlen Monat 2 Tage Urlaub.

    Aber ich kann dir nur raten, geh nich zu deinem Chef und sage, dass du nen Anspruch auf diese Urlaubstage hast und du die auch gefälligst haben willst! Da du ja noch in der Probezeit bist, würde ich mich eher zurückhalten. Der Chef sitzt am längeren Hebel und kann dich wie ober bereits gesagt recht leicht kündigen.

    Also am besten erstmal lieb fragen. Die Zahlen kannst du ruhig sagen, nur halt nich "ich will Urlaub haben"
  • Shadow15 schrieb:

    Aber ich kann dir nur raten, geh nich zu deinem Chef und sage, dass du nen Anspruch auf diese Urlaubstage hast und du die auch gefälligst haben willst! Da du ja noch in der Probezeit bist, würde ich mich eher zurückhalten. Der Chef sitzt am längeren Hebel und kann dich wie ober bereits gesagt recht leicht kündigen.


    Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Was Dir tariflich zusteht das sollst du auch bekommen...

    cya chicken :lego:
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    [/SIZE]
  • reden wir hier eigentlich von einer Anstellung als Arbeitskraft oder von einer Ausbildung?

    Die Probezeit während der Ausbildung ist nach dem neuen Berufsbildungsgesetz nämlich auf 4 Monate beschränkt.
  • Nu mal ganz langsam!
    Ist der Chef im Arbeitgeberverband und demzufolge an einem Tarifvertrag gebunden?
    Dann stehen Dir Anteilsmäßig die im Tarifvertrag ,demzufolge im AV, Urlaubstage zu. IG Metall = 30 Tage pr Jahr
    Wenn nich, dAnn zählt der ausgehandelte Urlaub z.b. 25 Tage pr Jahr durch 12 mal Monate gearbeitet.
    Ansonsten lest mal im Gesetz nach dort steht 18Werktage pro Jahr,
    weiterhin arbeiten wir laut Gesetz von MO bis Samstag, also 6Tage die Woche
    Beschwert euch nicht steht so im Gesetz.
    Also kannst du dir deinen Anspruch ausrechnen. Normalerweise gibt es keinen Urlaub in der Probezeit. Kommt aber auf dein Verhältnis zum Chef an.
    Nicht genommener Urlaub kann ausgezahlt werden. Schick doch einfach zu diesem Thema an ne Gewerkschaft einfach mal ne Mail. Die helfen einem dort.
    Ich hoffe ich konnte helfen
    Jelo:) :) :) :)