Die ham doch echt gelitten, wie wollen die kontrollieren, was ich alles sauge und dann stellen die so ne fette Rechnung aus, das ist doch unverschämt hoch drei, Idioten die!!!
Nach deutschem Recht dürfen die Internet Service Provider (wie zB T-Online) auch im Falle einer Urheberschutzverletzung die Verbindungsdaten nur an die Staatsanwaltschaft heraus geben, nicht an den Kläger
Das heisst im Klartext, das die APG zwar die IP's der Files protokollieren kann, aber diese nicht Personen mit dynamischen IP Adressen, wie sie bei Einwahlverbindungen (zB. T-Online) verwendet werden, zuordnen kann. Demnach können an diese Personen auch keine Rechnungen verschicken, mal ganz davon abgesehen, das die rechtliche Grundlage für diese Rechnung fehlen würde, denn die APG oder ihre Auftraggeber haben keine nachweisbare Leistung erbracht.
Genau Feuerstein das ganze basiert auf keiner rechtlichen Grundlagen und das kann nie durchgeführt werden.
Und die Telekom darf wie du schon gesagt hast die Kundendaten nicht rausgeben, wäre ja noch schöner, wo soll ich denn dann meine ganzen schönen Filme herbekommen
Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann !!!
Zum Glück schafft mein Engel locker 300 km/h