Anzeige wegen weglaufen und nicht bezahlen?


  • jur4ik
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  • Anzeige wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    Hallo zusammen,

    hab mal ne Frage:

    Mich würde einfach mal interessieren mit was man rechnen kann, wenn man aus einem Restaurant wegläuft ohne zu bezahlen,die Nummernschilder aber augeschrieben wurden.Anzeige,Sozialarbeit?Geldstrafe?

    Kennt sich vielleicht jemand aus?War jemand vielleicht schon mal in solcher Situation?

    Vielen dank im Vorraus
  • hey,
    ne ich denke Diebstahl ist das nicht ! Wenn überhaupt dann Unterschlagung und/oder Betrug ! Dabei hängt die Strafe aber auch davon ab ob du/ihr vorsätzlich gehandelt habt, wie hoch die Rechnung war etc. ! Wenn das ganze unter Unterschlagung fällt wobei ich mir ehrlich gesagt absolut nicht sicher bin dann hast du vl Glück :

    § 248a StGB
    Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
    Neunzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)

    Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    Bei Betrug wovon ich eigentlich mal eher ausgehe :

    § 263 StGB
    Betrug
    Zweiundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    In deinem Fall wird es wohl bei der angesprochenen Geldstrafe bleiben da der Streitwert ja relativ gering ist ! Ich gehe mal nicht davon aus das ihr in einem edel Restaurant für ein paar tausend ¬ gegessen habt !

    Aber naja wie gesagt am Ende entscheidet der Richter !
    Hoffe ich konnte zumindest ein bißchen helfen !
    Wäre cool wenn du hier nochmal posten könntest wenn du entgültig weißt was dir die Aktion für eine Strafe eingebracht hat !

    MfG David
    so far...
  • Wieso das. Das ist Diebstahl und wird geahndet.

    Ob du nun nen Kaugummi klaust oder nen Auto. Die Straftat ist und bleibt Diebstahl. Das Strafmaß legt dann ein Richter fest.

    Ich plädiere auf Tod durch den Strang. Soviel Dummheit muss einfach bestraft werden...

    cya chicken :lego:
    [SIZE=1]Dumme Antworten sind rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
    [/SIZE]
  • chicken schrieb:

    Wieso das. Das ist Diebstahl und wird geahndet.

    Ob du nun nen Kaugummi klaust oder nen Auto. Die Straftat ist und bleibt Diebstahl. Das Strafmaß legt dann ein Richter fest.


    Das ist wohl richtig, aber es steht immer noch die Frage aus ob sich das Restaurant für die 27€ die Mühe macht nen Anwalt einzuschalten, den ganzen Spaß zur Anzeige zu bringen etc.

    //edit: Ich würd einfach nochma zu dem Laden gehen, behaupten ich wäre betrunken gewesen und die 27€ bezahlen. Dann is die Sache mit nem blauen Auge und ner peinlichen Entschuldigung beim Restauratführer erledigt...
  • LAut wikipedia:
    Mundraub ist ein inzwischen abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch.


    Also z.B. ne Weinrebe im Supermarkt aufessen ohne zu zahlen:D

    Mfg
    Horizon
    "Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Benjamin Franklin
  • [KDog] schrieb:

    Das ist wohl richtig, aber es steht immer noch die Frage aus ob sich das Restaurant für die 27€ die Mühe macht nen Anwalt einzuschalten, den ganzen Spaß zur Anzeige zu bringen etc.


    Erstens braucht man für die Anzeige keinen Anwalt sondern nur die Polizei und die kommt gerne kostenlos zu dir ins Haus und nimmt alles auf.

    Zweitens wenn alle so denken würden wie du dann hätten wir eine vielfach höhere Kriminalitätsrate. Für dich ist es aktzeptabel wenn man was für 27€ klaut, für den nächsten ist die Grenze bei 50€. Wo soll das hinführen?

    Es geht auch nicht um den Wert oder meinst du wenn du verurteilt wirst zahlste nur die 27€ zurück? Es ist eine Straftat und wenn du verurteilt wirst dann darfste schön abdrücken...

    cya chicken :lego:
    [SIZE=1]Dumme Antworten sind rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
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  • chicken schrieb:



    Zweitens wenn alle so denken würden wie du dann hätten wir eine vielfach höhere Kriminalitätsrate. Für dich ist es aktzeptabel wenn man was für 27€ klaut, für den nächsten ist die Grenze bei 50€. Wo soll das hinführen?


    Ich hab nie behauptet das ich das ganze tolleriere...ich stellte mir nur die Frage ob das Restaurant es zur anzeige bringen wird oder nicht...

    evtl. beim nächsten mal nich gleich soviel reininterpretieren...
  • Also "Zechprellerei" ist definitiv Betrug.
    Aber nun zu deiner eigentlichen Frage:
    Ob das Rstaurant es anzeigt, wird davon abhängen welche Einstellung der Inhaber/Geschäftsführer zu solchen Dingen hat. Bei einem Geschäftsführer (in der Regel Restaurantkette) kannste davon ausgehen, dass er ne Anzeige erstatten wird. Schon allein, weil er nen Nachweis für den Fehlbetrag in der Kasse braucht. Stell dir mal vor, du wärst bei MCD beschäftigt. Kunde kommt rein, bestellt, du bongst die Bestellung, Kunde haut ab, dann kannste aus eigener Tasche löhnen, damit deine Kasse stimmt. Ist wie tanken ohne zu bezahlen. Wenn du 3 -5 Kunden von der Sorte pro Tag hast, dann kannste am Monatsende Geld mitbringen.
    Insbesondere in dem von dir geschilderten Fall hat man ja noch ne Chance nachträglich an sein Geld zu kommen.
    Anzeige bei der Polizei - kostenlos, die ermitteln wer es war - kostenlos, geben dem Betrogenen den Namen und Anschrift - kostenlos, Brief an den Betrüger und Drohung mit Klage - 0,55 €
    Bis dahin hat er doch keine Kosten. Also ich würde es so machen - kostenlos
  • @m4d-maNu:erstens: Ja ich WAR ein Dieb,....aber jetzt schon lang net mehr...und 2tens ich hab nie gesagt dass ich ne Festplatte geklaut hab du Depp! Und wenns so wäre,lass mich doch en Dieb sein! Is des dein Problem oder was?? Wenn du en kleiner Scheißstreber bist dann sei des weiterhin! Ich sag doch auch nix dagegen...Ich will mich net cool fühlen oder so,aber du anscheinend schon weil du hier allen Lügengeschichten erzählst und denkst damit wärste hier der Coolste und würdst mich dissen! Komm Verpiss dich einfach Junge!
  • Hey hey mach mal langsam hier:

    erstens denk ich war das mehr Spass was mad- manu gesagt/geschrieben hat und zweitens könntest Dich schon etwas gewählter Ausdrücken oder bist Du erst 11!?
    Wovon ich mal bei der Wortwahl davon ausgehe.

    Dann lis doch nochmal Deinen Text und dann sag mir doch bitte wer hier meint der Coolste zu sein.

    Wenn Du schon mit solchen Texten "Ich und meine Kumpels haben des schon öfters gemacht.." klopfst, dann must Du auch mit bestimmten Kommentaren leben können.

    Gruß
    "Was Interessiert mich mein Geschwätz von gestern"
    Bevorzugt: lukas2004, viennaesel, sunburner25, MatthiasDVB
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  • Moin Moin,
    Diebstahl bleibt Diebstahl. Sei es jetzt im Restaurant oder im Mediamarkt.
    Wenn man natürlich unbewusst vergisst zu bezahlen, wie erwähnt beim Dönermann, dann einfach wieder hin und die Rechnung begleichen. Ich denke mal dass nimmt der euch nicht übel.
    Ansonsten sollte einige Leute hier mal drüber nachdenken, wieviele CDs und DVDs täglich kopiert werden oder über E-Mule oder andere Programme verbreitet werden. Das ist letzendlich auch Diebstahl und wird von vielen als Kavaliersdelikt angesehen.:rolleyes:
  • Schon klar Wulfgar....bin 17 J...Wollt auch net so gemein sein,aberes gibt da so ne Vorgeschichte mit m4d-maNu...Ich mag den halt net und des is netso des einzige ma dass der hier was über mich sagt...naja sorry trotzdem