Hoyzer ist unschuldig!!!!

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  • Hoyzer ist unschuldig!!!!

    Ich hab gestern mal mit ein paar Leuten gesprochen und die haben alle den Standpunkt vertreten, dass Robert Hoyzer schuldig des Betruges ist.
    Ich finde, Hoyzer ist rein strafrechtlich unschuldig bzw. wird es ihm kaum zu beweisen sein, denn Hoyzer hat nie über das Vermögen von jemandem verfügt. Also kann man nur denjenenigen verurteilen, der die Wetten gesetzt hat. Hoyzer hat höchstens Beihilfe geleistet.
    Klar moralisch und nach irgendwelchen DFB- Richtlinien ist er schuldig, aber er hat nie selbst gewettet.
    Was meint ihr dazu?
  • :fuck:

    Unschuldig????????? :eek: :confused: :depp:

    Er hat Fussballfans beschissen,die,die seinen Lohn bezahlt haben mit ihrer Eintrittskarte.
    Er hat in meinen Augen die selbe Schuld zu tragen wie seine " Geschäftspartner"
    Ohne seine Entscheidungen hätte der Betrug nicht stattfinden können.
    Also Stadionklo putzen bis die Finger bluten und nie wieder auf dem Rasen blicken lassen.

    mfg Olli
  • soweit ich das mitbekommen habe ist hoyzer unschuldig bzw wurde frei gesprochen.

    er wurde angeklagt odset betrocken zu haben, odset wurde jedoch nicht betrogen denn die scheine wurden korrekt ausgefüllt.

    er wurde nicht dafür angeklagt, dass er bestochen wurde.
    also hat der kläger ihn einfach nur wegen etwas "falschen" angeklagt - in einem punkt in dem unschuldig ist.

    von daher, ist das urteil völlig korrekt.
  • Da muss ich sprudel zu 100% Recht geben.

    Und unser Rechtssystem hat sich in diesem Fall mal bewährt.

    Was versagt hat, ist die Staatsanwaltschaft. Die hätte vorher mal ihre Hausaufgaben machen müssen, dann wäre ein solcher Fehler nicht passiert.
  • Es heißt er habe den Richter mit Parolen wie: "Richter, wir wissen wo dein Auto steht, Auto steht..." unter Druck gebracht, darauf hat der Richter ihn für unschuldig erklärt :D

    Hm, ne wie gesagt, er ist zwar schuldig, aber die Anklage wurde so gestellt, dass er unschuldig sein muss. Die können den(können die?) höchstens nochmal wegen Annahme von Bestechungsgeld anklagen, aber hier ist er erstmal frei. Naja, mal schaun was noch kommt, was man aber sagen kann ist, dass er etwas sehr unschönes gemacht hat ;)

    so long
    saguljai
  • Hi,

    tjaa, blöd gelaufen - Anklage falsch und Urteil richtig. Na ja, besser als umgekehrt... frage mich aber auch ob man ihn nun nochmal wegen der EIGENTLICHen Sache anklagene darf... Vielleicht postet ja jemand der sich im Rechtsystem 1a auskennt...

    Bis dann
  • ich meine ja, natürlich hätte er verurteilt werden sollen weil des is einfach das allerletzte, die spiele der manschaften die wir lieben zu manipulieren- und damit auch die "herzen" aller fans...
    aber was hätte es uns denn gebracht wenn der hoyzer an irgendnen verein etc geld abtreten hätte müssen?
  • Hoyzer klar ist er unschuldig.

    er hat an sich niemanden material dadurch in armut gepracht.
    es wurde ja auch keiner gezwungen zuwetten, desweitern kann man ihn net nachweisen was genau nun alles manipuliert war.

    außer dem lernt man sowas in den schietzrichter grundkurs, eine der regeln ist der schiri hat immer recht :D
  • sprudel schrieb:

    soweit ich das mitbekommen habe ist hoyzer unschuldig bzw wurde frei gesprochen.

    er wurde angeklagt odset betrocken zu haben, odset wurde jedoch nicht betrogen denn die scheine wurden korrekt ausgefüllt.

    er wurde nicht dafür angeklagt, dass er bestochen wurde.
    also hat der kläger ihn einfach nur wegen etwas "falschen" angeklagt - in einem punkt in dem unschuldig ist.

    von daher, ist das urteil völlig korrekt.


    wir leben nicht in amiland. hier ist es egal wofür er angeklagt wird.
    beispiel: jemand wird wegen diebstahl angeklagt, bei der gerichtsverhandlung kommt nun bei der beweisaufnahme aber raus dass es kein diebstahl sondern betrug war. dann kann der richter ihn trotzdem wegen betruges verklagen.
  • -_-sEth-_- schrieb:

    jemand wird wegen diebstahl angeklagt, bei der gerichtsverhandlung kommt nun bei der beweisaufnahme aber raus dass es kein diebstahl sondern betrug war. dann kann der richter ihn trotzdem wegen betruges verklagen.



    blödsinn....
    er wird frei gesprochen in sachen diebstahl und er wird dann mit ziemlicher sicherheit den staatsanwalt beauftragen eine neue klage wegen betrug einzureichen.
  • beauftragen war vielleicht das falsche wort, er kann es den staatsanwalt nahe legen.

    und du kannst gift drauf nehem das du nicht verurteilt wirst wegen betrug ( zumindest nicht in dieser verhandlung, er wird zwar unter garantiere bei einer späteren verhandlung dann schulig gesprochen wegen betrug aber eben nicht bei dieser verhandlung)


    so da der hoyzer aber schon eine anklage hatte passierent auf den wettbetrug und er seine strafe bekommen hat, kann er nicht noch einmal wegen genau der neuen tat eine neue anklage bekommen.
  • hör doch mal auf deine erkenntnisse aus amerikanischen gerichtsfilmen her zu nehmen.

    der richter kann es dem staatsanwalt noch nicht einmal nahe legen. der staatsanwalt legt selber fest ob er der sache nach geht, die ermittlung einstellt oder einen strafbefehl erläßt.
    klar könnte hoyzer noch einmal angeklagt werden. es ist im nachhinein nur raus gekommen, dass oddset auf den scheinen vergessen hatte einen bestimmten hinweis drauf zu drucken. und aus diesem grund hatte hoyzer damals keine strafbare handlung begangen.


    und damit du es genau weißt: selbst wenn jemand bei einer mord anklage frei gesprochen werden würde, und nach jahren raus kommt dass er es doch war, kann er wegen derselben tat noch einmal angeklagt werden.

    wie gesagt, wir leben nicht in amerika (dort ist dass anders)!!!!!!!!!!!!!!!
  • -_-sEth-_- schrieb:

    und damit du es genau weißt: selbst wenn jemand bei einer mord anklage frei gesprochen werden würde, und nach jahren raus kommt dass er es doch war, kann er wegen derselben tat noch einmal angeklagt werden.



    also ich leg nun jemanden um bekomme 25 jahre komme nach 5 wegen guter führung raus und ich kann dann wieder angeklagt werde???? das wäre mir neu...

    das ist genau das gleiche was du als beispiel gebracht hast nur das ich die den ersten ausgang einer verhandlung geändert habe.



    aber nun egal....
    hoyzer ist nun ja schuldig gesprochen worden und somit finde ich kann hier auch dicht gemacht werden. meiner meinung nach ist er tortzdem unschuldig und zwar aus folgenden grund den du genannt hast

    es ist im nachhinein nur raus gekommen, dass oddset auf den scheinen vergessen hatte einen bestimmten hinweis drauf zu drucken. und aus diesem grund hatte hoyzer damals keine strafbare handlung begangen.


    wäre das gleiche wenn ich wegen einer sicherheitskopie nun verklagt werde die ich mir angefertigt habe als man die noch legal machen durfte....

    nur weil gesetzte oder solche hinweise in nachhinein mal geändert werden ist man deswegen meines erachtens nicht schuldig.



    aber wie schon gesagt hoyzer ist nun ja schuldig gesprochen worden und somit sind jede weitere diskussionen hier unnötig. würde nun auch wenn ich der threadsteller nicht bin einen der mods bitten das thema zuschliessen
  • ich hab nicht gesagt dass jemand nochmal für die selbe tat angeklagt werden kann wenn er wegen guter führung früher raus kommt oder seine jahre im knast komplett abgesessen hat.
    ich meinte wenn jemand wegen einer tat die ihm vorgeworfen wurde, frei gesprochen wurde (bei der gerichtsverhandlung). klar kann man dann nochmal angeklagt werden wenn nach jahren neue beweise auftauchen sollten.
    du mußt meinen post schon genau durchlesen.......
    wenn jemand wegen guter führung raus kommt, heißt dass ja nicht dass er frei gesprochen wurde. du vergleichst gerade äpfel mit birnen
  • das mit guter führung war einfach nur so damit wollte ich ausdrücken das es egal ist ob man die ganze zeit absitzt oder nicht.


    aber das rechtssystem ist doch dann mal echt total fürn a**** man wird freigesprochen und jahre später wenn dann aufeinmal neue beweise kommen oder ein gesetz geändert wird. kann man nochmal angeklagt werden und dann auf blöd auch noch in den knast.

    gut in gewissen fällen ist es absoult gut aber in solchen unwichtigen fällen wie es meiner meinung nach der hoyzer ist, ist es doch völlig sinnlos...
  • oder ein gesetz geändert wird.

    nein, irgendein Paragraf im Grundgesetz sichert, das du nur durch Gesetze bestraft werden kannst, die zum Tatzeitpunkt existierten.

    Die Regelung hat durchaus ihren Sinn, so konnten einige alte Morde durch neue Technik wie die DNA-Erkennung inzwischen gelöst werden.

    mfg
    neo
  • ja dann sind wir doch wieder beim alten,
    wo das mit den hoyzer aufgedeckt wurde hat der nötige hinweis auf der oddset gefehlt. somit war es zur tatzeit keine verbrechen oder nicht?


    natürlich moralisch bei den fussball fans trifft das nicht auf sympatie, nur wenn wir mal ehrlich sind. welcher fussball fan würde gegen seine eigene mannschaft setzten. selbst wenn er weis sie können garnicht gewinnen, weil der gegner zu stark ist.....


    und ich sagte ja auch dazu das es bei gewissen fällen ja auch sinn macht nur bei eben so unwichtigen sachen wie des mit hoyzer finde ich es ein schwachsinn.

    bei mord, vergewaltigung, schändungen bei solchen sachen finde ich es gut
  • m4d-maNu schrieb:

    oder ein gesetz geändert wird



    nein dass ist nicht der fall.

    da kann ich als bestes beispiel den stromklau anführen. als die ersten fälle von stromklau bekannt wurden, konnten sie die täter nicht anklagen.
    Warum? ganz einfach. im § für diebstahl muß man einen greifbaren gegenstand klauen, was strom ja nicht ist.
    deshalb hat man dann den § für stromklau erlassen. aber die täter die stromklau betrieben haben bevor dieses gesetzt in kraft getreten ist, gehen straffrei aus (können nicht angeklagt werden) weil sie zu diesem zeitpunkt keine strafbare handlung begangen haben. und unser grundgesetz sieht in diesem fall vor, dass man nicht rückwirkent bestraft werden kann.