wenn mir jemand auf die fresse haut


  • lalala22
  • 1797 Aufrufe 9 Antworten

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  • wenn mir jemand auf die fresse haut

    also gestern abend hat mich so ein zwerg angestresst, dass er mir auf die fresse hauen will und so. der hatte rumgeschriehen und ich hab halt gesagt, er soll still sein xD
    wenn der mir jetzt eine mitgibt und ich ihm dann zurück geb, gilt das doch als notwehr. könnt ich dann nicht einfach noch kurz die bullen anrufen, dass die kurz kommen sollen und ihm ne anzeige verpassen und dann noch von ihm kassieren, weil mir mein arm jetzt so richtig weh tut wegen dem?! wäre doch ne feine sache.
    also passiert ist nichts. nach en bisschen rumspasten und den dicken markieren is er dann mit seinen kumpels abgezogen.

    wie steht da die rechtslage dazu??


    mfg
    lalala22 :D
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  • Echt ne gute Idee ^^
    Aber Rechtslage? Eigentlich habe ich keine Ahnung, aber ich meine doch, dass man prinzipiell jeden immer anzeigen kann, wenn er einem was angetan hat... Und du hast dich dann halt gewehrt... Sehe eigentlich keine Probleme, da anzukassieren, hrhr ^^
  • ich denke halt das der gegenüber anfangen muss mit draufhauen. weil wenn man nur beleidigt wird, darf man ja nciht einfach mal zuhauen. also er muss den "ersten schlag" setzten.
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  • Lass mich an Deinem Reichtum teilhaben, wenn es soweit ist....

    Also ich gebe Dir nur einen Tipp: Es gibt auch die Notwehrüberschreibung ( also die übertriebene Gewaltanwendung im Falle einer gerechten Notwehrsituation ). Auch wenn du im Rahmen bleibst, musst Du noch vor Gericht beweisen, dass Du nicht angefangen hast. Schau' also mal, dass Du genügend Zeugen hast. Ach ja, wenn der andere Typ auch n' paar Zeugen hat, dann sind wir wieder beim Ausgangspunkt...... Und eines bedenkte noch: WIR SIND NICHT IN AMERIKA wo Du dadurch reich werden kannst und außerdem weißt Du ja nicht, ob der Typ den Du abzocken willst überhaupt Geld hat. Die meisten Typen die herumstänkern sind nämlich sowieso arbeitslos... Wenn Dir also wirklich einer eine langt und Du kommst dazu ihm zu beweisen, dass Deine Antwort darauf mehr weh tut, dann lass es damit gut sein. Der Typ hat dann viel mehr daraus gelernt und würde wahrscheinlich sowieso nie verurteilt werden. Wenn dann Aussage gegen Aussage steht, wird die Sache von der Staatsanwaltschaft vermutlich eingestellt. Du kannst dann nur mehr auf eigene Kosten zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen. Wenn aber schon die strafrechtliche Anzeige eingestellt wurde, dann wirst Du in weiterer Folge vermutlich auch im Zivilrechtsverfahren nicht viel mehr Recht bekommen....

    Gruß - Wernychef
  • bitte was?! ich kapier deinen beitrag nicht gabbahannes....:confused:

    weiss jetzt, dass der kleine 15 ist (bin selber 16). dann würde es schwer werden, oder?!

    und das mit dem großen geld ist mir klar, dass das nicht klappen wird. aber geld nimmt man immer gerne an, auch wenns nicht so viel ist.
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  • Vergiss es einfach, im Zweifel steht Aussage gegen Aussage und wenn du die Polizei rufst wird es erst richtig bitter!

    1. Ihr werdet beide erkennungsdienstlich behandelt
    2. Als älterem und wahrscheinlich auch stärkerem wirst du derjenige sein, gegen den ein Tatverdacht besteht
    3. Wenn die Sache vor Gericht geht, dann wird erst einmal die strafrechtliche Sache entschieden (ob einer von euch beiden eine Straftat begangen hat oder nicht)
    4. Wenn der Strafrechtsprozess erledigt ist, dann kannst du (wenn du nicht der Schuldige bist) zivilrechtlich einen zweiten Prozess beginnen und versuchen Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld einzuklagen. Dabei ist zu beachten, im Falle eines Vergleiches bleibst du auf deinem Anteil der Gerichtskosten und Anwaltskosten sitzen. Selbst wenn der Prozessgegner verurteilt wird dir Schadensersatz zu zahlen ... wenn er kein Geld hat kriegst du trotzdem nix ... Hartz 4 ist nicht pfändbar

    Also lieber weniger saufen, vor dem rumpöbeln ab und zu mal das (sofern vorhanden) Hirn einschalten (ist lästig, wenn das Teil noch mechanisch arbeitet, wegen der damit verbundenen Geräusche usw.)

    Lernt was, sucht euch einen Job und glaubt nicht alles, was so im Nachmittagsfernsehen in den diversen Talk-Shows so gezeigt wird ... :löl: :öm: :baeh:
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • BlaBla05 schrieb:

    Also lieber weniger saufen, vor dem rumpöbeln ab und zu mal das (sofern vorhanden) Hirn einschalten (ist lästig, wenn das Teil noch mechanisch arbeitet, wegen der damit verbundenen Geräusche usw.)

    Lernt was, sucht euch einen Job und glaubt nicht alles, was so im Nachmittagsfernsehen in den diversen Talk-Shows so gezeigt wird ...


    falls das auf mich bezogen ist, :fuck: und :öm:


    wenn ich mehr zeugen habe, die beweisen können, dass er angefangen hat, müsste das doch dann eig. klar sein, oder?!

    will mich nur mal für vllt zukünftige fälle informieren :löl:
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