geld von versicherung wegen schwerhörigkeit

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  • Major
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  • geld von versicherung wegen schwerhörigkeit

    hallo
    ich hatte eine cholesteatom wurde operiert udn bei der OP hat mir der arzte einfahc noch 2 gehörknöchelchen empfernt, weil die leicht angefressen waren, was zur folge hatt, dass ich bis ich mir prothesen einpflanzen lasse auf dem ohr nichts hören werde.

    hab mal von einem freund gehört, der über 1000€ bekommen hatt, nur weil er seinen ringfinger der rechten hand nicht mehr heben kann, wenn die hand flach auf dem tisch liegt.

    kann ich da irgendwelche schmerzensgelder o ä von meiner versicherung fordern?

    mfg major
    Jegliche Rechtschreibfehler sind pure Absicht und dienen zur Belustigung anderer !!![SIZE="2"]
    Nur weil da [COLOR="Lime"]Online[/color] steht Heißt das noch laaange nicht, dass ich vorm PC sitz!!![/SIZE]
  • Ja wie mein Vorposter schon geschrieben hat.. Kannst es auf jeden Fall versuchen.

    Die entscheidende Frage ist nun, ob du darüber bescheid wusstest, dass du nach dem Eingriff nicht hören wirst, oder irgendwas unterschrieben hast wo genau drinsteht, dass du danach nix hörst, bis du Prothesen bekommst...

    Ist das nicht der Fall, dann würde ich auf jeden Fall klagen - die Versicherungen sind aber in solchen Fällen sehr an ihr Konzept - nämlich alles überprüfen zu müssen - gebunden.

    Ich wünsch dir viel Glück.

    P.S: Dein Kumpel hätte im Amiland mehrere Tausend Dollar bekommen ;)
  • Major schrieb:

    kann ich da irgendwelche schmerzensgelder o ä von meiner versicherung fordern?


    Du müsstest dir erst einmal überlegen, was du überhaupt willst. Von d e i n e r Versicherung kannst du keine Schmerzengelder fordern.:löl:

    Du kannst den Arzt auf Schmerzensgeld verklagen, wenn er einen Fehler gemacht hat. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Operation dazu diente, die Knochen zu entfernen. Und dann würde s e i n e Versicherung für den Schaden aufkommen.


    Von deiner Versicherung kannst du nur Geld fordern, wenn du eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast. Wenn dein Bekannter z.B. eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, dann kriegt er natürlich bei Verlust eines Finger eine entsprechende Entschädigung. Aber natürlich nicht, bei normalen Krankheiten. Hast du denn eine Unfallversicherung? Es ist aber auch eher kritisch, dass eine Unfallversicherung für einen solchen Schaden aufkommt, aber das kann man ja leicht klären.
  • stimmt eigentlich :D
    hab mir bei der formulierung des satzes schon gedacht, dass da irgendwas unlogisch ist.,... aber gut dann muss ichd as wohl mit dem arzt ausmachen.... keine ahnung, was auf dem zettel alles stand....aber die ärzte haben mich nur üebr diverse dinge wie eine folgeoperation event. lähmungen uim gesicht und so hingewiesen

    mfg major
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  • Major schrieb:

    aber die ärzte haben mich nur üebr diverse dinge wie eine folgeoperation event. lähmungen uim gesicht und so hingewiesen


    Jo, meistens gehen die auf Nummer sicher und machen auf fast alle Komplikationen aufmerksam, die auftreten können. Und das wird normalerweise auch unterschrieben. Damit sind die Ärzte haftungstechnisch aus dem Schneider. Muss ja auch eigentlich so sein, sonst würde ja kein Arzt mehr operieren.

    Du musst halt jetzt klären oder klären lassen, ob deine Komplikationen vorher kalkulierbar waren oder ob es ein Kunstfehler war. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du ja mal einen Anwalt besuchen und den die Herausgabe der Unterlagen verlangen lassen.

    Ich glaube aber eher nicht, dass das Sinn macht.
  • scahde...ich hätt mich so sehr über ein paar hunnis extra in meinem geldbeutel gefreut ...
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