Zahlungspflichtige Seite


  • Lizrd
  • 2080 Aufrufe 33 Antworten

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  • Pemo schrieb:


    Mit 19 Jahren sollte man wissen was man tut und dass keiner etwas zu verschenken hat :(

    Junge, als ob du bessere ahnung hast, nur zur Info: Auf dieser seite wurde ich neimals auf kosten hingewiesen!!! also, du hättest bestimmt das gleiche getan.
    am besten guckst du mal hier: verbraucherrechtliches… » Wieder einmal Gratis-SMS-Abzocke: smsfree24.de

    Trotzdem danke, fürs zurechtstutzen
  • Glückwunsch DU bist der 1000 der auf die Firma: Gebrüder " Schmidtlein " reingefallen ist. N I C H T zahlen!!!!!!!!!

    Frage: Handelt es sich bei dem Mahnungen um Rechtsanwalt TANK, OLIVER??

    Es sind schon etliche Strafanzeigen gegen Herrn Tank und der Fa. Schmidtlein gestellt worden. Auch der Verbraucherschutz sagt: NICHT zahlen !!

    HIER:

    Schmidtlein / Tank

    Wie die bösen Buben mich mal so richtig abzockten - Folge 1

    Wie die bösen Buben mich mal so richtig abzockten - Folge 2

    Hälst Du dich an die Schritte dann wirst DU nie wieder was von denen hören!!

    1 Brief reicht ....


    HIER 1 Muster und DU bist ausm SCHNEIDER ...
    So bin ich zu Euch ..


    Betr.: Ihr Schreiben vom 09.08.2006
    Widerspruch gegen Ihre Forderung


    Sehr geehrter Herr Tank,

    hiermit lege ich gegen Ihre Forderung vom 09.08.2006, Aktenzeichen xxxxxx/06, Widerspruch ein. Ich bestreite das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages.

    Ich habe außerdem bisher keine Mail, Rechnung oder auch Mahnung der Firma Schmidtlein GbR erhalten.

    Ich fordern Sie auf, mir bis zum 31.08.06 folgende Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen:
    § Original Inkassovollmacht der Firma Schmidtlein GbR bezogen auf unseren Fall (Rechnung Nr. Rxxxxxx).
    § Vollständige Anmeldedaten, die von mir angeblich eingetragen wurden.
    § Genaue Daten Ihres Bestätigungs-Emails zur Anmeldung auf Ihren Seiten. Keine erhalten
    § Genauer Zeitpunkt meiner Email Anmeldebestätigung.
    § Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung.
    § Abschrift der Rechnung der Firma Schmidtlein GbR.
    § Abschrift der Mahnung der Firma Schmidtlein GbR.
    § Weiterhin einen beglaubigten Beleg des Internetproviders, der beweist, dass die angegebene IP auch aus unserem Hause stammt. Die angegebene IP stimmt nicht mit unserem Provider überein.
    § Nachweis der Email-Adresse (inkl. IP-Nummer), unter der die Anmeldebestätigung abgegeben wurde.
    § Ihre beglaubigte anwaltliche Zulassung.
    Sollten wir bis zum 31.08.06 keine Antwort und auch keine Unterlagen von Ihnen erhalten haben, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR und Sie einzuleiten.


    Hochachtungsvoll

    Mahnungen von denen kannst Du getrost ignorieren.
    E
    rst bei einen gerichtlichen Mahnbescheid musst Du innerhalb 2 Wochen reagieren auf alle Fälle umgehend per Einschreiben/Rückschein mit dem o.a.Musterschreiben/Brief widersprechen, und den werden Schmidtlein & Tank wohl kaum auf den Weg bringen ...


    Dieser Aufwand ist denen zuviel, denn die sind in der Beweispflicht, und aufgrund dessen das die Betrügen melden, die sich nicht mehr bei Dir.

    Und die angebliche IP ist Handschriftlich in dem
    Brief/Mahnung eingetragen und stimmt nicht mit der eigenen überrein, die schüchtern einen nur ein, und Drohen, damit man zahlt, und viele tun das, selbst Schuld, es kann Dir nichts passieren die gehen nicht vor Gericht. 1. Zu Teuer 2. Die Richter und Staatsanwälte kennen nun schon die Fa. Schmidtlein und RA Tank.....



    16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo

    16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]



    Forum für alle Schmidtlein/Tank Betroffenen:

    GTI - Verbraucherschutz - Forum - Schmidtlein GbR


    Vom Anwalt nicht einschüchtern lassen

    Verbraucher-Blog | Vom Anwalt nicht einschüchtern lassen!

    Verbraucherschutz:

    verbraucherrechtliches… » Schmidtlein GbR droht Minderjährigen mit Strafanzeige

    Wenn Du ne Starfanzeige stellen willst dann hier :

    ACHTUNG - Im Fall der Firma Schmidtlein GbR
    17.01.07 um 12:31:17
    Bitte wendet Euch von nun an, nur an die hier angegebenen Adressen.

    Mit der Bitte der Staatsanwaltschaft LG Wiesbaden möchte ich die Leser und Betroffenen auf folgendes aufmerksam machen:

    Im Fall der Firma Schmidtlein GbR sind die

    Staatsanwaltschaft
    bei dem Landgericht
    Mathildenplatz 15
    64283 Darmstadt
    Tel. 06151/992-0

    bzw. als sachbearbeitende Polizeidienststelle die

    RKI Rüsselsheim
    Tel. 06142/696-0

    zuständig.

    Bitte wendet Euch von nun an, nur an die hier angegebenen Adressen.
  • SolidSnake schrieb:

    Ich würd trotzdem zahlen, sollte das vors Gericht gehen kriegen die Recht. Zahls les nächstes mal die AGBs und die komplette Seite und gut is.

    und diesen betrügern und halsabschneidern auch noch geld in den rachen schmeissen? - obwohl da schon einiges rechtliche in die wege geleitet wurde??? (s.o.)

    neee - sorry - ich würd da auch erstmal garnix anderes machen als die ganze mail-shice und alles was von denen kommt und kam (auch die vorgeschichte mit anmeldung und so) zu sammeln, ausdrucken und auf jeden fall ne rechtsberatung einholen!!!

    keine ahnung wieviel einkommen du hast @Lizrd - aber wenns nicht grad viel ist, bekommst du ne rechtberatung für lau oder maximal 10,-euro

    sieh mal hier:
    Guter Rat ist nicht teuer:

    Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über Prozesskostenhilfe gewähren Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, sich bei einem Rechtsanwalt fachkundigen Rat einzuholen und vor Gericht vertreten zu lassen.
    Die Beratungshilfe ist grundsätzlich kostenlos; lediglich 10,-- € „Schutzgebühr“ sind zu entrichten, damit dieser „Service“ des Staates nicht ausgenutzt wird.
    Wird ein Gericht mit der Sache befasst, werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen, wenn die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint.
    Was ist der Unterschied zwischen Beratungs-/Prozesskostenhilfe?

    Beratungshilfe erhält man für grundsätzliche rechtliche Fragen und die Rechtsvertretung (durch einen Anwalt) außerhalb gerichtlicher Verfahren und im so genannten obligatorischen Güteverfahren. Die Rechtsvertretung umfasst dabei nicht nur eine Beratung, sondern – wenn notwendig – auch die Vertretung außerhalb des Gerichtsverfahrens. Das heißt: der Anwalt schreibt gegebenenfalls auch den „bösen Brief“ an die Gegenseite.


    finden kannst du alles weitere und nähere hier:
    h**p://w³.123recht.net/article.asp?a=9985

    ich spreche da aus erfahrung - hab grad was ähnliches mit ner schweizer firma laufen bei der sich irgendjemand (zufällig?) mit meiner e-addi und völlig falschen daten angemeldet hat - die haben nun ausser meiner e-addi GARNIX in der hand - und selbst die leistungen die sie in rechnung stellen, hat der jenige nicht erhalten sondern die wollen die kohle auf vorkasse-basis einklagen :öm: :fuck:

    ich hab direkt nen anwalt den ich kenne angerufen und ihn per fon schonmal gefragt wie ich mich verhalten soll.

    seine aussage: nicht zahlen, nicht reagieren (auch nicht per mail - jede antwort die man da hinschickt, nutzen die um weitere angaben über deine person zu sammeln) alles an unterlagen, mails usw sammeln und wenn die mehr druck machen zu ihm kommen!

    bei dir liegt der fall zwar ein bissel anders weil die schon ne menge daten von dir haben (e-addi, mobil-nr, name und adresse) - aber ich würde in jedem fall den rat eines anwaltes oder auch von ner verbraucherzentrale einholen - das ganze scheint nicht koscher!
    - und die obigen infos von franki sind doch wirklich schon sehr eindeutig - oder?

    greetz

    janus
    --=== wanna receive a smile? - give a smile! ===--
    oooo
    wanna see my BL?
  • Du hättest vielleicht mal die Seite speichern sollen , dann hast du die Möglichkeit
    zu beweisen was in den AGB steht

    Speichern der Seite : Datei / Seite speichern unter , alles klar !
  • Lizrd schrieb:


    Junge, als ob du bessere ahnung hast, nur zur Info: Auf dieser seite wurde ich neimals auf kosten hingewiesen!!!...


    Hi,

    das auf die Kosten in der Seite nicht hingewiesen wird, dass stimmt erst mal so nicht :(
    Auf der Seite SMS Free 24 - jetzt 100 gratis SMS sichern und Sachpreise im Wert von 5000 € gewinnen !! wird sehr wohl auf kommende Kosten von 99 € pro Jahr (Vorkasse) hingewiesen - du hättest einfach mal die ganze Einstiegsseite vorher lesen sollen.
    Aber der Drops ist nun gelutscht - da hilft nichts mehr.
    Geh zum Anwalt wenn du meinst, dass du damit billiger kommst.
    Nimm Beratungskostenhilfe in Anspruch wenn du z.Z. nur ein geringes oder kein Einkommen hast aber bedenke, dass diese Beratungskostenhilfe später, wenn du Einkommen hast, von dir zurückgezahlt werden muss - also nur ein Kredit ist.
    Oder stehe es durch, stelle dich tot bis ein Mahnbescheid bei dir aufschlägt, den darfst du dann allerdings nicht ignorieren - sonst ist er nach 14 Tagen unumstößlich fest und kann vollstreckt werden.
    Und was du auch immer machst, es hat keinen Zweck wenn du vor einer Tatsache die Augen verschließt oder die offenkundige Tatsache in Abrede stellst (siehe oben), davon wird es nicht besser und du verlierst noch deine Glaubwürdigkeit.

    Best regards
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)