Es betrifft mich nicht persönlich, will aber jmd. zu dem folgendem Sachverhalt einen guten rat geben:
Fall:
Angenommen Peron A ist 17 Jahre alt, dezeit bei den Eltern wohnhaft.
Es gibt jedoch Probleme mit den Eltern( beide haben das Sorgerrecht, zusammenlebend):
Mutter: beschimpft Kind (beleidigend, entwürdigend )andauernd überstark z.T. um ihren Stress abzuladen
Vater: alkoholkrank, veweigert Arbeiten zu gehen, macht nichts im Haushalt.
A sind durch diesen Umgang, bleibende psychische Schäden geblieben.
A leidet unter diesen Familienumständen, es bietet sich die Gelegenheit bei einer Verwandten ( Großmutter, im selben Haus ) zu veweilen um den Stress aus den weg zu gehen.
Die Mutter ist dagegen , der Vater dafür, jedoch lässt sich die M. in ihrer Autorität nicht unterbuddeln ( würde alles versuchen um es zu verhindern) .
Frage:
Was kann A gegen die Arbeitsverweigerung des Vaters und der psychischen Vergewaltigung durch die Mutter unternehmen ( macht das mit dem Alter noch Sinn, evtl. Schadensersatz ?)
Darf A in die Wohnung der Großmutter, auch wenn 1 Elternteil nicht zustimmt und inwiefern kann man hier einen Zuschuss für die Unterhaltungskosten verlangen ?
Vielen Dank für eure Antworten .