Mit 17 von zuhause weg ? Schadensersatz für falsche Erziehung ?


  • schmecky5
  • 1744 Aufrufe 6 Antworten

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  • Mit 17 von zuhause weg ? Schadensersatz für falsche Erziehung ?

    Hallo,

    Es betrifft mich nicht persönlich, will aber jmd. zu dem folgendem Sachverhalt einen guten rat geben:

    Fall:

    Angenommen Peron A ist 17 Jahre alt, dezeit bei den Eltern wohnhaft.
    Es gibt jedoch Probleme mit den Eltern( beide haben das Sorgerrecht, zusammenlebend):

    Mutter: beschimpft Kind (beleidigend, entwürdigend )andauernd überstark z.T. um ihren Stress abzuladen
    Vater: alkoholkrank, veweigert Arbeiten zu gehen, macht nichts im Haushalt.

    A sind durch diesen Umgang, bleibende psychische Schäden geblieben.

    A leidet unter diesen Familienumständen, es bietet sich die Gelegenheit bei einer Verwandten ( Großmutter, im selben Haus ) zu veweilen um den Stress aus den weg zu gehen.
    Die Mutter ist dagegen , der Vater dafür, jedoch lässt sich die M. in ihrer Autorität nicht unterbuddeln ( würde alles versuchen um es zu verhindern) .

    Frage:
    Was kann A gegen die Arbeitsverweigerung des Vaters und der psychischen Vergewaltigung durch die Mutter unternehmen ( macht das mit dem Alter noch Sinn, evtl. Schadensersatz ?)

    Darf A in die Wohnung der Großmutter, auch wenn 1 Elternteil nicht zustimmt und inwiefern kann man hier einen Zuschuss für die Unterhaltungskosten verlangen ?

    Vielen Dank für eure Antworten .
  • cih würde mal sagen dass die großmutter bzw die verwanfdten versuchen sollten das sorgerecht der mutter zu entziehn

    eig dfürfte aes aber nicht sein dass die mutter so böse drauf ist normalerweise würde man ja davon ausgehn dass die muter das beste fürs kind will

    ich wür also mal sagen nochmal drüber reden mit allen beteiligten

    denk mal da würde schon n kompromiss rauskommen
  • Durch ein entsprechendes Gutachten. ;)
    Allerdings würde das dann auch bedeuten, das er danach eine Gratis Zwangstheraphie bekommt und die sind nicht gut, kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. :D

    Das beste ist wenn er zum Jugendamt geht, wenn er Glück hat sind dort die richtigen Leute (ist bei jedem Jugendamt anderst) und die können ihm dann auch bei allem helfen.
    Sorgerecht nach 17 Jahren zu entziehen wird schwer, aber evtl können die mit seiner Mutter reden und da was machen.

    Wie gesagt einfach mal hingehen und sich von dene anhören, was die machen.

    mfg
    neo
  • Auf jeden Fall Behörden einschalten. weil er jetzt schon Probleme hat, dann muss er eingreifen!

    Mr schrieb:

    Allerdings würde das dann auch bedeuten, das er danach eine Gratis Zwangstheraphie bekommt und die sind nicht gut, kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.


    Aber wenn er psychische Folgen daraus hat, sollte er das lieber machen!

    Also Jugendamt wäre das beste, finde ich!
  • http://www.jugendamt-gelsenkirchen.de/helfen/Sorgerecht/default.asp schrieb:


    Elterliches Sorgerecht

    Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Das Sorgerecht umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

    Personensorge: Die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, die die Person des Kindes betreffen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen und die gesetzliche Vertretung des Kindes.

    Vermögenssorge: Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, die der Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Kindesvermögens (Rentenansprüche, Grundbesitz, Wertpapiere, Geschäftsanteile, größere Geldbeträge) dienen.

    Bei der Pflege und Erziehung sollen Eltern die wachsenden Fähigkeiten und das Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem verantwortungsbewussten Handeln berücksichtigen und fördern. Das elterliche Sorgerecht soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch bei/nach Scheidungen gemeinsam von Eltern ausgeübt werden. Bei notwendigen Entscheidungen zum Sorgerecht bezieht das Familiengericht das Referat Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Allgemeiner Städtischer Sozialdienst mit ein. Bei missbräuchlicher Ausübung der elterlichen Sorge kann das Familiengericht auf Antrag den Eltern das Sorgerecht in Teilbereichen einschränken oder ganz entziehen.

    Das Referat Kinder, Jugend und Familie bietet vor einem Eingriff in das Sorgerecht von Eltern Familien immer Beratung, Unterstützung und Hilfen zur Veränderung ihrer Lebensumstände an. Grundsätzlich sollen Eltern Meinungsverschiedenheiten bei der Ausübung ihrer elterlichen Sorge miteinander klären. Bei Bedarf können Eltern sich durch das Referat Kinder, Jugend und Familie hierbei sowie bei Fragen zur Ausübung ihres Sorgechtes beraten lassen.

    Eltern nichtehelich geborener Kinder können per Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht für gemeinsame Kinder übernehmen.


    Der wichtige Teil:

    Personensorge: Die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, die die Person des Kindes betreffen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen und die gesetzliche Vertretung des Kindes.


    Ich glaube, fals die Großmutter das Sorgerecht beantragen würde, würde es auf jedenfall zu einer Gerichtlichen verhandlung kommen. Vielleicht sollte man ja als Beweiß der psychischen Vergewaltigung aufzeichnen. Mit Aufnahme gerät oder soetwas... somit ein klarer Punkt für die Großmutter.

    //edit: Wurde er geschlagen? Wenn ja, wird er immer noch geschlagen, wie z.b Ohrfeigen oder soetwas.. dann sollte die beantragung des Sorgerechts kein Problem darstellen.

    Fals ich falsch liege, tut es mir leid..
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