Abendgymansium Fragen.


  • KitZ
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  • Abendgymansium Fragen.

    Hallo Leute,
    habe mal wieder eine Frage :)
    Bin nun bei uns aufs Abendgymasium gegangen um zu schauen ob ich dort mein Abitur nach-machen kann, die Leute dort würden mich sehr gerne aufnehmen nur fehlen mir von den verlangten 3J noch 3 Monate.
    Also ab 1.4.07 brauche ich einen Teilzeit-Job für 3.Monate, meinte der Mensch von der Anmeldung.
    Denkt ihr auf die schnelle findet man was ?? Nö !! Habe schon überall gesucht!!
    Nun habe ich gesehen das bei uns die "Tafel" noch Ehren-Amtliche Jobs vergibt !
    Meint ihr das zählt als "Arbeits-Monate" ?? Müsste doch eigentlich schon zählen !! Bei meinen 2 3/4 J zählten auch "EIBE-Lehrgang" Praktika´s usw.!!!

    Hoffe auf Hilfe :)

    MfG
  • Hast du den keinen Verwandten, der dir die nötigen Zeiten bescheinigen kann. Denen beim Abendgymnasium ist es egal, es geht nur darum, dass du die Zeiten nachweist. Da werden normalerweise keine Prüfungen oder irgendwas gemacht, ob du da wirklich gearbeitet hast.

    Theoretisch müssten auch Tätigkeiten als Haushaltshilfe reichen. ;)
  • Hallo Kitz,

    das Du eine abgeschIossene BerufsausbiIdung oder eine 3-jährige Berufstätigkeit vorweisen solltest stimmt ja. Erziehungszeiten werden angerechnet, ebenso Zeiten der ArbeitsIosigkeit sowie des Wehr- oder ZiviIdienstes.

    Liebe Grüße

    Lady D
  • McKilroy schrieb:

    Hast du den keinen Verwandten, der dir die nötigen Zeiten bescheinigen kann. Denen beim Abendgymnasium ist es egal, es geht nur darum, dass du die Zeiten nachweist. Da werden normalerweise keine Prüfungen oder irgendwas gemacht, ob du da wirklich gearbeitet hast.

    Theoretisch müssten auch Tätigkeiten als Haushaltshilfe reichen. ;)


    Hey,

    leider habe ich in dieser Richtung niemanden :(
    Arbeitslosigkeit usw hab ich alles schon mitgerechnet bekommen, wie gesagt es fehlen 3 MOnate.
    Zählt ein Ehrenamtlicher JOb ??

    MfG :)
  • Am einfachsten, du fragst mal telefonisch-anonym bei der Anmeldestelle des Abendgymnasiums nach. Sag, du hast mal 3 Monate VOLLZEIT als EHRENAMTLICHER gearbeitet und ob das zählt.
  • Normalerweise sind sie ziemlich flexibel, rede direkt mit dem Leiter.
    So etwas dürfte normalerweise kein Hinderniss sein. Bildung darf keinem
    verwehrt werden, schon garnicht wegen paar Monaten.
    Signatur entsprach nicht den Boardregeln -> gelöscht
    MfG xlemmingx
  • Hey,
    das ist wirklich Besch* ²³....Der Leiter besteht drauf das ich die 3J voll habe :(

    Ist schon komisch, sonst schreien alle möglichen Hilfsbedürftigen-Einrichtungen nach Ehrenamtlichen-Helfen und nun wollen sie niemand 8|

    Bye !