16 aber noch kein perso


  • sinasin1
  • 1123 Aufrufe 8 Antworten

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  • 16 aber noch kein perso

    also :
    ich bin 16 geworden und hab aber noch kein perso .. weil das noch weng dauert bis der kommt ( 2 monate !!!! )
    will natürlich trotzdem schon gamez / FILME / Alk ^^
    kaufen .... net erst in 2 monaten !
    jetzt ist die frage : kann cih den abgelaufenen perso auch benutzen oder glauben die dann einem nicht ?
    :)
  • Gehen müsste er schon, ist ja nichts offizielles.

    Ich hab meinen Perso nie gebraucht. :D
    Lag daran das ichs net nötig hatte sowas zu kaufen. ;)

    Man hätt übrigens auch schon einfach vor 2 Monaten dran denken können. :D

    mfg
    neo
  • Für offizielle Dinge, reicht dein Kinderausweiss nicht mehr, aber um Alk, Filme oder sonstige Dinge kaufnen zu könnne, müsste es reichen.
    Kommt aber natürlich auch drauf an, wie sehr man dich auf dem alten Bild noch erkennen kann...

    Greetz
    Wenn ein Upload offline ist => PN
    Bei [COLOR="Green"]allen meinen Uploads[/color] sind die Parts kompatibel!
    Deswegen bitte einfach wenn ein einzelner Part bei NL offline ist, den entsprechenden Part von RS laden!
  • Erstmal oO 2 Monate. Bei mir warn das zwei Wochen...
    Was meinst du denn mit abgelaufenem Perso? Normalerweise bekommt man den erst mit 16.
    Du kannst, falls vorhanden, deinen normalen Pass benutzen.
    Des weiteren hättest du bei der Beantragung deines Ausweises einen vorläufigen Personalausweis beantragen können.

    Falls du keinen Pass hast, machst du dich sogar strafbar, da in Deutschland nach der Vollendung des sechzehnten Lebensjahres die Ausweispflicht gilt.
    (l) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes1 der Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

    (2) Absatz l gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen oder in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung dient.

    Wenn du jedoch von folgendem betroffen bist brauchst du keinen, das wird jedoch nicht der Fall sein, wenn du allein zum Alk kaufen gehen willst^^:
    (3)2 Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten auf Dauer nicht zu besorgen vermögen oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder sich voraussichtlich auf Dauer wegen einer körperlichen Behinderung nicht ohne Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen, können durch die zuständige Personalausweisbehörde von der Ausweispflicht befreit werden.


    Phunny
  • Phunsoldier schrieb:

    sie nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes1 der Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben


    unterliegt er der Meldepflicht oder hat er keine Wohnung wenn er
    verpflichtet ist seinen Perso bei sich zu tragen. Wetten werden noch angenommen :D .

    Ne Scherz bei Seite. Also wenn du schon aus irgendwelchen Gesetzen zitierst
    solltest du sie auch komplett lesen. Oder interpretier ich das GEsetz falsch.
    Stehen alle Bürger unter dem Landesmeldungsgesetz? Wenn das so ist, dann
    nimmt diesen Post bitte nicht so ernst.... ;)