ich werde nächsten Monat meine schriftliche Prüfung haben und den folge Monat die mündliche.
Meine Frage, ab wann habe ich anspruch auf ein besseres Angesteltenengehalt? Erst am dem 1. August, da mein Ausbildungsvertrag bis zum 31. Juli oder sofort nach bestehen der mündlichen Prüfung? Wenn ja wie wird dann der halbe Monat berechnet?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
gruß
germanmaster
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