Strafe für unentschuldigtes Fehlen


  • fattony89
  • 4545 Aufrufe 28 Antworten

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  • In NRW isses so, wenn Fehlen während der 10-jährigen Schulpflicht nachweislich unentschuldigt und von den Eltern gedeckt abläuft kann eine Geldbuße verhängt werden.
    Jüngstes Beispiel für mögliche Komplikationen:
    100er von ~ 14jährigen campen wohl in Köln in Erwartung eines Tokyo Hotel Konzertes. Da ist heute verstärkt das Kölner Ordnungsamt angerückt und hat die Personalien der Kurzen aufgenommen; die werden an die jeweils zuständigen Schulverwaltungsämter weiter geleitet, welche dann wohl weitere Maßnahmen prüfen werden.
    P.S.: Immerhin hat die Ordnungsmacht die Kids vor Ort gelassen, weil sie im Hinblick auf die große Zahl nicht herausfinden konnten, wer vielleicht tatsächlich beurlaubt ist :D
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • Also bei 3 Tagen müsste man bei uns in Sachsen 100%ig eine ärztliche Krankschreibung vorlegen.
    Diese ist bei einer längeren Erkrankung spätestens am dritten Tag in der Schule vorzulegen oder halt per Post zur Schule zu schicken.

    Selber krank schreiben können wir uns, eigentlich, nur 2mal im Schuljahr. Dann natürlich auch nur wenn keine Klausur oder vorher angekündigte Arbeit ansteht.

    Würde auch einfach zum Arzt gehen, mein Hausarzt ist bei Krankschreibungen jedenfalls nicht kleinlich.