mündliche Abiturprüfung mit 0 Pkt. - Möglichkeiten?


  • Milla
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  • mündliche Abiturprüfung mit 0 Pkt. - Möglichkeiten?

    Hallo,

    Ich hatte heute meine mündliche Abiturprüfung im vierten Fach, Informatik (Brandenburg). Wie ich eben nun vom Schulleiter erfahren habe, habe ich angeblich ganze 0 Punkte erreicht. Dies kann schlecht sein, da ich die gestellten Aufgaben gut lösen konnte, die Reaktion auf Fragen war nur nicht gut. So wurden beispielsweise nach 3 Schleifen in Turbo Pascal gefragt, ich wusste jedoch nur 2 ( repeat until [fußgesteuert] und wile do [kopfgesteuerte]). Desweiteren wurden nach Auswahlmöglichkeiten in Turbo Pascal gefragt, bei dem ich aber nur mit CASE OFF antworten konnte. Nun die Frage was ich machen kann, da 0 Punkte ziemlich unwahrscheinlich sind, aber der Schulleiter ein Versehen bzw. Verwechslung ausschließt. Wenn ich Glück habe dürfte ich wohl die Prüfung wiederholen. Ein Termin zur Besprechung mit den 3 Prüfungslehrern ist bereits angesetzt um zu erfahren warum ich angeblich "nichts gewusst hätte und keine Leistung gebracht hätte". Was kann ich ansonsten machen? Meine Leistungen waren auf jeden Fall vorhanden und hätten sicher für 7 oder mehr Punkte gereicht! Denn ich habe nun echt keine Lust notfalls die 13te nochmals absolvieren zu müssen.
    Bin um jede Hilfe dankbar!
  • nein müsste er nicht.

    es wurde ja protokoll geschrieben, da steht alles drin. das kann sich wer anderes angucken. aber 0 punkte sind schon happig und wenn du das alles so gesagt hast - und es auch stimmt, dann dürften da keine 0 pt bei raus kommen.

    wiederholen darfst du die prüfung nicht, bist angetreten und damit is der zug abgefahren.

    abwarten und morgen in der schule anrufen...
  • Bist du mit 0 Punkten überhaupt durchgefallen?

    Bei uns kam seinerzeit der Schulleiter bei der schriftlichen LK Prüfung vorbei. Ich weiß nicht mehr warum, aber irgendwie erzählte er, dass man das Abi auch mit 0 Punkten bekommen könnte, wenn der Rest halt stimmt. Gab damals einen ziemlichen Jubel...
  • Also bei uns in Brandenburg darf man in keinem der Abiturprüfungen 0 Punkte haben. So wie ich und alle anderen meines Infokurs das sehen (die die gleichen Aufgaben hatten) ist meine Leistung viel höher anzusiedeln. Schulleiter meinte dass jetzt bei einem Schulrat oder ähnlichem entschieden wird ob ich nochmal darf. Falls nicht, und ich wiederholen müsste, welche Möglichkeit gibt es das anzufechten? (Protokoll / Vorbereitungszettel von anderer Schule/Lehrern prüfen lassen?). Schon am Vorbereitungszettel kann man sehen dass ich nicht komplett am Thema vorbei bin - was schon einen Punkt machen würde. Wie kann ich ansonsten das Urteil anfechten?
  • Also ich würde erstens mal NIX unterschreiben und mich gegen alles wehren was die mir sagen und auch gegen ALLES UND JEDEN Berufung einlegen. haste das schon deinen Elternm erzählt? Die sollen in die Schule gehen und mal die Lage abchecken. Meistens wird eltern mehr erzählt als "kindern"

    hast du zu einem guten Lehrer einen guten Draht, also biste mit ihm so auf Kumpel? Den solltest du mal genau fragen was du für Möglichkeiten hast. Und frag ihn jetzt bitte nicht wenn er grade zu tun hat ;)

    MFG
    Saffy
    Ich werde mich auch in meiner Signatur an die gewünschten Umgangsformen halten! (#1 allg. Forenregeln)
  • Theoretisch kann man wohl auch vor Gericht ziehen, ich weiß nur erstens nicht, wie viel das bringen wird und zweitens, wie lange so was dauert.

    Ich versteh aber echt nicht, wie es zu einer so extremen Differenz in der Beurteilung kommen kann. Ich dachte, gerade in mündlichen Prüfungen gibt es den ersten Punkt schon fast für die Nennung des Namens...
  • So gesehen recht unwahrscheinlich dass du ernsthaft Null Punkte hast.
    UMGEHEND deine Eltern informieren!
    Diese sollen morgen direkt mit dem Direktor reden.
    Gegebenfalls, oder besser schon vorsorglich Rechtsbeistand einschalten
    um über die Gesetzeslage aufgeklärt zu sein und mit den dementsprechenden Paragraphen kontern zu können.

    Nichts unterschreiben, alles protokollieren lassen was gesagt wird/wurde damit du das Ganze notfalls gegen ihn verwenden kannst.
    Die schriftlichen Aufzeichnungen einfordern lassen und von einem unbefangenen Lehrer überprüfen lassen, gegebenfalls schon über das Schulministerium Infos dazu einholen und die Sache schnell publik werden lassen.
    Sollte sich das ganze als Fake vom Direktor rausstellen, ihm die Anwaltskosten aufbrummen, auf Entschädigung klagen sowie Dienstaufsichtsbeschwerde mit Suspendierungsantrag einreichen.

    MfG Illu


    Edith: was mir grade noch aufgefallen ist, du bist in der 13 und somit ja wahrscheinlich volljährig, damit hast du falls es ernsthaft vor gericht kommen sollte einen ganz anderen status, das ist schonmal positiv für dich. nebenbei aber noch 1 frage. bist du irgendwie mal extrem negativ aufgefallen ?
    falls du negativ aufgefallen sein solltest bzw irgendwas ernsthaft beschissenes an der schule gemacht hast, dann könnte es sein, dass die prüfer+schriftführer dich haben durchfallen lassen und etwas anderes aufs protokoll geschrieben haben als du gesagt hast. halte ich mal für seeeeehr unwahrscheinlich, aber ich würde mir so schnell wie möglich ne kopie vom protokoll machen und das mal durchchecken, weil das dein einziges beweismittel ist.


    Edith2: DrRadon, bedenke bitte das Protokoll
    Ach und @Threadersteller: wir kennen dich nicht können uns kein Bild von dir machen und urteilen nur anhand der Fakten die du uns gibst. daher hoffe ich dass ALLES so stimmt wie du es gesagt hast sonst fällt hier jegliche argumentation wie ein kartenhaus zusammen...
  • Naja, es kann durchaus eine leistungs 6. geben... aber das is schon echt ne leistung das zu schaffen. 8|


    Es dürfte allerdings sehr schwer sein gegen eine Prüfungskommision vorzugehen. Es sind nicht umsonst mehrere, und wen die einander nicht wiedersprechen steht das wort eines schülers gegen das mehrerer lehrer.
  • Hi,
    also das was du schreibst können eigentlich keien 0 Punkt esein. 0 Punkte ist Arbeitsverweigerung, sprich nciht gekommen, nichts gesagt und nichts gewusst. Wenn du aber wie du selbst sagst, einiges gewusst hast, wie z.b. mit den schleifen, wenna uch nu 2 von 3 können das eifnach keien null punkte sein.
    weisst du denn jetzt shcon was genaures?
    ich bin zwar kein freund davon aber zu not kann man auf basis des protokolls, je nachdem was es hergibt, auch noch klagen...
  • 0 Punkte?

    0 Punkte sind meines Wissens, wie schon gesagt wurde Arbeitsverweigerung, nicht antreten.
    Das heißt, 0 (in Worten: Null) Punkte zu erhalten, hättest du an dem Tag verschalfen müssen oder sonstiges. Wenn du dort warst und deinen Mund auf gemacht hast, hättest du schon einen Punkt. Also ich versteh die Welt nicht mehr.
  • also 0 punkte ist wie gesagt für mich auch arbeitsverweigerung - scheint mir nach einem fehler oder der lehrer / prüfer führt nichts gutes im Schilde!
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  • Milla , erstmal ne frage, hab nicht so richtig kappierte steht es schon fest, dass du 0 pkte hast?

    Erfährt ihr nicht sofort nach der prüfung ihre note?

    Und letztens, wenn du denkst, dass die entscheidung nicht richtig war, dann darfst du den Antrag an den schulleiter stellen, um die Prüfung bei den Anderen Prüfern abzulegen. So denke ich mal.

    mfg Allonewalk
  • Also...
    poste doch nochmal genauer, welche Punktzahl Du nun real bekommen hast.
    Deine Schilderungen - sofern wirklich selbstkritisch eingeschätzt hier gepostet -
    lassen nur einen Schluß zu ;)
    Eine der Aussagen - Deine oder die des Schulleiters - stimmt einfach nicht.
    Denn mündliche Schwierigkeiten des Ausdrucks bzw. Teillösungen müssen bei Prüfungsbewertungen immer mit berücksichtigt werden....
    was hier ja somit eine Verweigerung der Prüfungsaufgaben bzw. 100%iges Nichtwissen ausschließt.

    Edit:
    Ich kenn nun nicht den gesamten Umfang der Prüfung - aber eine Kopie (beglaubigt) solltest Du Dir auf jeden Fall, falls Probleme auftauchen, ausstellen lassen ;) ; zudem wäre ein Gedächnisprotokoll Deinerseits und auch schriftliche Notizen Deiner Mitschüler mit denselben/ähnlichen Fragen hilfreich -
    aber nach Rücksprache mit einem gerade bei mir zu Besuch gewesenem 'Lehrer' ;), wären nach deiner Darstellung selbst im schlimmsten Fall vmtl. noch 3 Punkte das Minimum ;)
    Ausnahme:
    Der Nachweis eines Betrugversuches mit vorher geprüften Schülern, wobei gleiche, aber falsche Antworten evtl. als Indiz herhalten müssten.
  • Hallo,

    nun es ist noch immer so wie beschrieben. Am Dienstag Morgen um 7.00 Uhr hatte ich Prüfungsbeginn. Für meine Ansicht lief sie nicht so schlecht (dachte so an 6-7 Punkte, würden auch ausreichen). Nachmittags um 16Uhr konnten wir unsere Ergebnisse erfahren. Dort meinte der Schulleiter dass ich 0 Punkte hätte. Habe sogleich ein Termin mit den drei Prüfungslehrern gefordert. Seitdem muss ich in der Schule anrufen um bei der Oberstufenkoordinatorin (glaub ich) einen Termin zu bekommen. Da gestern Feiertag war und heute frei kann ich erst frühstens Montag einen Termin bekommen. Hat sich also leider noch nichts geklärt :( Ich danke tortzdem schonmal für die gute Hilfe, manches wird mir sicherlich weiterhelfen!
  • Also ehrlich gesagt, ist 0 Punkte im mündlichen fast unmöglich.
    Ich würde auf alle Fälle eine beglaubigte Kopie des Prüfungsprotokolls verlangen und dann mal nachsehen, was da drin steht und natürlich sollten unbedingt mal die Eltern richtig nachhaken, was das soll. warum und wie.
    Das klingt mir alles schon sehr komisch, hast du vielleicht stress mit einem der Lehrer?
  • Wie hier alle gesagt haben, glaube auch ich kaum, das du 0 Punkte hast. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Du muss halt darauf beharren, den Schulleiter nicht in Ruhe lassen. Und wenn er es dir net glaubt, musst du dein altes Zeugniss rauskramen und ihm zeigen, das du nicht schlecht bist. Und das du den Anforderrungen entsprichst.

    Ansich dürfte das kein Problem sein.

    MFG
    Topedmoped