bin im August mit meinem BWL Studium fertig und habe gelesen, dass man jetzt auch nach einem Erststudium eine Lohnsteuererklärung einreichen kann.
Werbungskosten wären dann ja Fachliteratur, Semestergebüren, Scripte etc.
Meine Frage wäre jetzt, bis wann ich die Erkärung eingereicht haben muss? 31 Mai 08? Und kann ich dann die Werbungskosten des kompletten Studiums in einer Erklärung angeben oder hätte ich während meines Studiums von Jahr zu Jahr schon eine Steuererklärung machen müssen?
Gibt es negative Folgen, die meine ERSTE Lohnsteuererklärung nach sich ziehen könnte?
MfG
Zorro
[SIZE=1]Moral ist eine Erfindung der Menschheit und KEINE Konsequenz des Lebens![/SIZE]