Lohnsteuerklärung

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  • Zorrrrro
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    Hallo,

    bin im August mit meinem BWL Studium fertig und habe gelesen, dass man jetzt auch nach einem Erststudium eine Lohnsteuererklärung einreichen kann.
    Werbungskosten wären dann ja Fachliteratur, Semestergebüren, Scripte etc.

    Meine Frage wäre jetzt, bis wann ich die Erkärung eingereicht haben muss? 31 Mai 08? Und kann ich dann die Werbungskosten des kompletten Studiums in einer Erklärung angeben oder hätte ich während meines Studiums von Jahr zu Jahr schon eine Steuererklärung machen müssen?

    Gibt es negative Folgen, die meine ERSTE Lohnsteuererklärung nach sich ziehen könnte?

    MfG

    Zorro
    [SIZE=1]Moral ist eine Erfindung der Menschheit und KEINE Konsequenz des Lebens![/SIZE]
  • Natürlich kannst du nur Werbungkosten usw. eines Jahre mit evtl. angefallenen Steuerzahlungen usw. im selben Jahr verrechnen. Meines Wissens kannst du auch noch Lohnsteuererklärungen vom Jahr 2005 ausfüllen, aber frag dazu mal am besten dein zuständiges Finanzamt.
  • Deine Zahl ist richtig und wenn Du einen Lohnsteuerverein / Steuerberater aufsuchst hast Du Zeit bis zum 31.12.08 um Deine Erklärung für 07 abzugeben. Alles andere verfällt.

    Ich frage mich nur wofür Du eine machen willst ?
    Aus Deinen Posts geht nicht hervor ob Du schon jemals eine sozialversicherungspflichte Arbeit hattest.
    Man kann nur Steuern zurückbekommen, wenn man auch welche gezahlt hat... ;)
    Mach Dir über das Thema erst keinen Kopf und sieh sieh nach was am Ende des Jahres 2007 auf Deiner Lohnsteuerkarte aufgeführt ist.
  • lukas hat völlig recht. nur wer steuerpflichtiges entgelt bezogen hat, kann auch einen ausgleich machen. dann könne aufwendungen als werbungskosten oder als sonderausgaben geltend gemacht werden.
    es gibt eine ausnahme: und zwar den steuervortrag, der kann aber hier nicht angwannt werden, da noch nie steuer bezahlt wurde.