Anzeige wegen Urkundenfälschung? Dünges?

  • Benötige Hilfe

  • HBK80
  • 2269 Aufrufe 9 Antworten

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  • Anzeige wegen Urkundenfälschung? Dünges?

    Hallo, ich habe bei onlinewahn.de einen Ausweis mit nem anderen Namen (von so einer aus unserer Klasse) erstellt, aus Fun und da war halt die Unterschrift und alles generiert. Nun will der Vater von dieser Person mich wegen Urkundenfeltschung anzeigen, was tun? Verrückt, oder nicht?
  • Tja, mein Lieber
    es ist, wie hier mit dem Posten oder sonstwie im Leben
    Besser ist es, vorher genau überlegen, und dann erst handeln.

    Ich rate Dir erstmal, Dich über die u.g. Links mal 'schlauer' zu machen
    dann persönlich bei den Eltern vorzusprechen
    und Dich dort angemessen für deinen 'Blödsinn' zu entschuldigen.
    Denn...das ist wirklich keine Lappalie mehr ;)
    auch, wenn die Androhung einer Anzeige evtl. nicht so ernst gemeint ist,
    wie es hier vielleicht klingt....
    Dein Alter wäre nämlich bei der Strafzumessung noch ein entscheidender Faktor

    :guck: allgemein
    Urkundenfälschung - Wikipedia

    267 StGB
    Urkundenfälschung
    § 267 StGB - Urkundenfälschung .:. Gesetze von Juraforum.de
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    speziell
    § 275 StGB
    Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
    § 275 StGB - Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen .:. Gesetze von Juraforum.de
    (1) Wer eine Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet, indem er
    1.
    Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,
    2.
    Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder
    3.
    Vordrucke für amtliche Ausweise
    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 276 StGB
    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
    § 276 StGB - Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen .:. Gesetze von Juraforum.de
    (1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,
    1.
    einzuführen oder auszuführen unternimmt oder
    2.
    in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    EDIT:
    Weiterlesen hilft enorm ;)....Der Versuch ist strafbar !
    Die Einzigen, welche sich hier vernünftig (Spyro) und u.a. argumentativ äussern (Corban)
    << Die Straftatbestände sind nicht vollumfänglich erfüllt >>,
    setzen sich ja schon deutlich von den laienhaften Restkommentaren ab !
    Die Entscheidung hierüber obliegt der Staatsanwaltschaft...Richtig
    Wenn es aber nun doch aus div. Gründen mal zu einem diesbzgl. Verfahren kommt ? Was dann !
    Da wir hier nun nicht wissen, ob HBK80 ein reales JPG eingebaut hat...etc.pp.....
  • HBK80 schrieb:

    Hallo, ich habe bei onlinewahn.de einen Ausweis mit nem anderen Namen (von so einer aus unserer Klasse) erstellt, aus Fun und da war halt die Unterschrift und alles generiert. Nun will der Vater von dieser Person mich wegen Urkundenfeltschung anzeigen, was tun? Verrückt, oder nicht?



    Was heisst hier...Verrückt oder nicht?...der einzige verrückte hier, bis nur du allein, denn das ist das blödeste und idiotische, was du tun konntest!
    Hattest du jemals daran gedacht, was das für auswirkungen hat oder hast du jemals daran nachgedacht, was das für den anderen unschuldigen Beteiligten beteutet??...Nicht?
    Dann hast du jetzt die möglichkeit dazu und nimm den Rat von müsli an!
    Spass und Fun kann man mit zweierlei messen, aber das hier hat mit Fun nichts zu tun!
    Ich würde dich auch anzeigen....!:rot:
  • Hi,

    nimm es leicht :) Ich war mal auf der Seite von onlinewahn und habe mir selbst einen Ausweis generiert und ausgedruckt.
    Was soll es da für Probs geben? Selbst wenn du den Namen des "Kumpels" voll eingestzt hast und auch ein richtiges und stimmiges Passbild verwendet hast, so ist doch für jeden Betrachter auf den ersten Blick zu erkennen, dass dieser Ausweis eine "lustige" Immitation ist.
    Kein Staatsanwalt würde wegen so einer Immitation Ermittlungen anschieben, da bin ich mir sicher. Und bei den von "muesli" genannten Delikten muss nun mal die "Staatsmacht" ermitteln und Anklage erheben.
    Aber diese "Anzeige" würde überall mit einem müden Grinsen in die "runde Ablage" geworfen.
    Nimm's leicht! Und wenn es dir hilft, hier noch eine alte Weisheit:
    "Der allergrößte Lump im Land, das ist und bleibt der Denunziant".

    Regards
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Also der Vater wäre meiner Meinung nach schlecht beraten hier Anzeige zu erstatten. Denn bestraft wird, wie bereits oben steht, "wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt"
    Ich denke nicht, dass du den Ausweis im "Rechtsverkehr" benutzen wolltest, oder? Das ganze ist vergleichbar mit irgendwelchen Juxgeldscheinen. Übel wird es erst, wenn du versuchst die im Alltag einzusetzen.
  • Wegen der Anzeige würd ich mir keine Sorgen machen! Die Straftatbestände sind nicht vollumfänglich erfüllt.

    § 267 StGB "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr..." Wohl nicht!
    § 275 StGB "...die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind..." Wohl auch nicht!
    § 276 StGB "...der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,..." Auch nicht!

    Entschuldigen wär vielleicht trotzdem nicht schlecht, wenn die Eltern vom "Opfer" sich so aufregen.
  • Jeder der hier die dicken Paragraphen auspackt hat die Seite und auch den generator an sich wohl noch nicht gesehen. -_-
    Ich an deiner Stelle hätte den Vater wohl ausgelacht und mich nich' drum gekümmert. Denn ganz abgesehen davon, dass du mit dem Ausweis nichts gemacht hast - so ist unser Wissensstand - ist dieser auch durch MEHRERE Aufälligkeiten klar von einem echten Ausweis zu unterscheiden.
    Weder die Nummer ist einmalig noch ist sonst wo ein Echtheitsbeweis.

    Mach dir kein Stress, dont care 'bout den Vater da und bleib cool. Selbst wenn du den Namen der Bundeskanzlerin eingetragen hättest - who cares?

    In diesem Sinne

    'ses
    [SIZE="2"]
    [FONT="Book Antiqua"]Du hast nicht nur keine Ahnung, sondern es mangelt dir auch erheblich an Logik.
    Da wirst du wohl weiterhin auswendig lernen und nachplappern müssen.[/FONT]
    [/SIZE]