Grafikkarte zurückgeben


  • Psycho86
  • 1117 Aufrufe 8 Antworten

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  • Grafikkarte zurückgeben

    hab bei MEDIAMARKT ne Grafikkarte gekauft (vor gut nem Monat...). Möchte sie jetzt zurückgeben, da die Leistung sehr zu wünschen übrig lässt.


    geht das? und was für nen Grund soll ich angeben?
  • Nein, geht nicht, dafür hattest du 14 Tage, ansonsten nur noch GraKa. Wenn dir der Verkäufer falsche Infos gegeben hat, dann kannst du es versuchen, aber ein Nachweis ist sehr schwer...
  • Unsre Wirtschaft-und-Recht-Lehrerin hat uns mal erzählt, dass wenn eine minderjährige Person (also unter 18) etwas kauft, ohne seine Erziehungsberechtigen (im Normalfall Eltern ;) ) vorher gefragt zu haben, ob sie zu diesem Kauf einwillligen, und sich dann herausstellt, dass die Eltern auch im Nachhinein keine Einwilligung geben, so kann der Kauf auch ohne einen Kassenzettel rückgängig gemacht werden - wenn du also unter 18 Jahre alt bist kannst du es ja mal versuchen.
    Solltest dich aber auf jeden Fall vorher nochmal gründlichst informieren!

    fu_mo

    EDIT: so schlimm find ich meine his x1600xt gar nett (hat meines Wissens nach denselben Chip und Speicher wie die x1650pro) - ist weitaus besser als ein OnBoard-Chip (du hattest sie in einem andern Thread als schlechter bezeichnet); hab sie mir allerdings vor 'nem dreivierteljahr für 77€ bei eBay gekauft ;)
  • abassin schrieb:

    Nein, geht nicht, dafür hattest du 14 Tage, ...


    Vorsicht! Bei Direktkauf im Laden hat man grundsätzlich KEIN Rückgaberecht! Weder innerhalb von 14 Tagen noch sonstwie! Nur wenn der Laden dies in seinen AGB garantiert, machen die das auf freiwilliger Basis.

    Ansonsten, falls du das Gefühl hast, das die Karte nicht richtig arbeitet, als Gewährleistungsfall reklamieren. Der Händler kann die dann gegen ein gleiches Modell tauschen, oder, falls die Karte immer noch unter der zu erwartenden Leistung bleibt, Geld zurück. Nur auf die Reklamations-Tour hast du eine Chance! ;)



    fu_mo schrieb:

    ... dass wenn eine minderjährige Person (also unter 18) etwas kauft, ohne seine Erziehungsberechtigen (im Normalfall Eltern ;) ) vorher gefragt zu haben, ob sie zu diesem Kauf einwillligen, und sich dann herausstellt, dass die Eltern auch im Nachhinein keine Einwilligung geben, so kann der Kauf auch ohne einen Kassenzettel rückgängig gemacht werden - ...


    Auch hier eine unvollständige Info. Je älter das Kind bzw. der Jugendliche ist, desto höher kann es eigenverantwortlich einkaufen. Bei einem Jugendlichen von 17 Jahren beispielsweise kann man 50 - 100 Euro dafür als möglichen Betrag annehmen, bei einem 10-Jährigen wären schon 10 Euro zu viel. Ohne Kassenzettel klappt das auch nur, wenn man nachweisen kann, dass dieses Produkt genau in diesem Laden gekauft wurde. Bei einem Medion-Artikel von Aldi ist das sicher einfacher, als bei einem ACER-Monitor von einem x-beliebigen Händler!
  • Moin !

    Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen !

    Wieso bitte gibt man 150 Euronen für 'ne Graka aus und testet sie nach Einbau nicht direkt vernünftig auf Leistung und Funktion :confused: ?!?

    Aber wie abassin schon schrieb:

    14 Tage Rückgaberecht ab Kaufdatum


    ACHTUNG !
    Die Durchführung des im folgenden Text beschriebenen Vorgehens stellt eine Straftat im Sinne eines Betruges dar !
    Ich will niemanden zur Durchführung annimieren !
    Dies stellt lediglich ein "so geht es auch" dar !

    Du könntest natürlich, wo Du selbst schon von Overclocken sprichst, die Karte so brutal übertakten das sie sich verabschiedet.
    Dann mit der Karte zum Laden wandern, denen erzählen "Tat's einfach nicht mehr" und darauf hoffen das Du eine andere Karte bekommen kannst oder die Dir eine Gutschrift geben. Die müssen, soweit ich weiss, jedoch nur reparieren was bei einer Graka aber ziemlich utopisch ist - also Austausch o.ä..
    Wenn nur getauscht wird - die nächste und übernächste Karte auch zerschiessen und denn dann sagen das Du so'nen Schrott nicht mehr haben willst und eine andere fordern oder Gutschrift.
    Sollten die jedoch skeptisch werden und das irgendwie nachvollziehen können was Du da getrieben hast gibt es mit Sicherheit eine Anzeige wegen Betruges !

    Ausserdem kommt natürlich Mr. Andersons Argument (siehe ein Thread weiter unten) dazu

    Zitat: "Wenn man auf eigenes Verschulden Geld "verliert", dann soll man das net auf Kosten der Allgemeinheit wieder reinholen, vor allem wenns die fünffachen Kosten verursacht."

    Fazit: Besser nicht so machen


    Verklopp das Ding doch bei ebay - evtl. bisschen Verlust aber die Karte biste los.
  • Wie Mustermann schon richtig beschrieben hat, gelten die 14 Tage nur beim Onlinekauf (und Haustürgeschäften soweit ich weiß).

    Ich wüsste auch nicht warum die jemand zurücknehmen sollte.
    Du benutzt die Karte, brauchst nen Monat um festzustellen das du sie nicht willst und dennoch willst du den gesamten Kaufbetrag wieder?

    Behalte sie entweder oder verkaufe sie eben bei ebay, aber da jetzt irgendwas zu ermogeln ist mehr als unschön.

    @ Gravedigga, den Vorschlag würd ich nicht nur wegem der Straftat nicht machen, sondern auch weil es einfach schwachsinnig ist 3 Grafikkarten zu schrotten nur um das Geld wieder zu kriegen.
    Wenn man auf eigenes Verschulden Geld "verliert", dann soll man das net auf Kosten der Allgemeinheit wieder reinholen, vor allem wenns die fünffachen Kosten verursacht.

    mfg
    neo
  • abassin schrieb:

    MusterMAnn?
    Ehm...es ist gesetzlich festgelegt, dass du sowas machen musst, also die Rückgabe. ...


    Absoluter Quatsch! Du hast keine Ahnung und solltest dich lieber mal vorab informieren, bevor du so etwas behauptest! Das selbe gilt für GrAVeDiGGa!

    Mr, Anderson hat es bereits nochmal erklärt:
    14 Tage Rückgaberecht, bzw. 1 Monat bei Ebay, gelten nur bei Versandgeschäften, wie Online- oder Katalogbestellungen. Aber dabei sind natürlich Regeln zu beachten und speziell für Kunden angefertigte Ware oder entsiegelte Software oder auch CPUs und Speichermodule können i.d.R. von der Rücknahmeverpflichtung ausgeschlossen werden.

    Manch ein Verkäufer im Laden ist kulant und tauscht, wenn Originalverpackung und Zubehör noch vorhanden sind, den Artikel unter Umständen gegen ein höherwertiges Produkt aus. Aber nach über einem Monat gibt es nirgendwo mehr einen Rechtsanspruch, ausser dem geschilderten Gewährleistungsfall.

    Absichtlich Geräte zu zerstören und das eventuell sogar mehrfach, kann dazu führen, dass ein Händler das so nicht hinnimmt und im Gegenzug sogar den Käufern wegen versuchten Betruges anzeigt. Wär nicht das erste Mal!