mfg hallle
wenn ihr ÄRGER bekommt... ist doch egal:
ÄRGER IST NE FORM VON AUFMERKSAMKEIT!!
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harcel schrieb:
was will er noch über seine straftat nachdenken? wer so was krankes macht kann nicht klar denken! diesen menschen fehlt offensichtlich etwas in der birne und deswegen werden sie nie einsehen etwas falsches gemacht zu haben. deswegen gibt es doch auch so viele wiederholungstäter.
hallle schrieb:
aber ganz ehrlich finde ich es ziemlich gut, dass es die todesstrafe nicht mehr gibt... ausserdem hätte der täter dann keinen lerneffekt. er wäre tot,
XtreamAlone schrieb:
Ich bin ganz klar für eine Todesstrafe, allerdings ist der elektrische Stuhl kein geeignetes Mittel. Eigentlich müsste der Täter wenigstens annähernd soviel leiden, wie sein(e) Opfer gelitten haben.
Der Täter muss verstehen, dass er ein Leben zerstört hat und dann mit dieser Gewissheit darf er erst sterben.
Beispielweise 3 Jahre Gefängnis, danach Hinrichtung. Jedoch weiß der Gefangene von Anfang an, dass er sterben wird. So kann psychologischer Druck aufgebaut werden.
Spyro69 schrieb:
Dann heisst das für dich, das es NICHT gegen die menschenrechte ist, wenn die Opfer, ein lebenlang leiden und zu früh aus dem Leben ausscheiden müssen, nur weil der Täter mehr Rechte hat???
Spyro69 schrieb:
Kinderschänder haben kein RECHT auf LEBEN und somit gehören sie sofort, durch den elektrischen Stuhl , hingerichtet !
LeSergio schrieb:
eine Volksbefragung zum Thema Lbenslänglic für Sittendachse durchführen,
Harte Worte, die manche hier so von sich geben. Bei den meisten merkt man leider auch, dass sie sich noch nie ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt haben und ihre Antworten rein emotionalen Ursprungs sind.
1. Der elektrische Stuhl ist eine der schmerzhaftesten Hinrichtungsmethoden, die es gibt.
Der Täter hat nicht mehr Rechte, sondern lediglich die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch auch. Diese nennen sich Menschenrechte!
Man muss eben auch an die Menschen denken, die einsehen, dass sie etwas falsch gemacht haben, es bereuen, erfolgreich therapiert werden können und nicht wieder rückfällig werden. Solchen Leuten soll man jedes Recht auf eine zweite Chance verwehren? .
Sie taten es ja nicht nur, weil sie es wollten, sondern wegen einer tiefgreifenden psychischen Störung, zB durch Misshandlung im Elternhaus, denen ist eh schon schlimmes widerfahren.
Nur um das klarzustellen: Ich sympathisiere nicht mit Kinderschändern oder sonstigen, ich finde nur, man muss jeden Menschen gleich betrachten..
Spyro69 schrieb:
Nach deiner Aussage und Meinung , nimmst du den Täter in Schutz u[/B]
Du sollst dir selbst mal Gedanken über diese Thema machen und uns nicht vorwerfen, wir würden emotional Handeln !
Spyro69 schrieb:
...sprich, wenn ein Mensch, einem anderen das Leben zerstört, hat er kein Recht weiter zuleben !
Spyro69 schrieb:
Ich habe noch nie gehört, das Kinderschänder eingesehen haben, das sie was falsches gemacht haben, denn geschweige wurde sie erfolgreich therpiert, denn sie WUSSTEN, das sie was falsches gemacht haben und ihr Befriedigung ist eben der Sex mit Kinder....da hilft keine Reha oder Therapie !
Spyro69 schrieb:
Nach deiner Meinung müssen jetzt andere Menschen, für sein Leid büßen, nur weil der Täter ein schlechtes KIndheit gehabt hat??
Komisch ist nur...viele Menschen habe auch schlechte Kindheit gehabt, aber habe sie nach solche bestialische Methode angewendet???...sicher nicht !
Spyro69 schrieb:
Nach deiner Aussage und Meinung , nimmst du den Täter in Schutz und verigsst in deinem ganzen Beitrag auf eines...DIE OPFER
Rommel007 schrieb:
wenn 100% bewiesen ist das er/sie schuldig ist das die todes strafe angewand wirtd
d@vidoff schrieb:
denn das sie psychisch krank sind steht ja wohl ausser Frage
RobbyLee schrieb:
Kinderschänder soll man weiterhin wegsperren, jedoch gibt es da ein Problem. Stell dir vor ein 23jähriger Kumpel geht Abends in die Disko. Er wird von einem Mädel angesprochen und hat mit ihr ein 1 night stand. Was er nicht weiß: Das Mädel ist erst 14 und is mit erwachsenen Freunden in die Disko gekommen.
= Kinderschändung.
Cyberonic schrieb:
Es ist ja wohl offensichtlich auf freiwilliger Basis geschehen
CF-re4l schrieb:
Wär schon richtig wenn sie die Strafzeit verlängern würden aber wenn sie das machen würden wär es meines erachtens besser wenn man erst lebsnslänglich bekommen würde wenn man ein wiederholungs täter ist. Also man nach dem ersten mal so 3 jahre brkommt und wenn man zum wieder holungstäter würd sollte man erst dann 99Jahre bekommen weil wenn man zweimal den selben fehler begeht ist man ja selber schuld. Wenn das erste nur n Ausrutscher war reichen drei Jahre denn jeder hat ne zweite chance verdient oder etwa nich?
Hat sicher jeder von gehört von dem deutschen der in der türkei was mit nem Kind hatte und dafür gleich lebenslänglich ach kommt leute war wär das denn!
mfg CF-re4l