Mankei schrieb:
Einer Frau oder einem Kind, denen man Gewalt angetan hat, wird zuerst bei den Vernehmungen, bei den notwendigen Untersuchungen und dann im Prozeß die Tat immer wieder vor Augen geführt. Sie müssen mit anhören, wie die Verteidigung darauf plädiert, dass der Täter selbst ein Opfer sei, da seine Lebensumstände oder seine familiären Verhältnisse ihn zur Tat verleitet haben. Sie müssen damit rechnen, dass man versucht, ihnen eine Teilschuld zu geben durch ihr Verhalten oder ihr Aussehen. Dann kommt das Urteil: im Vergleich zu einem Autodieb ist die Strafe ungerechtfertigt gering,
Das ist Blödsinn, du guckst zuviel fernsehen. Beim Großteil deutscher Prozesse werden gar keine Zeugen (zB die Opfer) vorgeladen, da wird nix mehr "immer wieder vorgeführt."
Weißt du überhaupt was auf Autodiebstahl steht? Ich meine wenn du es die ganze Zeit damit vergleichst ... Ich glaube nämlich nicht.
Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!