Vorsicht vor Google!


  • abassin
  • 4944 Aufrufe 82 Antworten

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  • NeWsOfTzzz schrieb:


    Wenn man sein Auto unverschlossen stehen lässt, haftet man mit für Leute die damit Unfug machen!


    Äh ja, aber die Leute selbst werden auch wegen Diebstahls verknackt oO
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Hi,
    pass mal auf.
    Wenn ich die Tür offen lasse, HAST DU NICHT DAS RECHT INS HAUS ZU KOMMEN!
    Ich kann doch auch net sagen : ich hab ihm 500000 Euro geklaut, er hat doch seine Tür aufgelassen.
    Also echt mal, bitte denken bevor du schreibst...
    Greez,
    abassin
  • Aber da dir Google nicht "ins Haus" gegangen ist, kann nicht viel sein....sie haben lediglich geschaut ob verschlossen ist (warum auch immer...)
    [SIZE="1"][COLOR="DeepSkyBlue"][COLOR="Black"]W[/color]ithout
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    [COLOR="Black"]R[/color]easons[/color]
    [/SIZE]
  • Ihr versteht das nicht? Ein Portscanner versucht ja nicht durch die Tür zu gehen, sonder guckt nur ob die Tür offen ist. Und das ist, wie gesagt, erlaubt.
    Außerdem bezweifle ich, dass es verboten ist, durch eine offene Wohnungstür zu laufen. Natürlich darf man in der Wohnung nix klauen oder so, aber durch eine offene Wohnungstür zu laufen.. mal ernsthaft, ich bezweifle, dass das eine Straftat ist!
  • Natürlich geht er rein. ich glaube du hast gar keine Ahnung wie ein Portscanner funktioneirt. Wie soll er denn wissen ob ein port offen oder geschlossen ist, wenn er nicht probiert sich mit dem Rechner auf diesem Port zu verbinden. Klappt die Verbindung, ist er driN!

    ich denke es gibt da eh noch kein Gerichtsurteil zu und es ist vermutlich auslegenungsache der Richter, egal zu welchem Ergebnis wir hier kommen. Von daher bringt die Diskussion so weiter nichts. Wies im Gesetz drins teht, sollten wir jetzt alle wissen.
    Deine Vergleiche allerdings, hinken überall.

    Vom allgemeinen deutschen Recht hast du wohl keine Ahnung. Sicherleich ist es verboten durch eine offene Haustür zugeben, solange es nicht DEIN Haus ist. Man darf sich auch nicht auf dem Grundstück des Hausbesitzers befinden, wenn man nicht dazu berechtigt ist! Und Grundstücke sind im seltensten Fall abgeschlossen ...

    Kennst du nicht diese netten Schildchen: "Privatgrundstück! Unbefugten ist der Zutritt verboten!" ?
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Genau Cyberonic, du bringst es eigentlich auf den Punkt!
    Jedes Grundstück mit diesem Schild darf nicht betreten werden!
    Grundstücke ohne dieses Schild schon!

    PS: Erstens glaube ich, kenne ich mich von der technischen Seite wesentlich besser aus als du
    und Zweitens hat es sehr wohl Gerichtsurteile gegeben.. Ich stelle meine Behauptungen nicht auf Seidenfüße, wie ich auch erwähnte war ich schon vor fast einem Jahrzehnt in der Szene aktiv:
    Port-Scan nicht strafbar - News - intern.de

    PPS: Hier auch nochmal zum deutschen Recht von einer Anwaltskanzlei:
    Port Scan:

    Port Scan bedeutet das Überprüfen von den Ports, über die die einzelnen Server oder Client-Rechner miteinander verbunden sind. Dadurch kann man sehen, welcher Port aktuell geöffnet ist. Hier besteht nun die Gefahr, dass Hacker diese Lücke nutzen, um über den geöffneten Port auf den Computer zuzugreifen und ihn dadurch zu schädigen.

    Da das alleinige Scannen der Ports keinen Straftatbestand darstellt, wird dieses aufgrund der noch nicht eindeutigen Gesetzeslage nicht strafrechtlich verfolgt.

    Quelle: Strafbarkeit von Hackern - Welche Strafen drohen Hackern?
  • NeWsOfTzzz schrieb:

    Genau Cyberonic, du bringst es eigentlich auf den Punkt!
    Jedes Grundstück mit diesem Schild darf nicht betreten werden!
    Grundstücke ohne dieses Schild schon!


    Quatsch. Es ist völlig egal ob ich ein Schild aufhänge oder nicht. Mein Grundstück darf nur von mir authorisierten Personen betreten werden. Tun es andere, kann ich sie dazu zwingen mein Grundstück zu verlassen. Wenn sie sich weigern, kann ich sie anzeigen.
    Dieses Schild dient nur dazu, den Unbefugten darauf hinzuweisen, dass der Besitzer mitunter rigoros reagieren kann und auch schonmal gerne wen anzeigt.
    Kennst du nicht den Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

    Hier nochmal aus dem Gesetz:

    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Als befriedetes Besitztum gilt aauch das eigene Grundstück.


    Zum Port-Scan (aus deiner Quelle):
    Ein amerikanisches Gericht hat entschieden [...]

    Wir sind nicht in Amerika, sondern in Deutschland!

    wird dieses aufgrund der noch nicht eindeutigen Gesetzeslage nicht strafrechtlich verfolgt.

    Einigen wir uns darauf.
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Tun es andere, kann ich sie dazu zwingen mein Grundstück zu verlassen. Wenn sie sich weigern, kann ich sie anzeigen.


    Nur anzeigen oder auch mit Gewalt zwingen ?
    Wuerde mich mal interessieren !
    Gestern Nacht haben 2 Typen versucht ein Auto zu klauen das auf einem Parkplatz stand der zu dem haus gehoert in dem ich wohne ! Haette ich dann hingehen koennen um die beiden mitm Baseballschlaeger zu bearbeiten oder gibts dann aerger ? Immerhin waren sie ja auf meinem Grundstueck und aufgefordert zu gehen habe ich sie (Von oben aus dem Fenster) und die Polizei gerufen habe ich auch also hab ich ja eigentlich alles getan oder ?
    so far...
  • Ich glaube kaum, dass du sie mit nem baseball-Schläger bearbeiten darfst. Selbstjustiz ist in DE leider verboten. ;)
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte sein, dass du sie hättest festhalten können und mit Ihnen auf die Polizei warten. Wenn sie das nicht wollen (wovon ich ausgehe) darfst du sie auch mit dem nötigen Maß an Gewalt festhalten bis die Polizei eintrifft. Solange du dazu physisch in Verfassung bist versteht sich.

    @NeWsOfTzzz: Bei davidoff geht es ja zusätzlich um den versuchten Autodiebstahl.
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Ja geht ja jetzt auch nur um die Theorie ! Ich waere nicht im Traum darauf gekommen nach unten zu gehen und mich alleine mit 2 Autodieben anzulegen ! Ich hab nur die Polizei gerufen und bin wieder schlafen gegangen ! Achja und es ist nicht DE sondern UK !

    Aber du meinst wenn jemand bei mir einbricht und evtl. auch noch bewaffnet ist dann ist der Hauseigentuemer berechtigt gewaltsam gegen den Eindringling vorzugehen ? Um das ganze mal noch etwas zuzuspitzen, mal angenommen jemand bricht bei mir ein und ist auch noch bewaffnet, ich wache auf bemerke das und toete den Einbrecher ! Faellt das dann unter Notwehr und ich kriege keinen Stress ?
    so far...
  • Hier mal meine Theorie:
    Ich persönlich glaube kaum, dass das was mit scannen zu tun hat.
    Passierte also ,als du deinen Computer angeschalten hast:
    - evtl. verbindet sich dein Router/Modem dann automatisch mit dem Internet
    -> du bekommst evtl. ne neue IP-Adresse
    Wenn jemand mit der selben IP-Adresse was mit Googles tools gemacht hat, aber unerwartet offline geht, denkt Google, dass du er bist.
    Solangs also net andauernd passiert kannste denke ich beruhigt sein.
  • Hi,
    Hab extra geuguckt danach die IP hatte ich schon seit 8 Stunden vor dem Vorfall.
    Also ich finde, es sollte folgendes klar sein:

    Wenn jemand einen anderen scannt, dann ist das verboten in Deutschland. Was die USA sagt, ist bei uns egal!

    Wenn jemand ein Auto klauen will und es dir gehört, kannst du mit nem Baseballschläger hingehen, aber du darfst sie net schlagen. Du musst ihnen sagen, dass sie abhauen sollen und sagen, dass du die Cops geholt hast. Wenn sie dich angreifen, dann darfste erst zuschlagen (Notwehr), jedoch auch nciht gleich töten!
    Ich selber habe früher auch ab und zu mal gescannt! Und nunja, ich musste nur bei xray lesen und mir was sofort klar, dass das verboten ist! Warum?
    Weil jeder Portscanner auf den Server connected und schaut, ob er anonymous reinkommt und lese- und schreibrechte hat! Das heißt, eer geht ins Haus rein und guckt ob er freien Zugriff hat und vielleicht sogar was mitgehen lassen kann. Das ist Diebstahl und kann auch geahndet werden, egal wie lange man schon in der Szene ist!!


    Wollte das nur gesagt haben!

    Greez,
    abassin
  • abassin schrieb:

    Wenn jemand einen anderen scannt, dann ist das verboten in Deutschland.


    Sag mal, kannst du lesen?

    Oder bist du einfach nur schwer von Begriff :depp:

    Meinst du eine deutsche Anwaltskanzlei und Wikipedia lügt? :löl:

    Such doch einfach mal bei Google nach
    portscan strafbar
    und wenn du mir eine Seite zeigst mit nem Gerichtsurteil oder sowas in der Art dann geb ich dir nen Keks! :drum:


    .
  • d@vidoff schrieb:


    Aber du meinst wenn jemand bei mir einbricht und evtl. auch noch bewaffnet ist dann ist der Hauseigentuemer berechtigt gewaltsam gegen den Eindringling vorzugehen ? Um das ganze mal noch etwas zuzuspitzen, mal angenommen jemand bricht bei mir ein und ist auch noch bewaffnet, ich wache auf bemerke das und toete den Einbrecher ! Faellt das dann unter Notwehr und ich kriege keinen Stress ?


    Das kommt auf die Situation an. Wenn er dich mit einem Messer direkt angreift, du dir ein Messer nimmst und dich wehrst und er dabei "versehentlich" ums Leben kommt, fällt das mit ziemlicher Sicherheit unter Notwehr.
    Allerdings musst du natürlich auch sofort aufhören dich zu wehren, wenn die Gefahr abgewendet ist, er zB am Boden liegst. Dann musst du den Krankenwagen rufen, sonst kannste wegen unterlassener Hilfeleistung drangekriegt werden.


    ZUM Portscan ist die Rechtslage wahrscheinlich noch zu uneindeutig um das pauschal sagen zu können, das wird jeder Richter so entscheiden wie er denkt.
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • ZUM Portscan ist die Rechtslage wahrscheinlich noch zu uneindeutig um das pauschal sagen zu können, das wird jeder Richter so entscheiden wie er denkt.

    Erstens das, und zweitens ist es bei Google auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur kommerziellen Nutzung, was schlimmer geahndet wird...
  • Hi,
    Mir gehts hier ums Prinzip.
    Man sind wie jetztn Überwachungsstaat. Hier gehts auch um die Moral!
    Jeder sollte seine Grenzen kennen und naja...Wenn ein Konzern seine "Kunden" so ausspioniert, trübt das das Vertrauen...
  • info zu den autodieben weiter oben:
    (diese paragraphen sollte jeder kennen. hab ich sogar mal vor langer zeit bei der bundeswehr lernen müssen, selbst die berufen sich bei ihrem objektschutz -Bundeswehrgelände und -eigentum - auf diese paragraphen)

    hier greifen §127 StPO (bitte mal googlen):
    jedermann kann einen mutmaßlichen täter festhalten bis die polizei eintrifft, wenn nötig mit gewalt!

    und §32 bzw. §33 (auch googlen):
    notwehr -> wenn sich die autodiebe wehren (was sie sicher tun werden, wird mir jeder richter sofort glauben), dann darf ich "verhältnismäßig" auch mal fester zuschlagen!

    diese genannten paragraphen erlauben mir bereits einen großen handlungsspielraum. später stehen halt noch die aussagen der beteiligten gegenüber, wobei dem/n täter/n weniger glauben geschenkt wird.

    auch wenn ich nicht körperlich eingreife, so muss ich wenigstens die polizei rufen wenn eine straftat begangen wird (den § habe ich gerade nicht so zur hand).
  • chubach was du schreibst ist totaler blödsinn, es steht zwar in §129 des StPO jedoch kannst du aus Privatperson nicht die Schuld eines Tatverdächtigen genau bestimmen.

    Somit darfst du ihn nicht Festhalten.
  • Mad-manu, wenn du selber keine Ahnung hast solltest du es lieber unterlassen andere belehren zu wollen.

    § 127
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.


    @chubach: Man muss auch eine Straftat, die bereits begangen wurde, nicht melden. Wie es bei Straftaten aussieht, die gerade begangen werden, weiß ich nichts zu.
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Alta ist dieses lächerliche Thema immer noch ned durch?!
    Jedes mal wenn ich diesen Thread sehe bekomme ich das verlangen Firefox auszuschalten?! Es ist doch egal ob Post-Scans erlaubt sind oder nicht. Da ist hier bisjetzt auch noch keine vernünftige antwort gekommen. ( Habe nicht alles gelesen. ) Auch überhaupt wenn intresierts ob Google nach Ports Scannt. Lasses sie doch wenn es sie Glücklich macht. [ Google ab 18, und du bist nicht 18 also wäre das Thema so oder so durch :fuck: ]

    @Mod, bitteeeeeeeee schließen ich will keine Würgeanfälle mehr bekommen, [nein ich gehe nicht ins Gesundheit Forum :fuck: ]
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