Gesetzestext zum Klassenteiler BW WG


  • Unrealer
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  • Gesetzestext zum Klassenteiler BW WG

    Ich bin auf dem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg.
    Die Eingangsklasse hab ich geschafft, nun wollen sie die Klassen kleiner machen für die nächsten zwei Jahre. Dagegen hab ich im Prinzip nichts.
    Nur war meine Klasse in der ich bisher war eine ruhige nette Klasse, mit einer Größe von 29 Schüler (wobei der meiste Teil Schülerinnen war und nur noch 7 andere Schüler drin waren :D :hy: ).
    Ich muss aber leider in die neue Klasse die eine neue größe von 27 Schüler haben wird. Hingegen haben alle anderen Klassen nur 24 Schüler oder gar 23 Schüler.
    Nun wollte ich gern mal wissen was eigentlich im Gesetz steht, wie da der Klassenteiler ist. Oder ob da nichts steht.

    Ich hab zwar schon etwas in der Ausbildungsverordnung an Beruflichen Gymnasien geschaut, aber dort hab ich nur etwas über den Aufbau und das erreichen des Abiturs gefunden.

    Wisst ihr wo was steht?