Inaktiver Blitzerwarner, mitführen strafbar?


  • karl I.
  • 1918 Aufrufe 7 Antworten

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  • Inaktiver Blitzerwarner, mitführen strafbar?

    Hallo Navifans,

    wie ist das nun? Weiß jemand bescheid, ob das Mitführen eines Navis, auf dem ein Blitzerwarner install., der aber nicht aktiviert ist, strafbar ist?

    Will jetzt in Urlaub nach Italy und bin mir nicht sicher, ob ich POi-Warner install. oder nicht.:rolleyes::confused: :rolleyes:

    Gruß
    karl I.
  • Hallo Karl,

    also in D ist (meines Wissens nach) das Bereithalten von entsprechenden Systemen bereits strafbar. Wenn die Blitzer Daten also auf dem Gerät sind, könnten diese jederzeit benutzt werden (werden also bereitgehalten)!
    Somit ist das Ganze also strafbar. Daher hat ja z.B. auch Navigating beim POI Warner den PANIC Button eingerichtet, um eben diese Daten schnell noch zu löschen!
    Wie es in der übrigen EU aussieht, kann ich nicht sagen, würde aber davon ausgehen, dass die Gesetzeslage ähnlich ist.

    Also Gute Fahrt!

    mühlek
    :bier1:
  • soweit ich das mal gehört und gelesen habe ist alleine das vorhandensein der software schon kritisch. die ösis ziehen dann das ganze gerät ein, wenn sie die software finden

    von BlaBla05

    Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:

    In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

    In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
    "109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"

    Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.


    gruß

    skys01
  • mühlek schrieb:

    Hallo Karl,

    also in D ist (meines Wissens nach) das Bereithalten von entsprechenden Systemen bereits strafbar. Wenn die Blitzer Daten also auf dem Gerät sind, könnten diese jederzeit benutzt werden (werden also bereitgehalten)!
    Somit ist das Ganze also strafbar. Daher hat ja z.B. auch Navigating beim POI Warner den PANIC Button eingerichtet, um eben diese Daten schnell noch zu löschen!
    Wie es in der übrigen EU aussieht, kann ich nicht sagen, würde aber davon ausgehen, dass die Gesetzeslage ähnlich ist.

    Also Gute Fahrt!

    mühlek
    :bier1:


    Hi, sehe ich dann richtig, dass integrierte Blitzerwarner von Navigon auch illegal sind bzw. Betreiben strafbar ist ?


    Gruss

    zelengora
  • Wurde denn schon mal jemand angehalten und deswegen bestraft ? Oder ist alles nur "hören - sagen?"

    Weil ich kenne keinen.

    Kenn aber viele die bereits geblitzt wurden und deswegen bestraft wurden.