Musiktauschbörse - nicht erlaubt, dennoch NICHT VERFOLGT


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  • Musiktauschbörse - nicht erlaubt, dennoch NICHT VERFOLGT

    NUTZER BLEIBEN ANONYM

    Illegal im Internet urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen sei ein Fall von Bagatellkriminalitär, urteilte das Amtsgericht Offenburg. Die Folge: Staatsanwälte dürfen Identität und Adressdaten des Musikfans nicht beim Netzprovider abfragen. Die elektronisch gespeichte IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers zurückzuverfolgen, sei unverhältnismäßig, eine Anfrage der Staatsanwaltschaft beim Provider deshalb unzulässig. Nur mit einem richterlichen Beschluss dürften die Verbindungsdaten verlangt werden. "Das hat Auswirkungen auf die 25000 Strafanzeigen, die seit Januar gegen Tauschbörsennutzer erstattet wurden", meinte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Ohnehin würden schon jetzt rund 95 Prozent solcher Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Außerdem dürfen Provider die Daten ihrer Flatrate-Kunden ohnehin nicht speichern, entschied das Landgericht Darmstadt.

    quelle: TEST