gestern hab ich in den nachrichten gehört, dass es schwer wird ein gesetz zur online-durchsung durchzusetzen, weil die festplatte letztlich nichts weiter als ein großer privater intimer bereich ist
solche bereiche wurden vom karlsruher gericht als nicht antastbar eingestuft
nun würde ich mir dieses urteil im genauen wortlaut gerne nochma durchlesen, hat hier jemand n link oder ne urteilsnummer?
wäre hilfreich, danke
mfg waterdesign