Auskunft, Termin für Einberufung zum Wehrdienst


  • warchief
  • 2522 Aufrufe 28 Antworten

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  • ja, so ist das wohl^^
    Das Problem ist nur: kein Arbeitgeber wird mich einstellen, wenn ich meinen Wehrdienst/Zivildienst nicht abgeleistet habe (vgl Homepage von Audi, etc...)

    um rechtlich nochmals sicher zu gehen:
    wenn ich nach dem ABI nicht eingezogen werde, kann es mir ein Jahr später immer noch passieren, dass mich der Bund ruft, richtig?
    Demzufolge kann ich meinen Dienst nur sicher ableisten, wenn ich mir jetzt einen Zivildienstplatz suche - weil da mein Arbeitsbeginn von mir festgelegt werden kann, oder?
  • Ja, die Bundeswehr hat bis zu deinem 23. bzw. 25. Lebensjahr (bei Rückstellung) das Recht, dich für den Wehrdienst einzuberufen. Allerdings ist das nicht der Fall, wenn du eine Lehrstelle hast - denn die Ausbildung geht vor. Außer bei Abitur, weil alle Sekundabschlüsse ab II als abgeschlossene Ausbildung gelten. Wobei ich mir sicher bin, dass du dich trotz Abiturs und begonnener Ausbildung auch noch zurückstellen lassen kannst. Hierzu fragst du am besten mal bei deinem zuständigen Wehrdienstberater nach. Der kann dir da mehr Auskunft geben als wir. Ob du deine Dienstzeit über den Zivildienst selbst festlegen kannst, ist Auslegungssache. Die Dienstzeit wird schließlich von der "Örtlichkeit" festgelegt, wo du mal deinen Zivildienst ableisten wirst. Allerdings hast du durch die Suche mehr Einfluss darauf, wann und wo du antreten musst. Ansonsten bekommst du einfach eine Stelle zugewiesen. Auch hier würde ich eng mit dem Kreiswehrersatzamt bzw. mit dem Wehrdienstberater zusammenarbeiten, damit es nicht zu ungewollten Missverständnissen oder Überraschungen kommt. Bei der Bundeswehr beginnen die Dienstzeiten IMHO immer zu Beginn des 2. und 4. Quartals - als so im Dreh Frebruar/März und September/Oktober...

    HTH

    P.S.:
    Das dich kein Arbeitgeber ohne abgeleisteten Wehrdienst einstellen würde, ist Stuss. Klar, die großen Firmen (wenn du wirklich zu denen hin willst) achten auf sowas - allerdings würde ich es trotzdem probieren. Kleine Betriebe achten darauf in der Regel nicht. Im Gegenteil; mein Chef will für mich Anträge für die Rückstellung bzw. Unverzichtbarkeit schreiben, falls sich die Bundeswehr bei mir noch einmal melden sollte. Bei großen Firmen wird das nicht so häufig vorkommen ;)
    "Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok."
    [SIZE="1"]Hildegard Knef (1925-2002), dt. Schauspielerin, Chansonsängerin und Autorin [/SIZE]
  • warchief schrieb:

    ja, so ist das wohl^^
    Das Problem ist nur: kein Arbeitgeber wird mich einstellen, wenn ich meinen Wehrdienst/Zivildienst nicht abgeleistet habe (vgl Homepage von Audi, etc...)


    Das ist Blödsinn, du kannst denen einfach schreiben, dass du ausgemusterst wurdest, oder sowas.

    Wie wollen die das überprüfen?
    Ich hatte damals auch Schreiben von Firmen bekommen, dass sie mich nicht beachten, weil ich kein Bund gemacht habe.
    Ich habe denen dann geschrieben, dass ich zurückgestellt bin und danach zu Alt bin um gezogen zu werden
    Mehrere Firmen z.B. Lufthansa und BP haben das auch so gelten lassen und nicht weiter nachgefragt.


    Außerdem, bis es soweit ist und du damit fertig bist, ist die Wahrscheinlichkeit eh ziemlich hoch, dass du evlt. gar nicht mehr gezogen wirst.

    Ansonsten, wenn die dich dann ziehen wollen und du Jung genug bist, um gezogen zu werden, gibts ne Menge Webseiten, wo steht, wie man Zeit rauszögern kann, um danach alt genug zu sein.
    z.b. wenn sie dich ziehen wollen KDV-Antrag stellen, danach wieder zurückziehen und solche Späße.

    Also ich würd mich einfach bewerben, und wenn nen Unternehmen zurückschreibt, dass es dich nicht beachtet, weil du Bund noch nicht hinter dir hast, schreibst du denen halt zurück, dass du nicht musst.
  • Suche - Auskunft, Termin für Einberufung zum Wehrdienst

    Hallo warchief -

    an Deiner Stelle - um wirklich im "grünen Bereich" zu sein - würde ich das Bundesministerium der Verteidigung anrufen. Die haben dort ein sogenanntes "Bürgertelefon" (0228-121314) und beantworten Dir jede Frage.

    Die Jungs dort sind in Ordnung und deren Antworten sind rechtsverbindlich !


    Gruss

    Wolf_57 ;)